Zusammenfassung
Schutzhandschuhe werden zum Schutz vor vielfältigen Gefährdungen genutzt. Hierzu gehören insbesondere Gefahrstoffe, Infektionsgefahren, mechanische Gefährdungen und physikalische Einwirkungen. Aufgrund der Vielfältigkeit der Einsatzgebiete ist eine genaue Prüfung und Festlegung der geeigneten Schutzhandschuhe erforderlich. Zudem ist die Frage der ggf. zusätzlichen Nutzung von Armschutz erforderlich. Die wichtigste Grundlage ist dabei die Gefährdungsbeurteilung.
1 Arten von Schutzhandschuhen und Armschutz
Im Allgemeinen schützen Schutzhandschuhe vor den in Tab. 1 aufgeführten Gefährdungen und sind dementsprechend definiert. In Verbindung mit Stulpen können zudem die Handgelenke bzw. die Unterarme vor den entsprechenden Gefährdungen geschützt werden (Armschutz).
Gefährdung |
Beschreibung |
Kennzeichnung |
Allgemeine Einwirkungen |
Reduzierung der allgemeinen Beanspruchung der Hände, Abdeckung der Hand, Reißfestigkeit und Abriebfestigkeit |
EN ISO 21420 |
Mechanische Einwirkungen |
Vermeidung von Verletzungen durch spitze und scharfe Gegenstände sowie Anstoßen, Widerstand gegen Durchdringungen, Durchstich- und Schnittfestigkeit |
EN 388 |
Thermische Einwirkungen |
Schutz vor Wärme und Kälte, Schwerentflammbarkeit und Schutz vor offenem Feuer, Schutz gegenüber heißem Metall (Strahlen und Spritzer) |
EN 407, EN 511 |
Einwirkung durch Elektrizität |
elektrische Isolierung |
DIN EN 60903 |
Chemische Einwirkung |
Dichtheit und Beständigkeit gegenüber Chemikalien, Vermeidung von Hautkontakt |
EN ISO 374 |
Einwirkung von Vibration |
Mechanische Schwingungen und Stöße, Hand-Arm-Schwingungen (Vibrationsdämpfung) |
DIN EN ISO 10819 |
Einwirkung von Mikroorganismen |
Dichtheit, Dehnung, Reißfestigkeit, Beständigkeit, Dekontaminierbarkeit |
EN 455 |
Ionisierende Strahlung |
Vermeidung von Schädigungen durch ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe |
EN 421 |
Tab. 1: Gefährdungen und notwendige Eigenschaften der Schutzhandschuhe
2 Kennzeichnung
Hand- und Armschutz sind mindestens mit Name oder Kennzeichnung des Herstellers oder Lieferanten, Typenangabe oder Modellnummer sowie der Größenangabe gekennzeichnet. Das CE-Zeichen muss vorhanden sein. Die Kennzeichnung enthält auch ein Herstelldatum oder eine andere Kennzeichnung, die eine Rückverfolgbarkeit auf die Charge zulässt, sowie die Lebensdauer oder andere Alterungsparameter.
Neben dem Hinweis auf die entsprechende Norm werden Piktogramme auf die Schutzhandschuhe aufgedruckt, um den Schutz vor entsprechenden Gefährdungen eindeutig darzustellen (vgl. Abb. 1). Die Piktogramme können von bestimmten Ziffern oder Buchstaben begleitet sein.
Abb. 1: Piktogramm für die Kennzeichnung des Chemikalienschutzes
2.1 Schutz vor mechanischer Gefährdung
Schutzhandschuhe für mechanische Gefährdungen sind nach EN 388 mit mindestens 4 Leistungsmerkmalen gekennzeichnet:
- Abriebfestigkeit (0-4),
- Schnittfestigkeit (0-5),
- Weiterreißfestigkeit (0-4),
- Durchstichsicherheit (0-4).
Je nach den Anforderungen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, müssen die Leistungsmerkmale ausgewählt werden. 0 oder X steht dabei für keinen Schutz. 4 bzw. 5 stellt den besten Schutz im Merkmalsbereich dar.
Jeder Hersteller kann eine Prüfung der Schnittfestigkeit nach ISO 13997 durchführen lassen. Die Kennzeichnung besteht dann aus den Buchstaben A-F. Optional ist zudem eine Prüfung des Stoßschutzes gemäß EN 13594 möglich. Ein bestandener Test wird dann mit P angegeben.
2.2 Schutz vor Chemikalien
Die Kennzeichnung von Chemikalienschutzhandschuhen ist aufgrund der unterschiedlichen Arten von Chemikalien detaillierter gestaltet. Zunächst einmal werden 3 Kategorien unterschieden:
- Typ A: Schutzhandschuh weist eine Permeationsbeständigkeit von mindestens jeweils 30 Minuten bei mindestens 6 Prüfchemikalien auf.
- Typ B: Schutzhandschuh weist eine Permeationsbeständigkeit von mindestens jeweils 30 Minuten bei mindestens 3 Prüfchemikalien auf.
- Typ C: Schutzhandschuh weist eine Permeationsbeständigkeit von mindestens 10 Minuten bei mindestens 1 Prüfchemikalie auf.
Die Typen sind auf den Handschuhen mit den jeweiligen Prüfchemikalien gekennzeichnet. Die Kennzeichnung des Becherglases für einen einfachen Chemikalienschutz ist weggefallen. Chemikalienschutzhandschuhe schützen, je nach Typ, vor 1 bis 6 der folgenden Prüfchemikalien. Diese sind in Form von Buchstaben auf dem Handschuh oder der Verpackung aufgedruckt (Tab. 2).
Klasse |
Kennbuchstabe |
Prüfchemikalie |
Primärer Alkohol |
A |
Methanol |
Keton |
B |
Aceton |
Nitril |
C |
Acetonitril |
Chloriertes Parafin |
D |
Dichlormethan |
Schwefelhaltige organische Verbindung |
E |
Kohlenstoffdisulfid |
Aromatischer Kohlenwasserstoff |
F |
Toluol |
Amin |
G |
Diethylamin |
Heterozyklische und Etherverbindungen |
H |
Tetrahydrofuran |
Ester |
I |
Ethylacetat |
Aliphatischer Kohlewasserstoff |
J |
n-Heptan |
Anorganische Base |
K |
Natriumhydroxid 40 % |
Anorganische Säure, oxidierend |
L |
Schwefelsäure 96 % |
Anorganische Säure, oxidierend |
M |
Salpetersäure 65 % |
Organische Säure |
N |
Essigsäure 99 % |
Organische Base |
O |
Ammoniakwasser 25 % |
Peroxid |
P |
Wasserstoffperoxid 30 % |
Anorganische Säure |
S |
Flusssäure 40 % |
Aldehyd |
T |
Formaldehyd 37 % |
Tab. 2: Kennzeichnung des Chemikalienschutzes bei Schutzhandschuhen (DGUV-I 212-007)
2.3 Schutz vor thermischen Einwirkungen
Thermis...