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DGUV Information 207-010: Bewegen von Menschen im Gesund ... / 5.3.2 Externe Kooperationspartnerinnen und -partner

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Wenn es um die Gesundheit der Beschäftigten geht, gibt es viele Unterstützungsangebote durch externe Institutionen. Beispielsweise sind Kooperationen mit den verschiedenen Sozialversicherungsträgern möglich, die auf ihren Gebieten über viel praktische Erfahrung und fachliches Wissen verfügen. Das Präventionsgesetz (PrävG) forciert die Zusammenarbeit in der Sozialversicherung - speziell der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung.

Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger
Nach § 20b SGB V arbeiten die Krankenkassen mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger sowie mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden zusammen. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern kann von wechselseitiger Information bis zu gemeinsamen Aktivitäten in Betrieben entsprechend der trägerspezifischen gesetzlichen Zuständigkeit in Abstimmung mit dem jeweiligen Unternehmen reichen. In diese Zusammenarbeit sollen auch die Rentenversicherungsträger einbezogen werden (Bundesrahmenempfehlung der nationalen Präventionskonferenz vom 29. August 2018). Jeder Sozialversicherungsträger sollte bei der Beratung von Unternehmensverantwortlichen auf Unterstützungsmöglichkeiten durch die jeweils anderen Sozialversicherungsträger hinweisen bzw. deren branchenspezifischen Kompetenzen einbeziehen.

Angebote der gesetzlichen Träger der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen)

Die gesetzliche Unfallversicherung hat einen gesetzlichen Präventionsauftrag (§ 14 SGB VII). Dieser sieht vor, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren - auch mit dem Schwerpunkt Muskel-Skelett-Erkrankungen - mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Dabei steht die Beratung der Unternehmensleitungen in allen Fragen der Sicherheit und ...

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