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DGUV Information 207-028: Neubauplanung, Modernisierung ... / 12 Brand- und Explosionsschutz

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[Vorspann]

Um die erforderlichen Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes bereits in der Planungsphase ausreichend berücksichtigen zu können, bedarf es einer Analyse der in der WfbM geplanten Tätigkeitsfelder mit Betriebs- und Arbeitsabläufen sowie der dabei verwendeten Gefahrstoffe.

Aufgrund der Komplexität von Brand- und Explosionsschutz ist es unerlässlich, bereits in der Planungsphase von WfbM einen Brandschutzsachverständigen einzubinden, der ein Brandschutzkonzept erarbeitet. Auch mögliche Explosionsgefahren sind vorab zu ermitteln und ggf. ein Explosionsschutzdokument zu erstellen

Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes basieren auf

  • baulichen Maßnahmen, die bereits in der Entwurfsphase definiert werden,
  • technischen Maßnahmen, die im Brandfall selbstständig wirken sowie
  • organisatorischen Maßnahmen.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu ermitteln und zu beurteilen, ob gefährliche Mengen oder Konzentrationen von Gefahrstoffen, entzündbaren Stäuben oder anderen Stoffen und Materialien, die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, auftreten.

Neben allgemeinen Brandschutzanforderungen aus dem Bau- und Sonderbaurecht sind auch solche Risiken zu berücksichtigen, wie sie sich beispielsweise durch

  • den Umgang mit Holz und dessen Stäuben,
  • die Zwischenlagerung von Papier zum Aktenrecycling,
  • die Dämpfe bei Lackiervorgängen,
  • Feuerarbeiten beim Schweißen oder Brennschneiden,
  • Gase und Dämpfe bei Batterieladevorgängen z. B. von Elektrogabelstaplern,
  • Fettbränden im Umgang mit heißem Fett in der Küche oder
  • der Lagerung brennbarer Gase und Flüssigkeiten für den Garten- und Landschaftsbau oder für den Küchenbetrieb

ergeben.

Zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefährdungen bei Umgang mit Gefahrstoffen sind in einer Gefährdungsbeurteilung besondere Schutzma...

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