Dipl.-Ing. Andreas Terboven
Wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist, stellt die Kleidung einen wichtigen Aspekt hinsichtlich der Sicherheit, aber auch des Komforts dar.
Sinnvoll ist das Tragen von Funktionskleidung. Die synthetische Kleidung hält trocken, weil sie Schweiß nach außen weiterleitet. Daher kühlt der Körper nicht so leicht aus. Bei der Fahrradkleidung sollte auch darauf geachtet werden, dass die Hosenbeine eng anliegen und sich nicht in der Fahrradkette verfangen können. Folgende Kleidungsstücke sind notwendig bzw. sinnvoll:
- Helm,
- ggf. eine Radhose (im Sommer kurze, im Winter lange),
- es sollte bewusst helle Kleidung getragen werden,
- reflektierende Streifen an der Kleidung erhöhen die Sicherheit, insbesondere in der dunklen Jahreszeit,
- sinnvoll ist das Tragen einer Brille; zum einen schützt diese – als Sonnenbrille – vor Blendungen durch das Sonnenlicht, zum anderen bei Kollisionen mit Insekten,
- bei Regen ist das Tragen von Regenkleidung (Wechselgarderobe) sinnvoll.
Wichtig: Helle und auffällige Kleidung hilft, von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden.
Speziell bei schlechtem Wetter ist Wechselkleidung sinnvoll. Aber auch an heißen Tagen empfiehlt es sich, verschwitzte Kleidung zu wechseln. Mitarbeiter, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, sollten überlegen, in der Firma Wechselkleidung zu deponieren.
Helm
Beim Fahren mit einem Fahrrad oder einem Pedelec besteht noch keine Helmpflicht. Wie verhält es sich jedoch bei schnelleren E-Bikes? Tatsächlich ist die Sachlage kompliziert. Folgt man der Meinung von Experten, hat das Verkehrsministerium hier eine etwas unglückliche und für Laien missverständliche Formulierung gewählt. Entscheidend ist der Satz "derjenige, der Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt …".
D. h., ein Fahrzeug muss aus eigener Kraft mehr als 20 km/h erreichen, damit es zu einer Helmpflicht kommt. Dies tun S-Pedelecs aber nicht, da ein Erreichen dieser Geschwindigkeit ohne Treten der Pedale nicht möglich ist.
Somit ist das Tragen eines Helms momentan nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern liegt in der Eigenverantwortung des Radfahrers bzw. E-Bikers. In jedem Fall können Helme das Verletzungsrisiko und die Verletzungsschwere bei einem Unfall mindern. Beim Kauf eines Helms sollte auf das Vorhandensein eines GS-Zeichens geachtet werden.
Wichtig ist, dass der Helm richtig passt. Er darf nicht in den Nacken rutschen und die Stirn frei lassen, sondern muss gerade auf dem Kopf sitzen. Nach einem Sturz auf den Helm muss dieser ersetzt werden!