Viele Ausrüstungsteile an Fahrrädern sind gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es weitere, sinnvolle Ausstattungen, die jedoch nicht vorgeschrieben sind.

In jedem Fall sollten Sie darauf achten, dass an Ihrem Fahrrad die notwendige Ausstattung vorhanden und funktionsfähig, d. h. verkehrssicher ist.

Die folgende Ausstattung ist vorgeschrieben:

  • Rücklicht (rot),
  • ein roter Rückstrahler (meist im Rücklicht integriert),
  • 2 Rückstrahler (gelb) je Pedal, nach vorn und hinten wirkend,
  • 2 unabhängig voneinander wirkende Bremsen,
  • wirkungsvolle, hell tönende Klingel,
  • Scheinwerfer (weiß),
  • Rückstrahler (weiß; darf im Scheinwerfer integriert sein),
  • für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte muss eine Lichtmaschine, eine Batterie oder ein wieder aufladbarer Energiespeicher bzw. eine Kombination daraus vorhanden sein,
  • ringförmig zusammenhängende, weiße Reflexstreifen an den Reifenflanken oder den Felgen und/oder 2 gelbe, zu den Seiten wirkende Speichenrückstrahler je Laufrad.

Als sinnvolle Ergänzung kann sicherlich die Standlichtfunktion, insbesondere hinten, angesehen werden.

Beleuchtung

Egal, ob mit Muskelkraft betrieben oder elektrisch unterstützt, das Fahrrad muss verkehrstauglich sein. Eine wichtige Komponente, die leider oft vernachlässigt wird, ist eine funktionierende Beleuchtung. Zum eigenen Schutz des Radfahrers ist gutes Licht Pflicht – nach dem Motto "sehen und gesehen werden". Hier hat der Gesetzgeber Regeln formuliert: Beispielsweise muss die Fahrradbeleuchtung am Rad fest angebracht sein. Eine Batterie-Stirnlampe reicht nicht aus. Das Licht am Rad muss auch bei hellstem Sonnenschein funktionieren!

Und endlich ist legal, was viele Radfahrer schon lange praktizieren: Lampen mit Akkus und Batterien. Die Pflicht zum Dynamo gehört damit der Vergangenheit an. Batterielampen brauchen 10 Lux Mindestbeleuchtungsstärke und eine Kontrollleuchte für den Batteriezustand. Pedelecs mussten bislang eine separate Dynamo-Lichtanlage vorweisen. Jetzt können Elektrofahrräder den Strom fürs Licht aus ihrem Akku speisen.

Akkuleuchten haben jedoch einen Nachteil, nämlich den, dass der Akku irgendwann leer ist und dann wieder aufgeladen werden muss. Diesen Nachteil kann man mit einem Dynamo umgehen. Hier sollte man jedoch einen Nabendynamo einem Seitenläufer vorziehen. Beim Seitenläufer ist der Tretwiderstand ziemlich hoch. Optimaler ist hier in jedem Fall der Nabendynamo mit Front- und Heckbeleuchtung einschließlich Standlichtfunktion.

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