Vorbemerkung
Roste finden wegen ihrer Durchlässigkeit z. B. für Licht, Luft, Flüssigkeiten, witterungsbedingte Niederschläge und Schüttgüter, vielfältige Anwendung in Gewerbe und Industrie, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden.
Das Unfallgeschehen zeigt, dass immer wieder Personen von hochgelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen (z. B. Treppen) abstürzen oder in Gruben hineinstürzen, weil
- die beim Verlegen von Rosten erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Absturz nicht getroffen und
- die als Bodenbelag bzw. Abdeckung verwendeten Roste nicht zuverlässig und dauerhaft befestigt waren,
- die Antrittskanten der Roste zu glatt oder verschlissen waren und über Unebenheiten durch hochstehende Kanten sowie durchgebogene Flächen von Rosten gestolpert wurde.
Der Wartung und Instandhaltung bekommt daher eine besondere Bedeutung zur Unfallverhütung zu.
Der Teil 1 dieser Information (BGI/GUV-I) dient der Auswahl geeigneter Roste und deren sicherem Betrieb.
In Teil 2 wird die sichere Montage von Rosten beschrieben.
Die in dieser BGI/GUV-I enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
Weitere Literatur, Schriften und Regelwerke zu Rosten sind im Anhang aufgeführt.
Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Mittelstraße 51 10117 Berlin Tel.: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Fachbereich "Handel und Logistik" Sachgebiet "Bauliche Einrichtungen und Handel" der DGUV Layout & Gestaltung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Medienproduktion Ausgabe Januar 1996, aktualisierte Fassung Mai 2013 BGI/GUV-I 588-1 zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen |
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