Voraussetzungen für den sicheren Einsatz von Atemschutzgeräten sind Kenntnisse über deren Verwendungsmöglichkeiten und Schutzwirkung. Um vorhandene Atemschutzgeräte in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, ist für eine zweckmäßige Überwachung, Lagerung und Instandhaltung zu sorgen.
Kontrolle eines Pressluftatmers am Fahrzeug
Allgemeines
- Der Träger der Feuerwehr ist verpflichtet, spezielle persönliche Schutzausrüstungen zur Abwehr möglicher Unfall- oder Gesundheitsgefahren zur Verfügung zu stellen und diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Hierzu zählen Atemschutzgeräte.
- Feuerwehrangehörige sind verpflichtet, die persönlichen Schutzausrüstungen zu benutzen.
Filtergerät
Einteilung der Atemschutzgeräte
- Nach ihrer Wirkungsweise wird zwischen Filtergeräten und Isoliergeräten unterschieden.
- Filtergeräte wirken abhängig von der Umgebungsatmosphäre.
- Isoliergeräte wirken unabhängig von der Umgebungsatmosphäre.
Pressluftatmer
Isoliergeräte (Pressluftatmer)
- Pressluftatmer sind von der Umgebungsatmosphäre unabhängig.
- Eine Begrenzung des Einsatzbereiches bei hoher Schadstoffkonzentration besteht nicht.
- Der begrenzte Atemluftvorrat schränkt die Gebrauchsdauer ein.
- Pressluftatmer sind frei tragbar und schränken deshalb die Bewegungsfreiheit nicht ein.
Ordnungsgemäßer Zustand
- Atemschutzgeräte müssen überwacht, zweckmäßig gelagert und in Stand gehalten werden.
- Einwandfreies Funktionieren und gute hygienische Bedingungen sind notwendige Voraussetzungen.
- Unter Berücksichtigung der Art und Anzahl vorhandener Atemschutzgeräte sind Arbeiten der Instandhaltung und Prüfung verantwortlich zu übertragen, z. B. an Atemschutzgerätewarte. Verantwortungsbereiche regelt die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 "Atemschutz".
- Über Einsatz, Lagerung und Instandhaltung von Atemschutzgeräten sind Nachweise zu führen.
- Vom Hersteller festgelegte Lagerfristen sind einzuhalten. Geräte oder Teile sind nach Ablauf befristeter Lagerzeit der Verwendung zu entziehen, auch wenn sie noch ungebraucht sind. Dies gilt z. B. für Filter oder Gummiteile.
Die ordnungsgemäße Instandhaltung von Atemschutzgeräten …
… erfolgt in speziell ausgestatteten Atemschutzwerkstätten.
Instandhaltungs- und Prüffristen
Instandhaltungsarbeiten und Prüfungen von Atemschutzgeräten sind nach den Gebrauchsanleitungen der Hersteller durchzuführen.
Empfehlungen für die Instandhaltung und Prüfung von Vollmasken und Pressluftatmern sind den Tabellen 1 und 2 zu entnehmen.
Tabelle 1: Fristen für Vollmasken (Quelle: BGI/GUV-I 8674)
Art der durchzuführenden Arbeiten (Kurzbemerkungen) |
Maximalfristen |
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Vor Gebrauch |
Nach Gebrauch |
Halbjährlich |
Zwei Jahre |
Vier Jahre |
Sechs Jahre |
Reinigung und Desinfektion |
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• |
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• |
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Sicht-, Funktions- und Dichtprüfung |
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• |
• |
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Wechsel der Ausatemventilscheibe |
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• |
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Wechsel der Sprechmembran |
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• |
Kontrolle durch den Gerätträger |
• |
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Tabelle 2: Fristen für Pressluftatmer (Quelle: BGI/GUV-I 8674)
Gerät Pressluftatmer |
Art der durchzuführenden Arbeiten (Kurzbemerkungen) |
Maximalfristen |
Vor |
Nach |
Halbjährlich |
Zwei |
Vier |
Sechs |
Gebrauch |
Gebrauch |
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Jahre |
Jahre |
Jahre |
Pressluftatmer, komplett |
Reinigung |
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• |
• |
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Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung |
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• |
• |
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Kontrolle durch den Geräteträger |
• |
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Lungenautomat (LA) |
Reinigung und Desinfektion |
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• |
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• |
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Wechsel der Membran |
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• |
• |
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Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung |
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• |
• |
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Lungenautomat einschließlich Schlauch |
Grundüberholung |
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Pressluftatmer mit Tragevorrichtung, ohne LA u. Flasche |
Grundüberholung |
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Druckluft, Druckluftflaschen und -ventile |
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Filtergeräte
- Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter werden in Verbindung mit der Vollmaske als Filtergeräte eingesetzt: Die Vollmaske dient als Atemanschluss.
Weitere Informationen:
- UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1)
- UVV "Feuerwehren" (GUV-V C53)
- Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 7 "Atemschutz"
- Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" (BGR/GUV-R 190)
- Information "Auswahl von Atemschutzgeräten für Einsatzaufgaben bei den Feuerwehren" (BGI/GUV-I 8672)
- Information "Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren" (BGI/GUV-I 8674)
- "Hinweise zum Umgang mit Pressluftatmern der Feuerwehren nach thermischer Belastung – Sicherheitshinweise" AfKzV-Sicherheitshinweis vom 21.12.2006
Tabelle 3: Vollmaske mit Partikelfilter
Vollmaske mit |
Vielfaches des Grenzwertes (VdGW) |
Bemerkungen, Einschränkungen |
P1-Filter |
4 |
Als Atemschutz nicht sinnvoll, da der hohe Filterdurchlass die geringe Maskenleckage aufhebt Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 nach Biostoffverordnung und Enzyme |
P2-Filter |
15 |
N... |