(Fundstelle: BGBl. I 2009, 940 – 946;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
1. Information und Dokumentation
1.1 Betriebsordnung
Die Betriebsordnung hat die für einen sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb notwendigen Vorschriften zu enthalten. Sie gilt auch für Benutzer der Deponie und muss an geeigneter Stelle im Eingangsbereich der Deponie gut sichtbar ausgehängt sein.
1.2 Betriebshandbuch
Im Betriebshandbuch sind festzulegen:
1. |
für den Normalbetrieb, für die Instandhaltung und für Betriebsstörungen die für eine gemeinwohlverträgliche Ablagerung der Abfälle und für die Betriebssicherheit der Deponie erforderlichen Maßnahmen, die mit den Alarm- und Notfallplänen abzustimmen sind, |
2. |
Maßnahmen nach § 12 Absatz 4, die bei Überschreiten der Auslöseschwellen durchzuführen sind, |
3. |
die Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Personals, die Arbeitsanweisungen, die Kontroll- und Wartungsmaßnahmen sowie Informations-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten. |
1.3 Abfallkataster
Eine Deponie oder ein Deponieabschnitt der Klasse I, II oder III ist in Raster aufzuteilen, die bei Abfällen unterschiedlicher Zusammensetzung höchstens 2 500 m² Grundfläche haben dürfen. Bei Abfällen gleichbleibender Zusammensetzung sind größere Rasterweiten zulässig. Bei einer Deponie der Klasse IV in einem Bergwerk ist die Deponie oder der Deponieabschnitt in Ablagerungskammern zu unterteilen. Bei einer Deponie der Klasse IV in einer Kaverne ist die Deponie in Höhenraster aufzuteilen, die bei Abfällen unterschiedlicher Zusammensetzung höchstens 10 m Höhe haben dürfen. Der Deponiebetreiber hat mindestens folgende Angaben für die in jedem Raster oder in jeder Ablagerungskammer abgelagerten Abfälle oder Deponieersatzbaustoffe im Abfallkataster zu dokumentieren:
2. |
Ort der Ablagerung/des Einbaus (Angabe der Rasternummern bzw. Angabe der Ablagerungskammernummern), |
3. |
Art der Ablagerung/des Einbaus, |
4. |
Zeitpunkt der Ablagerung/des Einbaus. |
1.4 Betriebstagebuch
Das Betriebstagebuch hat alle für die Deponie wesentlichen Daten zu enthalten, insbesondere:
2. |
grundlegende Charakterisierung der angelieferten Abfälle oder Deponieersatzbaustoffe sowie die festgelegten Schlüsselparameter, |
5. |
Ergebnisse der Kontrolluntersuchung nach § 8 Absatz 5 sowie Angabe der getroffenen Maßnahmen bei fehlender Übereinstimmung des Abfalls oder Deponieersatzbaustoffs mit den Angaben der grundlegenden Charakterisierung oder bei Verzicht auf Kontrolluntersuchungen nach § 8 Absatz 5 die Erklärung des Abfallerzeugers, |
6. |
Angaben über Art, Menge und Herkunft zurückgewiesener Abfälle oder Deponieersatzbaustoffe, |
7. |
Protokolle der Abnahme der für den Ablagerungsbetrieb erforderlichen Einrichtungen, |
8. |
besondere Vorkommnisse, insbesondere Betriebsstörungen, die Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Ablagerung haben können, einschließlich der möglichen Ursachen und erfolgter Abhilfemaßnahmen, |
9. |
die Ergebnisse von sonstigen anlagen- und stoffbezogenen Kontrollen (Eigen- und Fremdkontrollen). |
Zur Erfüllung der Anforderungen nach Satz 1 kann auf Nachweise und Register nach der Nachweisverordnung und Aufzeichnungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zurückgegriffen werden, soweit diese die erforderlichen Angaben enthalten. Das Betriebstagebuch ist dokumentensicher anzulegen. Es muss jederzeit von der zuständigen Behörde eingesehen werden können.
2. Jahresbericht
Der Jahresbericht besteht aus:
1. |
Stammdaten (Nummer 2.1), |
2. |
Auswertung der Messungen und Kontrollen sowie Darstellung der Ergebnisse (Nummer 2.2), |
3. |
Erklärung zum Deponieverhalten (Nummer 2.3), |
4. |
Auswertung zu angenommenen und abgegebenen Abfällen (Nummer 2.4). |
2.1 Stammdaten
Stammdaten sind:
1. |
Name, Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse der Deponie, des Deponiebetreibers, des Inhabers der Deponie (soweit abweichend) und des Ansprechpartners oder der Ansprechpartnerin sowie des Betreibers von Nebenanlagen auf der Deponie, |
2. |
Lagebezeichnung der Deponie und des zugelassenen Einzugsgebietes, |
3. |
Laufzeiten und Kapazitäten, |
4. |
zugelassene Abfallarten mit Bezeichnung und Abfallschlüssel, ggf. zugelassene Deponieersatzbaustoffe, |
5. |
geologische Barriere und Basisabdichtung und ggf. technische Nachbesserungen oder Vertikalabdichtung, |
6. |
durchgeführte Einsatzfälle von Deponieersatzbaustoffen, |
7. |
ausgeführte Oberflächenabdichtungen, temporäre Abdeckungen und Endabdeckungen, |
8. |
Sicker- und Oberflächenwasserfassungs- und -behandlungseinrichtungen, |
9. |
Messstellen und Messeinrichtungen nach Nummer 3.1, |
10. |
Deponiegasfassungs- und -behandlungs- oder -verwertungsanlagen, |
11. |
Abfallbehandlungsanlagen und Zwischenlager, |
12. |
Nebenanlagen (z. B. Fackeln, Blockheizkraftwerke), |
13. |
sonstige Infrastruktureinrichtungen (z. B. Bahnanschluss, Fahrzeugwaage, Tankanlage... |