Grundsätzlich muss zwischen Arbeits- und Schutzkleidung unterschieden werden.
Bei Arbeitskleidung handelt es sich um Oberbekleidung, die in der Regel keine spezielle Schutzfunktion für die Arbeit erfüllt. Vielleicht dient sie jedoch dazu, die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe (Dienstkleidung) deutlich zu machen. Bei der Arbeitskleidung kommt es zumeist auf Arbeitsalltagstauglichkeit, Bequemlichkeit und Tragekomfort an.
Schutzkleidung dient hingegen dazu, die sie tragende Person z. B. vor Feuchtigkeit, Infektionen oder Chemikalien zu schützen. Sie wird auch als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bezeichnet und ist von der Unternehmensleitung nach TRBA 250 (Technische Regel "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtpflege") zu stellen. Hierzu zählen z. B. Schutzschürzen/kittel, Schutzhandschuhe und Mund-Nasen-Schutz.
Welche Eigenschaften sollte Arbeitskleidung nun aufweisen, damit für Beschäftigte ergonomisches Arbeiten bei der Bewegungsunterstützung anderer Menschen gut möglich wird?
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Die Kleidung sollte bewegungsfreundlich - also ausreichend weit und elastisch - sein. Dies ist wichtig, damit die notwendige Bewegungsfreiheit z. B. beim Beugen der Knie oder bei der Einnahme von Grätsch- und Schrittstellungen gegeben ist. Sie sollte zudem auch Bewegungsfreiheit im Schultergürtel ermöglichen. Es kann sinnvoll sein, Arbeitskleidung daher eine Konfektionsgröße größer zu wählen als bei der Privatkleidung. Gleichzeitig sollte die Kleidung auch nicht zu weit gewählt werden. Hier besteht sonst die Gefahr des Hängenbleibens z. B. an Türklinken.
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Die optimale Arbeitskleidung besteht aus einem Kasack im Kombination mit einer Stretchhose oder einer Hose mit elastischem Bündchen. Kittel oder Röcke behindern die Eigenbeweglichkeit. Selbst wenn sie aus-rechend weit geschnitten sind, können andere Gründe (z. B. Angst davor, dass der Rock hochrutscht) die Bewegungsfreiheit einengen.
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Die Arbeitskleidung sollte darüber hinaus atmungsaktiv sein. So wird ein Feuchtigkeitsstau auf der Haut vermieden. Dieser kann bei entsprechenden klimatischen Verhältnissen - besonders bei Zugluft - ursächlich für die Entstehung von Rückenbeschwerden sein.
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Vorteilhaft ist es zudem, wenn die Stoffe bei hohen Temperaturen oder mit desinfizierenden Verfahren gewaschen werden können.
Viele Unternehmensleitungen lassen ihre Beschäftigten in einheitlicher Arbeitskleidung arbeiten und übernehmen Einkauf, Aufbereitung und Aufbewahrung der Kleidung. Diese kann dann auch als Dienstkleidung bezeichnet werden.
Die für die Arbeitskleidung genannten Gesichtspunkte gelten dem Grunde nach auch für Schutzkleidung, die bei bestimmten Tätigkeiten aufgrund der dabei bestehenden Gefährdungen (z. B. Infektionsgefahr) zusätzlich über oder anstelle der Arbeitskleidung getragen wird. Bei Schutzkleidung aus Einmal-Materialien erübrigen sich die Anforderungen zur Wiederaufbereitung.