• Ladungssicherungseinrichtungen (z. B. Zurrpunkte) sind unbeschädigt und funktionsfähig.
  • Die Ladung ist so verstaut, dass zulässige Achslasten nicht überschritten bzw. Mindestachslasten nicht unterschritten werden.
  • Die Ladung ist so gesichert, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.

    Sicherung nach den anerkannten Regeln der Technik siehe VDI 2700

  • Austauschbare Ladungsträger (Wechselbrücken, Container, Kipp- und Absetzbehälter) sind ordnungsgemäß gesichert bzw. verriegelt. Wechselbrückenstützen sind zweifach gesichert.
  • Das Ersatzrad ist ordnungsgemäß untergebracht und gesichert.
  • Absperreinrichtungen an einem Tank- bzw. Silofahrzeug sind geschlossen.
  • Verschlusseinrichtung am Ende eines Auslaufstutzens an einem Tankfahrzeug ist dicht.

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