Zusammenfassung
Chlorungsanlagen bzw. -einrichtungen sind ein Zusammenschluss verfahrenstechnischer Einrichtungen, die in Bädern und Wasserwerken sowie bei der Getränkeherstellung zur Desinfektion eingesetzt werden. Sie können ortsfest oder tragbar bzw. fahrbar sein. Durch die Chlorung mit Chlor oder oxidierend wirkenden anorganischen Chlorverbindungen sollen Keime in Trink- bzw. Badewasser abgetötet sowie unerwünschte Inhaltsstoffe oxidiert werden.
Betrieb und Wartung von Chlorungsanlagen sowie der Umgang mit den dabei verwendeten Chemikalien bergen ein hohes Gefährdungspotenzial, nicht nur für die Beschäftigten selbst, sondern auch für Badbesucher, v. a. bei unsachgemäßem Umgang. Beschäftigte müssen deshalb über den sachgemäßen Umgang, mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Prüfungen von Chlorungsanlagen dürfen nur durch zur Prüfung befähigte Personen erfolgen.
Besondere Vorschriften gelten für Räume, in denen Chlorungsanlagen aufgestellt sind und für Lagerräume für die verwendeten Chemikalien.
Es gelten folgende Vorschriften:
1 Verfahren zur Chlorung
Nach § 5 TrinkwV darf Wasser für den menschlichen Gebrauch und nach § 37 Abs. 2 IfSG zusätzlich Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen die menschliche Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht gefährden. Trink- und Badewasser muss daher behandelt werden, i. A. erfolgt eine Chlorung.
Chlor ist bei Zimmertemperatur gasförmig. Bei Kontakt von Chlorgas mit Wasser entsteht die hypochlorige Säure, die für die desinfizierende Wirkung von Chlor bzw. der verwendeten anorganischen Chlorverbindungen verantwortlich ist. Zur Chlorung von Wasser kommen verschiedene Chlorungsanlagen (Chemikalien) zum Einsatz:
- Chlorungsanlagen unter Verwendung von Chlorgas (am häufigsten eingesetztes Verfahren),
- Chlordioxid-Anlagen (Chlordioxid aus Natriumchlorit und Chlorgas oder aus Natriumchlorid und Salzsäure, vorwiegend zur Legionellen-Prophylaxe und gegen Filterverkeimung),
- Elektrolyse- bzw. Durchflusselektrolyse-Anlagen (Hypochlorit oder Chlor aus Chlorid).
Zur Chlorung von Badewasser werden v. a. in kleinen Bädern auch Dosiersysteme für Chlorverbindungen in Form von fertigen Lösungen, Granulat, Pulver oder Tabletten verwendet.
Die eingesetzten Desinfektionsmittel sind Gefahrstoffe. Angewendet werden (vgl. DGUV-I 213-040) v. a. in großen Bädern:
- Chlorgas,
- Chlordioxidlösung.
In kleineren Bädern und Becken häufig:
- Natrium- oder Calciumhypochloritlösung,
- Trichlorisocyanursäure oder Natriumdichlorisocyanuratdihydrat (in kleinen Bädern ohne Mess- und Regeltechnik).
Zur Desinfektion von Trinkwasser werden häufig Chlor, Chlordioxid, Natrium-, Calcium- bzw. Magnesiumhypochlorit, in seltenen Fällen Ozon, eingesetzt.
2 Gefahren
2.1 Gesundheitsgefahren
Chlor wird hauptsächlich über die Atemwege aufgenommen. Mögliche Gesundheitsgefährdungen sind (vgl. DGUV-I 213-040):
- Bereits bei sehr niedrigen Konzentrationen (wenige ml/m³) wirkt Chlorgas reizend auf die Schleimhäute von Nase, Mund und Rachen sowie auf die Augen. Es verursacht Tränenfluss und Husten, bei längerer Einwirkung Bluthusten, Erstickungserscheinungen und Atemnot.
- Bei Konzentrationen von 5 bis 15 ml/m³ treten die zuvor genannten Symptome bereits nach kurzer Zeit auf; möglich ist ein gefährlicher Stimmritzenkrampf, nach einer Latenzzeit von 3 bis 7 Stunden Lungenentzündung, evtl. auch Lungenödeme.
Der AGW für Chlorgas beträgt 0,5 ml/m³ bzw. 1,5 mg/m³.
2.2 Brand- und Explosionsgefahren
Chlor ist ein sehr reaktionsfähiges Element. Außer mit Edelgasen, Sauerstoff, Stickstoff und Kohlenstoff reagiert es mit vielen Elementen sowie organischen und anorganischen Verbindungen heftig unter Wärmeentwicklung. So können z. B. Gemische von Chlor mit Wasserstoff (Chlorknallgas) eine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Zur Zündung genügt Sonnenlicht.
Bei Erhitzung über 170 °C reagiert auch trockenes Chlorgas mit bestimmten Stählen unter Feuererscheinung (Chloreisenbrand). Deshalb ist bei Feuerarbeiten in der Nähe von Druckgasbehältern oder im Brandfall Vorsicht geboten.
Beim Durchflusselektrolyse-Verfahren wird Wasserstoff in großen Mengen frei. Es muss gewährleistet sein, dass die Wasserstoffkonzentration z. B. in der Halle eines Hallenbades weit unter der unteren Explosionsgrenze liegt. Dies ist im Normalbetrieb gewährleistet (Quelle: DGUV).
3 Maßnahmen
Trotz des hohen Gefährdungspotenzia...