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DGUV Information 208-004: Gabelstaplerfahrer (bisher BGI ... / 2.1 Schilder und Bilder

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Jeder Gabelstapler hat ein Fabrikschild (Bild 2-1) mit folgenden Angaben:

  • Hersteller oder Lieferer,
  • Typ,
  • Baujahr,
  • Fabriknummer,
  • Nenn-Tragfähigkeit und
  • Leergewicht.

Bild 2-1: Fabrikschild mit CE-Zeichen für ein Flurförderzeug

Bei Gabelstaplern mit batteriegespeistem Elektroantrieb wird das Leergewicht ohne Batterie angegeben; deshalb sind dann zusätzlich erforderlich:

  • zulässiges Mindest- und Höchstgewicht der Antriebsbatterie und
  • Batteriespannung.

Das Leergewicht eines Gabelstaplers beträgt etwa das Doppelte seiner Nenntragfähigkeit.

Das Gesamtgewicht setzt sich aus dem Eigengewicht und dem Lastgewicht zusammen. Die Fahrbereiche im Betrieb müssen für das Gesamtgewicht ausgelegt sein. Bereiche mit eingeschränkter Belastung (z. B. Kanalabdeckungen, Decken, Rampen, Aufzüge usw.) sind besonders zu kennzeichnen.

Bei einem Eigengewicht von 6000 kg und einem Lastgewicht von 3000 kg beträgt das Gesamtgewicht 9000 kg. Bei einem beladenen Gabelstapler wird die Vorderachse mit ca. 90 % des Gesamtgewichtes belastet. In unserem Beispiel kann dann ein Rad den Boden mit 4000 kg belasten.

Jeder Gabelstapler mit einem Hubgerüst vor der Vorderachse ist mit einem Tragfähigkeitsschild in Form eines Lastschwerpunkt-Diagramms ausgerüstet (Bild 2-2).

Die Zahlen des Diagramms geben an, wie weit der Schwerpunkt einer Last vom senkrechten Teil der Gabeln, dem Gabelrücken, höchstens entfernt sein darf.

Die Nenn-Tragfähigkeit des Gabelstaplers, die auf dem Fabrikschild angegeben ist, bezieht sich bei den meisten Geräten auf den Lastschwerpunktabstand von 500 mm, und zwar bis zu einer Hubhöhe von 3.300 mm.

Bild 2-2: Lastschwerpunkt-Diagramm

Bild 2-3: Anschlag "Aufenthalt unter der Last verboten"

An einem Gabelstapler mit mehr als 2.000 mm Hubhöhe ist ein dauerhafter und leicht erkennbarer Hinweis anzubringen...

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