5.1 Allgemeines
Alle Beschäftigten, die Leitern und Tritte verwenden, tragen eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Über die richtige Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten informiert die vom Hersteller zur Verfügung gestellte Gebrauchsanleitung. Zusätzlich gibt die Sicherheitskennzeichnung an der Leiter Hinweise für die bestimmungsgemäße Verwendung der jeweiligen Leiter.
Vor jeder Verwendung müssen Leitern und Tritte visuell auf Schäden kontrolliert werden. Bei Auffälligkeiten dürfen diese Aufstiege bis zur Klärung durch eine zur Prüfung befähigte Person oder vom Unternehmer zur Prüfung benannte Person nicht verwendet werden.
5.2 Bauartunabhängige Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung
- Bei Arbeiten auf Leitern muss ein sicheres Stehen und Festhalten möglich sein.
Dies kann bei der Verwendung geeigneter Leitern durch folgende Vorgehensweise gewährleistet sein:
Abb. 56 Sicherer Stand auf einer beidseitig begehbaren Stufenstehleiter
Abb. 57 Sicherer Stand auf der Stehleiter mit Plattform
Abb. 58 Sicherer Stand auf einer Stufenanlegeleiter
Die sichere Verwendung, insbesondere der sichere Kontakt zur Leiter und deren Standsicherheit, darf durch den Transport von Lasten auf der Leiter nicht eingeschränkt werden.
Zum Transport von Arbeitsmitteln haben sich umhängbare Werkzeugtaschen, -gürtel oder -schürzen bewährt.
Es dürfen keine Stoffe und Geräte verwendet werden, von denen zusätzliche Gefahren ausgehen.
Beispiele hierfür sind:
- heiße oder ätzende flüssige Stoffe
- Geräte mit erheblicher Krafteinwirkung auf die nutzende Person (z. B. einen Bohrhammer)
Leitern und Tritte sind nur mit der auf dem Aufstieg angegebenen maximalen Belastung (in der Regel 150 kg) zu belasten.
Leitern und Tritte dürfen nur von einer Person betreten werden.
Leitern und Tritte sind nur mit geeignetem Schuhwerk zu besteigen.
Geeignet sind z. B. geschlossene Schuhe. Offenes Schuhwerk ohne Fersenriemen ist nicht geeignet.
Für die vorgesehene Tätigkeit sind zur Verfügung gestellte Leitern und Tritte und vom Hersteller vorgesehene Anbauteile und ggf. erforderliches Zubehör zu verwenden.
Ungeeignet als Aufstieg sind z. B. Hocker, Stühle, Tische, Getränkekisten, Regale, Fässer usw.
Leitern und Tritte sind sicher zu transportieren.
Zum sicheren Transport gehört z. B., dass lange Leitern vor dem Transport zusammengeschoben bzw. -geklappt werden
Leitern und Tritte auf Verkehrswegen sind gegen unbeabsichtigtes Umstoßen zu sichern.
Geeignete Sicherungsmaßnahmen sind z. B. Aufstellen von Absperrungen, Abschrankungen oder Warnposten.
Leitern und Tritte dürfen nur in Blickrichtung auf die Stufen/Sprossen bestiegen werden.
Beim Arbeiten auf Leitern und Tritten dürfen sich Benutzer und Benutzerinnen nicht zu weit hinauslehnen.
Seitliches Hinauslehnen kann zum Umkippen der Leiter führen und ist häufig die Ursache für Unfälle mit schweren Verletzungen. Deshalb sollte der Körperschwerpunkt zwischen den Leiterholmen liegen.
Leitern und Tritte dürfen nur auf ebenem und tragfähigem sowie unverschiebbarem und rutschhemmendem Untergrund aufgestellt werden.
Ungeeignet sind z. B. Kisten, einzelne Ziegelsteine oder Steinstapel, Tische, lose Unterlagen.
Leitern dürfen nicht bei Witterungsbedingungen verwendet werden, die eine zusätzliche Gefährdung hervorrufen.
Zusätzliche Gefährdungen sind z. B. starker oder böiger Wind, Vereisung oder Schneeglätte.
Leitern und Tritte nicht auf verunreinigtem Untergrund aufstellen.
Beim Aufsteigen und Absteigen an der Leiter gut festhalten.
Arbeiten, die eine seitliche Belastung bei Leitern bewirken, z. B. seitliches Bohren durch feste Werkstoffe, vermeiden.
Bei Benutzung einer Leiter keine Ausrüstung tragen, die schwer oder unhandlich ist.
Das Gewicht des mitzuführenden Werkzeugs und Materials darf 10 kg nicht überschreiten
- Eine verunreinigte Leiter, z. B. durch nasse Farbe, Schmutz, Öl oder Schnee, nicht benutzen.
Die Leiter nicht verwenden, wenn Risiken durch elektrischen Strom bestehen.
- Für unvermeidbare Arbeiten unter elektrischer Spannung oder in der Nähe aktiver elektrischer Teile nichtleitende Leitern benutzen.
Die Leiter nicht als Überbrückung benutzen.
- Während des Stehens auf der Leiter diese nicht bewegen
5.3 Bauartabhängige Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung
Anlege-, Schiebe- und Mehrzweckleitern dürfen nur an sichere Flächen angelegt werden.
Unsichere Anlegestellen sind z. B. Glasscheiben, Spanndrähte, Masten, Stangen, unverschlossene Türen.
Anlegeleiter nur in der angeg...