Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
2.1 Lärm im Büro
Da ein Mensch zwar die Augen abwenden oder schließen kann, nicht aber die Ohren, steht Geräuschentwicklung an der Spitze der als problematisch eingestuften Störfaktoren.
Die Arbeitsschutzgesetzgebung greift das durch die ASR A3.7 "Lärm" auf. Sie ist als Abgrenzung zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung zu verstehen, die sich mit Fragen der Gehörschädigung durch Lärm befasst. Die ASR A3.7 beschäftigt sich hingegen vor allem mit sog. extraauralen Lärmwirkungen, nämlich den "physiologischen, psychischen und sozialen Wirkungen von Schall auf den Menschen, mit Ausnahme der Wirkungen, die das Hörorgan betreffen" (Abschn. 3.4 ASR A3.7).
Damit wird anerkannt, dass diese Wirkungen eintreten und relevante Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten haben können. In der ASR A3.7 werden diese Wirkungen beschrieben und vor allem konkrete Angaben zur Ermittlung daraus resultierender Gefährdungen und erforderlicher Maßnahmen gemacht.
Typische akustische Störfaktoren im Büro sind:
- Gespräche von Kollegen im Mehrpersonenbüro;
- Geräusche von Büro- oder anderen Geräten am Arbeitsplatz, z. B. Laufgeräusche von Ventilatoren in EDV-Geräten, Druckerbetrieb, Lüftungs- und Klimaanlagen;
- Geräusche von außen, z. B. Straßen- oder Betriebslärm, Türenschlagen, Flurgespräche.
Können solche Geräusche "zu einer ... mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen", werden sie nach ASR A3.7 als Lärm bezeichnet, auch wenn sie keine (oder nur schnell reversible) Beeinträchtigung des Hörvermögens nach sich ziehen. Als extraaurale Lärmwirkungen werden angegeben:
- Beeinträchtigung der Sprachverständigung und akustischen Orientierung (z. B. auch fehlende Wahrnehmung von akustischen Nutz- oder Warnsignalen);
- Störung der Arbeitsleistung (s. u. Nutzen von Großraumbüros);
- psychische Wirkung (z. B. Verärgerung, Anspannung, Resignation, Angst, Nervosität);
- physiologische Wirkung durch Aktivierung des zentralen und vegetativen Nervensystems (z. B. Verengung von Blutgefäßen, Erhöhung von Blutdruck, Herzfrequenz und Muskeltonus), Ausschüttung von Stresshormonen, Veränderungen der Magen- und Darmaktivität).
Lärm ist gefährlich!
Während in der modernen Arbeitswelt viele mit Gefahrstoffen verbundene Risiken bis auf ein Minimum zurückgegangen sind, sind extraaurale Gesundheitsrisiken durch Lärm klar erkennbar, erheblich und wirken sich kritischer aus, als im betrieblichen Alltag wahrgenommen. Schließlich sind viele der resultierenden Gesundheitsstörungen weit verbreitet und können allerdings auch andere – häufig zivilisationsbedingte – Ursachen haben.
Geräusche
Als Geräusch werden vor allem solche Schallereignisse bezeichnet, die nicht zweckgebunden sind. Eigengeräusche, die von der Tätigkeit ausgehen, die eine Person selbst ausübt (auch die eigene Sprache, die Telefonklingel oder Signale des Computers), werden von dieser Person deutlich weniger störend empfunden als Neben- oder Hintergrundgeräusche, die von anderen Arbeitsplätzen, von Anlagen oder dem Straßenverkehr ausgehen. Als Störgeräusche werden Geräusche bezeichnet, die die Wahrnehmbarkeit eines sog. Nutzsignals (z. B. einer Stimme am Telefon) erschweren. Die Wahrnehmung und Bewertung eines Geräuschs sind mithin situations- und personengebunden sehr unterschiedlich. Auch der emotionale Zustand eines Menschen spielt eine große, wenn auch kaum objektiv zu bewertende Rolle. Selbst Geräusche, die nach Arbeitsschutzkriterien als kritisch einzustufen sind, werden problemlos toleriert, wenn sie einen erwünschten Zustand anzeigen, während stark negativ besetzte Geräusche schon bei ganz geringen Intensitäten sehr störend wirken.
2.2 Grenzwerte für Bürolärm
Die ASR A3.7 definiert seit 2018 erstmals in sehr konkreter Form Lärmgrenzwerte für Bereiche außerhalb klassischer "Lärmarbeitsplätze", also auch für Büroarbeitsplätze. Dafür müssen die Arbeitsplätze einer von 3 Tätigkeitskategorien zugeordnet werden, die dort mit Merkmalen und Beispielen beschrieben werden (Tab. 1):
Beurteilungspegel für unterschiedliche Tätigkeitskategorien |
Merkmale der Tätigkeit, z. B. |
Beispiele |
Tätigkeitskategorie I ≤ 55 dB(A) |
- Hohe Konzentration
- Schöpferisches Denken
- Exaktes sprachliches Formulieren
- Verstehen von komplexen Texten
- Hoher Entscheidungsdruck
- Problemlösung
- Hohe Sprachverständlichkeit
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Allgemein überwiegend geistige Tätigkeiten, die eine hohe Konzentration verlangen:
- wissenschaftliches und kreatives Arbeiten
- Entwerfen, Übersetzen, Diktieren, Aufnehmen und Korrigieren von schwierigen Texten
- Prüfungen im akademischen und schulischen Bereich
- Entwickeln, Optimieren und Steuern von komplexen Computersystemen/Software
- Treffen von Entscheidungen mit hoher Tragweite, ggf. unter Zeitdruck
- Tätigkeiten im Call-Center
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Tätigkeitskategorie II 55–70 dB(A) |
- Mittlere Konzentration
- Ähnliche wiederkehrende Aufgaben bzw. Arbeitsinhalte
- Entscheidungen geringerer Tragweite, i. d. R. ohne Zeitdruck
- Leicht zu bearbeitende Aufgaben
- Für Kommunikationszwecke erforderliche Sprachverständlichkeit
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Allgemeine Bü... |