5.1 Bestimmungsgemäße Verwendung von Kopfschutz
In den Bereichen, in denen Kopfschutz getragen werden muss, wird mittels Beschilderung darauf hingewiesen. Wenn die Trageverpflichtung generell gilt, erfolgt die Kennzeichnung im Bereich des Betriebszugangs oder des Baustellenzugangs. Gilt die Trageverpflichtung nur für bestimmte Bereiche, ist es üblich, die Zugangstüren mit dem entsprechenden Gebotszeichen zu versehen (s. Abb. 4).
Abb. 4: Gebotszeichen M014 "Kopfschutz benutzen"
Kopfschutz muss bestimmungsgemäß verwendet werden. Muss der Kopfschutz mit weiterer Persönlicher Schutzausrüstung kombiniert werden (z. B. Gehörschutz, Augenschutz), muss dies in einer Art und Weise erfolgen, die der Hersteller empfiehlt. Im besten Fall ergibt die Gefährdungsbeurteilung direkt, welche Persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist. So können schon kombinierte Sets beschafft werden.
5.2 Beschädigungen des Kopfschutzes
Anstrichstoffe, Lösemittel, Klebemittel oder selbstklebende Etiketten dürfen auf den Industrieschutzhelmen nicht angebracht werden, da sich Materialschäden entwickeln können. Insbesondere reagieren Helme aus Polycarbonat (PC) und Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) empfindlich. Hersteller weisen explizit darauf hin, wenn das Bekleben von Helmen möglich ist.
Beschädigter Kopfschutz austauschen – der "Knacktest"
Nach einer starken Beanspruchung und bei sichtbaren Mängeln dürfen Industrieschutzhelme bzw. Industrie-Anstoßkappen nicht mehr weiterbenutzt werden. Ob ein Industrieschutzhelm noch in Ordnung ist, wird durch den sog. "Knacktest" ermittelt. Beim "Knacktest" wird die Helmschale mit den Händen seitlich leicht eingedrückt bzw. der Schirm leicht verbogen. Nimmt man bei aufgelegtem Ohr Knister- oder Knackgeräusche wahr, sollte der Helm nicht weiter verwendet werden.
5.3 Wartung und Prüfung von Kopfschutz
Industrieschutzhelme und Industrie-Anstoßkappen unterliegen einer regelmäßigen Prüfung und Wartung. Hierzu gehören:
- Die Beschäftigten überprüfen ihren Kopfschutz regelmäßig vor Beginn der Arbeit durch eine Sichtprüfung. Geprüft wird, ob der Kopfschutz augenscheinlich in Ordnung ist und keiner wesentlichen Verschmutzung unterliegt.
- Aus hygienischen Gründen muss das Schweißband im Helm, ggf. auch die Innenausstattung regelmäßig ersetzt werden.
- Kopfschutz kann gereinigt werden. Hier müssen die Hinweise des Herstellers beachtet werden, wie das erfolgen kann.
- Bei der Aufbewahrung des Kopfschutzes muss darauf geachtet werden, dass dieser keinen schädigenden Einflüssen, wie z. B. Sonneneinstrahlung oder aggressiven Stoffen, ausgesetzt ist.
Kopfschutz pfleglich behandeln, dann hält er länger
Wenn der Kopfschutz pfleglich behandelt, regelmäßig geprüft und gereinigt wird, bleibt dieser länger funktionsfähig. Wird jedem Mitarbeiter ein eigener Kopfschutz zur Verfügung gestellt, lässt sich das eher realisieren.
5.4 Unterweisung zur Verwendung von Kopfschutz
Im Rahmen der Unterweisung der Beschäftigten sollte der Arbeitgeber Hinweise zur bestimmungsgemäßen Benutzung, ordnungsgemäßen Aufbewahrung und dem Erkennen von Schäden beim Verwenden von Kopfschutz geben. Die Unterweisung muss mindestens jährlich, vor Beginn einer neuen Tätigkeit und bei Änderung von Tätigkeiten oder Verfahren erfolgen.
Im Rahmen der Beschäftigung von Fremdfirmen muss auf deren Sorgfalt bei der Notwendigkeit des Tragens von Kopfschutz geachtet werden. Sollten Gefährdungen vorhanden sein (z. B. Kältebereiche), die einen besonderen Kopfschutz erfordern, so muss die Fremdfirma vorab darüber in Kenntnis gesetzt werden.