Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat im Jahr 2016 die "Strategie der Kultusministerkonferenz - Bildung in der digitalen Welt" verabschiedet, um das Schulsystem und den Schulalltag digitaler zu gestalten. Ein Ziel besteht darin, dass Schülerinnen und Schüler bereits ab der Primarstufe jederzeit, sofern es aus pädagogischer Sicht sinnvoll ist, eine digitale Lernumgebung und einen Zugang zum Internet nutzen können sollten. Hierfür sollten sie eine entsprechende Medienkompetenz erwerben. Für die Umsetzung der KMK-Strategie haben die Bundesrepublik Deutschland und die Länder die Verwaltungsvereinbarung "DigitalPakt Schule" getroffen, über die Finanzhilfen für Investitionen in die Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen in Anspruch genommen werden können.
Die Zielsetzung der KMK-Strategie zieht Veränderungen auf verschiedenen schulischen Ebenen, z. B. Unterrichtsinhalte, Qualifizierung von Lehrkräften, Infrastruktur und Ausstattung, nach sich, die unter Umständen mit neuen Gefährdungen für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, aber auch für technische Angestellte bzw. in Schule beschäftigte Personen verbunden sind. Durch die Digitalisierung ergibt sich u. a. die Fragestellung, was ein sicheres und gesundes Lehren und Lernen mit digitalen Medien ausmacht. Generell gilt, dass durch den Schulhoheitsträger und den Schulsachkostenträger sicherzustellen ist, dass sowohl für die Lehrkräfte als auch für die Schülerinnen und Schüler Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden.
In dieser DGUV Information werden Empfehlungen und Hinweise zur ergonomischen Ausstattung von Räumen und Arbeitsplätzen sowie zu Anforderungen an digitale Medien hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit gegeben. Die Hinweise sollen Schulleitungen und Schulsachkostenträger bei der Frage nach einer angemessenen digitalen Ausstattung unterstützen und den in den Medienkonzepten der Schulen formulierten Bedarf an digitaler Infrastruktur, Hard- und Software konkretisieren.
Bei Arbeiten mit stationären digitalen Medien in Computerräumen oder an Computerarbeitsplätzen in Klassenräumen sind diese als Bildschirmarbeitsplätze anzusehen und müssen die Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze nach Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfüllen. Aber auch bei Arbeiten mit mobilen digitalen Medien müssen diese grundsätzlich den Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze genügen (DGUV Regel 102-601 "Branche Schule").
Die Empfehlungen und Hinweise in den nachfolgenden Kapiteln, insbesondere zur Ausstattung der Räumlichkeiten und der Arbeitsplätze, konzentrieren sich daher auf besondere Anforderungen, die sich speziell durch den Umgang mit digitalen Medien in Klassen- und Computerräumen ergeben. Sie ergänzen die grundlegenden Anforderungen und Vorschriften, die in Schulen einzuhalten sind.
Zudem soll nur der regelmäßige Einsatz von digitalen Medien betrachtet werden. Unter einem regelmäßigen Einsatz wird in dieser DGUV Information verstanden, wenn digitale Medien mehrmals in einer Woche und dabei länger als 10 Minuten im Unterricht eingesetzt werden. Kurzzeitige und seltene Einsätze werden nicht näher betrachtet.
Bei dem Einsatz von privaten Mobilgeräten, z. B. Smartphone, Tablet, Notebook, in der Schule (BYOD: bring your own device - das eigene Arbeitsmittel mitbringen) sind aus Sicherheits- und Gesundheitsschutzgründen auch Aspekte wie Nutzungsdauer oder Prüfpflichten zu beachten. Hinweise dazu finden sich an den entsprechenden Stellen in dieser DGUV Information. In jedem Fall sind die Überlegungen und Regelungen in das Medienkonzept der Schule aufzunehmen.
Themen wie Softwareergonomie und Gefährdungen im psychischen Bereich, z. B. durch Cyber-Mobbing, werden in dieser DGUV Information nicht behandelt.
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Grundlagen und Informationen |
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Rahmenbedingungen |
- besondere Anforderungen an Räumlichkeiten und Arbeitsplätze
- regelmäßiger Einsatz, z. B. mehrmals die Woche, länger als 10 Minuten
- Berücksichtigung von Barrierefreiheit
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