• Die Felgen/Radschüsseln sind ohne sichtbare Beschädigungen.
  • Alle Radmuttern/-bolzen sind vorhanden, unbeschädigt und sitzen fest (Sichtprüfung).
  • Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte sind Winterreifen montiert.

    Reifen für winterliche Verhältnisse sind mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) oder der Aufschrift M + S gekennzeichnet.

  • Die Reifen sind ohne sichtbare Beschädigungen.
  • Die Profiltiefe der Reifen ist ausreichend.

    Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen. Bei Winterreifen sollte die Profiltiefe mindestens 4 mm betragen.

  • Die Laufflächen sind gleichmäßig abgenutzt.
  • Die Reifen sind ohne erkennbaren Minderdruck.
  • Die Ventilkappen sind vorhanden.
  • Es sind keine Fremdkörper im Reifenprofil und zwischen den Zwillingsreifen eingeklemmt.
  • Die mechanische Federung und/oder Luftfederung ist ohne erkennbare Beschädigungen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge