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Ausreichender Schutz gegen die Übertragung von Geräuschen hängt in besonderem Maße von dem Verwendungszweck benachbarter Räume ab. In Planung und Ausführung ist der Grad der Schalldämmung entweder von gesetzlich vorgegebenen Mindestanforderungen (die oftmals nicht ausreichen!) oder durch privatrechtlich vereinbarte Anforderungen abhängig.
Eine geräuscharme und ruhige Umgebung ist insbesondere in Werkstätten für behinderte Menschen eine wesentliche Voraussetzung für die Betreuung sowie für gute und qualitativ hochwertige Arbeiten. Dies gilt ganz besonders bei der Betreuung von psychisch erkrankten Menschen. Daher ist gerade in WfbM die gesetzlich "ausreichende" Schalldämmung und Schwingungsdämmung nicht genug.
Für die schalltechnische Planung lärmarmer Gebäude und Betriebsstätten ist ein umfangreiches Regelwerk zu beachten. Zur Abschätzung, ob in der geplanten Betriebsstätte bzw. an den vorgesehenen Arbeitsplätzen die geforderten Schallpegel eingehalten werden, sind akustische Vorausberechnungen z. B. nach VDI Richtlinie 3760 "Berechnung und Messung der Schallausbreitung in Arbeitsräumen" durchzuführen.
9.1 Lärmschutz
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Schall entsteht durch mechanische Schwingungen in gasförmigen, flüssigen oder festen Medien infolge sich ändernder Krafteinwirkungen mit Frequenzen im Hörbereich des Menschen. Die Schwingungen breiten sich als Wellen (Luftschall, Flüssigkeitsschall, Körperschall) in den Medien aus. Körperschall kann vom menschlichen Ohr nicht wahrgenommen werden. Durch Abstrahlung von Oberflächen wie Wänden, Böden, Decken wird er in Luftschall umgewandelt, den das Ohr wahrnimmt. In Maschinen entsteht bei Bearbeitungsvorgängen primär Körperschall, dieser wird als Luftschall abgestrahlt.
Der Schallschutz beschäftigt sich allgemein mit den Themenfeldern
- Reduzierung von Außenlärm
- Baulicher Schallschutz
- Technischer Schallschutz
- Raumakustik.
Ohne spezielle zusätzliche Vereinbarungen ist der Architekt nur verpflichtet, die vom Gesetzgeber als ausreichend bezeichneten Schalldämmungen zu erreichen.
Abb. 9.1
Lärm und Übertragungsarten von Schall
Besonders wirksam bei der Planung von Gebäuden ist die Beachtung folgender Punkte, die insbesondere bei einer Nutzungsänderung von Gebäuden i.d.R. nur schwer realisierbar sind:
- Körperschallübertragung im Bauwerk vermeiden
- Räume mit Lärmquellen durch schwere Wände und Decken begrenzen
- Räume mit starkem Lärmpegel von Räumen mit niedrigem Lärmpegel trennen
- Gebäude ohne sensible Nutzung zur Abschirmung nutzen.
Lärmproblematiken, die sich aus dem Zusammenspiel schlechter Bauplanung, Bauausführung, ungünstiger Raumakustik (z. B. Schallübertragung, Reflexionsschall, Körperschall,...) ergeben, haben gerade in WfbM einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Betreuung, das Arbeitsergebnis und psychische Belastungen, die ein erhöhtes Aggressionspotential mit möglichen Übergriffen zur Folge haben. |
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Lärm, der das Gehör physisch schädigt und zur Entstehung einer entsprechenden Berufskrankheit führen kann, und zu Geräuschen, die zwar das Gehör nicht schädigen, aber zu einer psychischen Beeinträchtigung oder Unwohlsein am Arbeitsplatz führen können.
Die Folgen des Lärms können z. B. sein:
- Verminderung des Hörvermögens bis zur Lärmschwerhörigkeit
- Schwierigkeiten in der Sprachkommunikation
- Überhören von "Sicherheits"-Signalen und daraus entstehende Sicherheitsrisiken
- Vorzeitige Ermüdung
- Verminderte Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit und daraus resultierende geringere Arbeitsleistung und erhöhte Fehlerhäufigkeit
- Befindlichkeitsstörungen, vegetative Störungen
9.1.1 Lärmminderungsmaßnahmen
Als Lärm werden Schallwellen mit einem Tages-Lärmexpositionspegel von mehr als 80 dB(A) bezeichnet. Ab einem Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) wird das Gehör durch den Lärm irreparabel zerstört.
Ursachen von Lärm können der Betrieb von Maschinen im Gebäude, Fahrzeugen oder auch benzingetriebenen, handgeführten Geräten des Garten- und Landschaftsbaus sein. Auch der Umgang mit Metall, das in seiner Form bearbeitet und verändert wird oder bei der Montage oder Verpackung aneinander stößt, kann zu gesundheitsschädigendem Lärm führen.
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Good Practice |
Bei der Bekämpfung von Lärm stehen an erster Stelle die bauliche Gestaltung der Arbeitsräume und die Beschaffung und der Einsatz von lärmarmen Geräten und Maschinen. Die Verwendung von lärmmindernden Werkzeugen oder lärmmindernde Konstruktionen sind ergänzende Maßnahmen. |
Lärmminderung an der Quelle (Konstruktive Maßnahmen zur Geräuschminderung, Auswahl und Nutzung geräuscharmer Arbeitsverfahren Einsatz lärmarmer Maschinen)
Vor der Anschaffung von Maschinen und anderer lärmverursachender Ausrüstungsgegenstände sind die Geräuschemissionsangaben des Herstellers anzufordern und die Produkte mit den geringsten Emissionen zu wählen. Gleiches gilt für die Auswahl der Arbeitsverfahren.
Der Einsatz von geeigneten Sägeblättern oder von magnetischen Antidröhnmatten an Materialrutschen mindert z. B. den bei der Produktion entstehenden Lärm erheblich. Sind diese Lärmminderungsmaßnahmen technisch nicht...