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Impressum
Herausgegeben von: |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de |
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Sachgebiet Sanierung und Bauwerksunterhalt des Fachbereichs Bauwesen der DGUV |
Ausgabe: |
Oktober 2022 |
Satz und Layout: |
Atelier Hauer + Dörfler GmbH, Berlin |
Bildnachweis: |
Titelseite: © Corinne Ziegler/BG BAU (links oben) und © O. Nicolai; Abb. 1: © Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation; Abb. 2: © Christoph Stolp; Abb. 3, 4, 8 und 9 links: © BG BAU; Abb. 5: © H.ZWEI.S DESIGN/DGUV; Abb. 6 und 7: © O. Nicolai; Abb. 9 rechts: © AMPri Handelsgesellschaft GmbH |
Copyright: |
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. |
Bezug: |
Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p201062 |
1 Vorbemerkung
Aufgrund ihrer hervorragenden technischen Eigenschaften finden Epoxidharz-Produkte im Bauwesen vielfache Anwendungen. Wenn jedoch mit ihnen nicht sicherheitsgerecht gearbeitet wird, können Epoxidharz-Produkte die Gesundheit schädigen.
Jedes Jahr erkranken Beschäftigte nicht nur in der Bauwirtschaft infolge von Hautkontakt mit nicht ausgehärteten Epoxidharzen an Hautallergien (Ekzemen). Aufgrund der massiven Hautausschläge sind diese Beschäftigten häufig nicht mehr in der Lage, mit Epoxidharzen zu arbeiten. Viele von ihnen sind gezwungen, ihren Beruf aufzugeben.
Diese DGUV Information richtet sich an
- Unternehmensverantwortliche und Vorgesetzte in epoxidharzverarbeitenden Unternehmen, die für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verantwortlich sind,
- Beschäftigte, für die Tätigkeiten mit Epoxidharzen zum Arbeitsalltag gehören,
- Beschäftigte in weiteren Branchen, die temporär Epoxidharz-Produkte einsetzen z. B. auf Bauhöfen, in Restaurierungswerkstätten,
- Architekten, Architektinnen und Planende, die die Verwendung von Epoxidharzen planen und ausschreiben,
- Sicherheitsbeauftragte, Personal- und Betriebsräte und
- Aufsichtspersonen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, die sich über die von Epoxidharzen ausgehenden Gefährdungen und deren sichere Verarbeitung informieren wollen.
In dieser DGUV Information wird eine Reihe von Beispielen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes der Beschäftigten vorgestellt. Ziel der praktischen Beispiele ist die Verringerung der Zahl der durch Kontakt mit Epoxidharzen entstehenden Hauterkrankungen und anderer gesundheitlicher Probleme.
Die Beispiele tragen auch dazu bei, die krankheitsbedingten Ausfallzeiten aufgrund gesundheitlicher Schädigung durch Epoxidharze zu reduzieren. Außerdem kann durch das sichere Handhaben von Epoxidharz-Produkten die Qualität der Arbeit verbessert werden.
Die in dieser DGUV Information vorgestellten Beispiele sollen helfen
- auf Produkte mit geringerem Gefährdungspotenzial zurückzugreifen (sofern vorhanden und einsetzbar),
- sichere Arbeitsverfahren anzuwenden,
- die Exposition der Haut gegenüber Epoxidharzen zu verhindern sowie
- erste Anzeichen epoxidharzbedingter Hauterkrankungen zu erkennen.
Für Epoxidharz-Produkte gibt es eine Vielzahl von Anwendungen:
- Fußbodenbeschichtungen
- Kunstharzestriche, Schnellestrichsysteme
- Fliesenkleber, Fugenmörtel
- Grundierungen, Abdichtungen
- Klebstoffe, z. B. Kleber für CFK-Lamellen
- Betoninstandsetzungsprodukte
- Korrosionsschutzprodukte
- Holzreparaturmassen
- Rissverpressungen
- Liner zur Sanierung von Abwasserkanälen
- Knetmassen
Die DGUV Information sollte zusammen mit den Angaben der herstellenden Firma zu Tätigkeiten mit dem Epoxidharz-Produkt benutzt werden.
2 Was sind Epoxidharz-Produkte und woran erkennt man sie?
Epoxidharze werden im Allgemeinen als flüssige oder plastische (Knetmasse) Zweikomponentensysteme verwendet. Diese setzen sich meist aus einer Komponente A, dem Harz, und einer Komponente B, dem Härter, zusammen. Manchmal müssen weitere Komponenten hinzugefügt werden, wobei es sich häufig um einen Füllstoff handelt (z. B. Sand).
Immer wenn ein zweikomponentiges Produkt verwendet wird, kann es sich um Epoxidharz handeln. Hierbei muss die Kennzeichnung auf dem Gebinde, das Sicherheitsdatenblatt oder die technische Produktinformation beachtet werden, um festzustellen, ob das Produkt ein Epoxidharz ist.
In der Bauwirtschaft werden viele Produkte mit dem GISCODEcodiert. Bei Epoxidharzen wird der GISCODE RE mit einem Zahlenwert genutzt, der Gefahren der Inhaltsstoffe und den Lösemittelgehalt berücksichtigt (s. Anhang 4).