Notfallsanitäter bzw. -sanitäterinnen führen eigenständig medizinische Notfallmaßnahmen durch, bis der Notarzt oder die -ärztin an der Einsatzstelle eintrifft. Dazu gehört unter anderem die Beatmung des Patienten bzw. der Patientin, das Stillen von Blutungen oder das Durchführen von Wiederbelebungsmaßnahmen. Sie dürfen bestimmte Medikamente selbst verabreichen. Ist ärztliches Personal vor Ort, assistieren sie bei ärztlichen Behandlungen. Sie setzen die erforderlichen medizinischen Geräte ein.

Notfallsanitäter oder -sanitäterinnen sollen

  • die Lage am Einsatzort feststellen und erfassen und unverzüglich notwendige allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleiten können,
  • den Gesundheitszustand von erkrankten und verletzten Personen beurteilen, insbesondere lebensbedrohliche Zustände erkennen können, über die Notwendigkeit, einen Notarzt oder eine -ärztin, weiteres Personal, weitere Rettungsmittel oder sonstige ärztliche Hilfe nachzufordern, entscheiden und diese Maßnahmen umsetzen können,
  • angemessene medizinische Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz durchführen und dabei in der Ausbildung erlernte und beherrschte, auch invasive Maßnahmen anwenden können, um eine Verschlechterung der Situation der Patienten bzw. Patientinnen bis zum Eintreffen des Notarztes bzw. der -ärztin oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung zu verhindern, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind,
  • mit Menschen in Notfall- und Krisensituationen angemessen umgehen können,
  • die Transportfähigkeit der Patienten bzw. Patientinnen im Notfalleinsatz herstellen und sichern können,
  • einen geeigneten Transportzielort auswählen und den medizinischen Zustand der Patienten bzw. Patientinnen und ihre Entwicklung während des Transports überwachen können,
  • die Patienten und Patientinnen sachgerecht in die ärztliche Weiterbehandlung übergeben und dabei ihren medizinischen Zustand und ihre Entwicklung beschreiben und dokumentieren können,
  • mit am Einsatz beteiligten oder zu beteiligenden Personen, Institutionen oder Behörden kommunizieren können,
  • qualitätssichernde und organisatorische Maßnahmen im Rettungsdienst durchführen sowie die angewendeten notfallmedizinischen und einsatztaktischen Maßnahmen dokumentieren und
  • die Einsatz- und Betriebsfähigkeit der Rettungsmittel sicherstellen sowie die Hygienevorschriften und rechtlichen Arbeits- und Unfallschutzvorschriften einhalten können.

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