Dieses Kapitel behandelt die Grundsätze der Ersten Hilfe bei den verschiedenen Formen von Vergiftungen und Verätzungen. Doch am besten ist es, vorzubeugen und insbesondere Kinder erst gar nicht in Versuchung zu bringen: Chemikalien, insbesondere Gefahrstoffe, und Arzneimittel sind Verschlusssache!
In Einrichtungen sind beim Umgang mit Chemikalien, insbesondere Gefahrstoffen, die entsprechenden Sicherheitsvorschriften zwingend zu beachten. Auf die Verwendung vorgeschriebener Schutzausrüstung wird ausdrücklich hingewiesen.
Vergiftungen
Giftstoffe kann man grob in die folgenden Gruppen unterteilen:
- Chemische Stoffe, Haushaltschemikalien
- Arzneimittel
- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
- Giftige Pflanzen, Beeren, Pilze
- Verdorbene Lebensmittel
Jede dieser Gruppen enthält mehrere hundert, manche sogar mehrere tausend verschiedene giftige Stoffe.
Das Gift gelangt überwiegend über den Verdauungstrakt in den Körper. Aber auch über die Atemwege und die Haut können bestimmte Giftstoffe aufgenommen werden.
Entscheidend ist, wie schnell erste Anzeichen einer zunächst noch unklaren Gesundheitsbeeinträchtigung in einen Zusammenhang mit einer möglichen Vergiftung gebracht werden.
Symptome
- Hinweise im Umfeld beachten
- Übelkeit, Erbrechen
- Bauchschmerzen, Durchfall
- Atem- und Kreislaufbeschwerden
- Schweißausbrüche
- Schwindel, Krämpfe
- Verhaltensänderung bis Bewusstlosigkeit
- Atem- und Herz-Kreislauf-Stillstand
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Prävention Bei der Arbeit mit Chemikalien, insbesondere Gefahrstoffen, ist zwingend die vorgeschriebene Persönliche Schutzausrüstung zu benutzen. Die Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. |
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Entscheidend für die Schwere der Schädigung sind Giftart, Giftmenge, Konzentration und Einwirkungsdauer der Giftstoffe. Aber auch das Alter, das Körpergewicht und die Widerstandskraft der Betroffenen sind von Bedeutung. Eine bestimmte Giftmenge oder Konzentration kann bei einem Erwachsenen noch relativ harmlos sein, für ein Kind z. B. jedoch eine tödliche Dosis bedeuten. |
So helfen Sie richtig
- Vermeiden Sie den Kontakt zur giftigen Substanz, tragen Sie geeignete Schutzhandschuhe.
- Überprüfen Sie zuerst Bewusstsein, Atmung und Kreislauf des Vergifteten und führen Sie, falls notwendig, lebensrettende Maßnahmen (Seitenlage, Wiederbelebung usw.) unter Beachtung des Eigenschutzes durch.
- Notruf/Alarmieren Sie schnellstens den Rettungsdienst (Notarzt).
- Rufen Sie eine Giftnotrufzentrale an, z. B. 030 / 1 92 40. Schildern Sie die Situation und die Vergiftungssymptome und führen Sie die von der Giftnotrufzentrale empfohlenen Maßnahmen durch.
- Decken Sie die betroffene Person zu (Rettungsdecke).
- Betreuen und beruhigen Sie sie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
- Geben Sie Reste und Verpackungen der eingenommenen Substanzen dem Rettungsdienst mit.
- Dokumentation der Ersten Hilfe, z. B. Eintrag im Verbandbuch.
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Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein eingenommener Stoff giftig ist, können Sie über eine Giftnotrufzentrale nähere Informationen erhalten. Diese Informationszentralen für Vergiftungen sind in fast allen Bundesländern eingerichtet. Sie geben Hinweise für die durchzuführende Erste Hilfe. Giftnotrufzentrale, z. B. 030/19240 |
Giftnotruf |
Wer? |
Wer ist vergiftet? (Alter und Gewicht) |
Womit? |
Welches Gift wurde (sicher/vermutlich) genommen? |
Wie viel? |
Menge/Konzentration des eingenommenen Giftes? |
Wann? |
Zeitpunkt der Giftaufnahme? |
Welche? |
Welche Vergiftungsanzeichen sind erkennbar? |
Was? |
Welche Erste Hilfe wurde bereits geleistet? |
Kleinkinder stecken vieles in den Mund, weil sie in dieser Entwicklungsstufe Dinge und Gegenstände mit dem Mund untersuchen. Ihr Geschmackssinn ist noch nicht so ausgeprägt wie bei Erwachsenen; sie essen daher auch Dinge, die schlecht schmecken, so geht z. B. ein Teil der Vergiftungen bei Kindern auf das Konto giftiger Pflanzen.
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Wichtig: Bewahren Sie Giftstoffe, Chemikalien, Reinigungsmittel, Medikamente, Pflanzenschutzmittel usw. immer so auf, dass sie für Kinder unzugänglich sind. Giftstoffe dürfen nicht in Getränkeflaschen abgefüllt werden. |
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Ohne Anweisung einer kompetenten Stelle, wie etwa einer Giftnotrufzentrale oder einer Ärztin bzw. eines Arztes, sollten Sie Vergifteten nichts zu trinken geben, insbesondere keine Milch. Auch das Herbeiführen von Erbrechen ist nicht nützlich. Insbesondere bei Kleinkindern und Kindern und nach der Einnahme von ätzenden oder Schaum bildenden Stoffen sollte Erbrechen nur nach Rücksprache mit einer Ärztin bzw. einem Arzt oder der Giftnotrufzentrale herbeigeführt werden. Besondere Vorsicht ist bei Vergiftungen durch Schädlingsbekämpfungsmittel angeraten. Manche dieser Mittel greifen das Nervensystem an und können zu Atem- und Herz-Kreislauf-Stillstand führen. Da es sich um so genannte Kontaktgifte handelt, ist die Ersthelferin oder der Ersthelfer bei der Hilfeleistung selbst gefährdet. Bei der Versorgung von Vergifteten sollten Sie daher immer Schutzhandschuhe tragen. Ist eine Beatmung erforderlich, sollte diese zur eigenen Sicherheit möglichst mit einer Beatmungsmaske erfolgen, damit der unmit... |