Hubarbeitsbühnen sind je nach der konstruktiven Ausbildung des Fahrgestells im Gelände, auf Straßen und/oder auf Schienen einsetzbar und dienen der Durchführung von Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen (Bilder 3-1 bis 3-4 auf Seiten 12 und 13).
Hubarbeitsbühnen bestehen in der Regel aus
- Untergestell/Fahrgestell,
- Abstützeinrichtungen,
- Hubeinrichtung und
- Arbeitsbühne mit Steuerstand.
Gemäß DIN EN 280 erfolgt die Einstufung der Bauart der Hubarbeitsbühne nach der Art der Hubeinrichtung, unabhängig davon, welches Untergestell vorhanden ist.
Demnach wird unterschieden:
Gruppe A
Fahrbare Hubarbeitsbühnen, bei denen die senkrechte Projektion des geometrischen Plattform-Mittelpunktes in allen Stellungen der Plattform bei der maximal vom Hersteller zugelassenen Neigung des Fahrgestells sich immer innerhalb der Kippkante befindet.
Gruppe B
Alle anderen fahrbaren Hubarbeitsbühnen
Außerdem werden sie noch in Bezug auf das Fahren in drei Typen eingeteilt:
Typ 1:
Fahren ist nur in Transportstellung zulässig.
Typ 2:
Fahren mit angehobener Arbeitsbühne wird nur von einer Steuerstelle am Untergestell aus erlaubt.
Typ 3:
Fahren mit angehobener Arbeitsbühne wird nur von einer Steuerstelle auf der Arbeitsbühne gesteuert.
Anmerkung: Typ 2 und Typ 3 können miteinander kombiniert werden.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Bild 3-1
Personenlift mit Abstützung Typ 1 A
Anmerkung:
Typ 2 und Typ 3 können miteinander kombiniert werden.
Beispiel:
Typ 1 A:
z. B. Personenlift mit Abstützung (Bild 3-1)
Typ 1 B:
z. B. alle Anhängerarbeitsbühnen (Bild 3-2) und alle LKW-Arbeitsbühnen
Typ 3 A:
z. B. Scherenbühnen (Bild 3-3)
Typ 3 B:
z. B. alle selbstfahrenden Gelenk-, Gelenkteleskop- (Bild 3-4) und Teleskopbühnen
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Bild 3-2
Anhängerarbeitsbühne Typ 1B
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Bild 3-3
Scherenbühne Typ 3 A
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Bild 3-4
Gelenkteleskopbühne Typ 3B
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Bild 3-5
Kreuzlibelle - Wasserwaage
Das Untergestell bildet die Basis einer Hubarbeitsbühne und kann gezogen oder geschoben werden oder selbstfahrend sein.
Als Abstützvorrichtung dienen mechanische Spindeln, Hydraulikzylinder, Achsfederverriegelungseinrichtungen oder ausziehbare Radachsen.
Jede fahrbare Hubarbeitsbühne hat eine Einrichtung (z. B. Nivellierwaage, Dosenlibelle), die anzeigt, ob die Neigung des Untergestelles in dem vom Hersteller zugelassenen Grenzwert liegt (Bild 3-5). Sie ist für die standsichere Justierung der Hubarbeitsbühne von großer Bedeutung.
Diese Nivellierhilfsmittel befinden sich in unmittelbarer Nähe der Bedienelemente für die Abstützungen. Viele Hubarbeitsbühnen besitzen Einrichtungen, die das Ausrichten des Untergestells in beiden Ebenen automatisch durchführen. Dies erfolgt durch Inclinometer und Neigungssensoren.
Steuereinrichtungen von Hubarbeitsbühnen (Bild 3-6) befinden sich in der Arbeitsbühne und eventuell zusätzlich am Untergestell. Sie sind so ausgerüstet, dass sie nicht unbeabsichtigt betätigt werden können. Nach dem Loslassen gehen sie selbsttätig in die Nullstellung zurück. Die Steuerung des Hubwerkes erfolgt bei elektronischer Steuerung über Handhebel. Eine Sicherheitselektronik überwacht bei neueren Konstruktionen das komplette Antriebssystem, um Überlastungen und Überschreitungen der zulässigen seitlichen Ausladung zu vermeiden.
Hubarbeitsbühnen sind mit einem übergeordneten Notsteuersystem (z. B. Handpumpe, zweite Energieversorgung, Notablassventile) ausgerüstet. Das Notsteuersystem ist eine Einrichtung, mit deren Hilfe die Arbeitsbühne bei Ausfall der Antriebskraft noch in eine Stellung gebracht wird, in der eine Person die Bühne sicher verlassen kann. Sie befindet sich in der Regel unten am Fahrzeug oder fahrbaren Untergestell. Ist die Arbeitsbühne in jeder Stellung über fest angebrachte Leitern zu erreichen und zu verlassen, kann ein Notsteuersystem entfallen.
Bild 3-6
Steuereinrichtung
Eine Sicherheitseinrichtung schließt ein unbefugtes Benutzen der Hubarbeitsbühne aus (z. B. abschließbarer Schalter).
An allen Seiten der Arbeitsbühne befinden sich Umwehrungen (3-teiliger Seitenschutz), um das Herabfallen von Personen und mitgeführten Gegenständen zu vermeiden.
Grundsätzlich sind die konstruktiven Merkmale der entsprechenden Hubarbeitsbühne in der vom Hersteller mitgelieferten Betriebsanleitung aufgeführt. Jeder Bedienende hat sich vor der Benutzung mit der Betriebsanleitung vertraut zu machen, um einen sach- und fachgerechten Umgang zu gewährleisten.
Die Betriebsanleitung enthält auch Hinweise zu den Einsatzbedingungen und eventuellen Beschränkungen für die Verwendung.