Unter physischer Belastung wird zumeist die körperliche Arbeitsschwere verstanden, die sich in der Regel durch Größen wie die zu bewegenden Gewichte, die aufzubringenden Kräfte, die Anzahl der Wiederholungen sowie den Einwirkungen aus der Arbeitsumgebung beschreiben lässt. Eine ungünstige Körperhaltung bei der Arbeit erhöht durch die aufzubringende Haltungs- und Haltearbeit die Belastung des Körpers zusätzlich.
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Abb. 1 Einteilung der Muskelarbeit
Belastungen sind objektiv oder auch messbar und für alle Personen gleich. Sie führen jedoch zu individuell unterschiedlichen Reaktionen, den sogenannten Beanspruchungen. Physische Beanspruchung kann sich zum Beispiel durch erhöhten Pulsschlag, Schwitzen, Schmerzen oder Ermüdung bemerkbar machen.
Eine Belastung des Körpers ist nicht grundsätzlich nachteilig. Der Körper reagiert auf Belastungssituationen und kann sich darauf einstellen. Bei muskulärer Unterforderung – beispielsweise bei bewegungsarmen Tätigkeiten – kann sich die ungenutzte Muskelmasse im Laufe der Zeit verringern. Wechselnde, gelegentlich wiederholte Belastungen führen meist zu einem positiven Trainingseffekt. Eine dauerhaft zu hohe Belastung kann zu einer Schädigung des Körpers führen. Gesundheitliche Probleme können auch entstehen, wenn die in manchen Branchen vorzufindenden Arbeitsabläufe wegen ihrer Spezialisierung und Standardisierung zu wiederholten einseitigen Belastungssituationen für die einzelnen Beschäftigten führen.
Ein Ziel der menschengerechten Arbeitsgestaltung ist es deshalb, Belastungen in einem Rahmen zu halten, der es ermöglicht, die Tätigkeit ein Arbeitsleben lang schädigungsfrei ausführen zu können.
Körperhaltung
Ein grundlegender Aspekt der menschengerechten Arbeitsgestaltung ist die Körperhaltung während der Arbeit. Diese wird durch die Höhe, Entfernung und Zugänglichkeit der Wirkstelle (des zu handhabenden Objektes) beeinflusst. Der verfügbare Bewegungsraum, die zur Ausführung der Tätigkeiten notwendige Sehentfernung und auch die aufzubringende Kraft beeinflussen ebenso diese Körperhaltung. Idealerweise sollten an einem Arbeitsplatz frei wählbare und wechselnde Körperhaltungen möglich sein.
Bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen sollte berücksichtigt werden, dass die Körpermaße von Menschen sehr unterschiedlich sind und eine alleinige Auslegung für Durchschnittsmaße nicht zielführend ist. Besser ist es, einen Arbeitsplatz je nach Aufgabenstellung entweder für die kleinste oder die größte dort tätige Person auszulegen:
- Innenmaße nach dem 95. Perzentil Mann (nur 5 Prozent der Männer sind größer)
- Außenmaße nach dem 5. Perzentil Frau (nur 5 Prozent der Frauen sind kleiner).
Die Körpermaße dieser Perzentile stehen dabei in einem proportionalen Verhältnis zueinander: die Länge aller Gliedmaßen eines 95. Perzentils sind stets größer als die eines 5. Perzentils – eine kleine Person hat demnach auch stets kürzere Arme als eine große Person. Für die nachfolgend dargestellten Abbildungen wurden Körpermaße der Bevölkerung in Deutschland aus der DIN 33402-2 und Informationen für Zu- und Abschläge aus der DIN EN ISO 14738 zu Grunde gelegt. Für die Gestaltung von Arbeitsplätzen in anderen Wirtschaftsräumen ist es sinnvoll, die für die dort tätige Bevölkerung verfügbaren Körpermaße zu verwenden.
Beispiel |
Bei einem Sitzarbeitsplatz bedeutet diese kombinierte Auslegung nach einer größten und kleinsten Person, dass die Tischhöhe nach dem 95. Perzentil Mann auszulegen ist, damit große Personen genügend Beinfreiraum haben (Beinfreiraum = Innenmaß). Die Anordnung von Gegenständen auf diesem Tisch sollte jedoch nach dem 5. Perzentil Frau ausgelegt werden, damit eine kleine Person mit kürzeren Armen diese entsprechend erreichen kann, ohne aufstehen zu müssen (Reichweite = Außenmaß). |
Höhe der Wirkstelle
Als Wirkstelle wird die Position des zu handhabenden bzw. zu bearbeitenden Objekts verstanden. Bei höhenverstellbaren Arbeitsplätzen kann die passende Arbeitshöhe im Sitzen oder Stehen leicht durch den Anwender selbst ermittelt und eingestellt werden: Die Höhe der Wirkstelle sollte für Montagetätigkeiten mit mittlerem Kraft- und Sehaufwand auf Ellenbogenhöhe der beschäftigten Person liegen. Bei hohen Sehanforderungen (z. B. bei sehr kleinen Bauteilen) liegt die Empfehlung zur Arbeitshöhe um ca. 10 – 15 cm höher als die Ellenbogenhöhe (Zuschlag von ca. 10 %, siehe DIN EN ISO14738, Tabelle 9.1 "Maße im Stehen"), ggf. sind Armauflagen zur Unterstützung der Arbeit erforderlich. Sind hohe Kräfte aufzubringen, wird eine Arbeitshöhe ca. 10 – 15 cm niedriger als die Ellenbogenhöhe (Abzug von ca. 10 %, siehe DIN EN ISO 14738, Tabelle 9.1) empfohlen.
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Abb. 2 Verstellbereiche eines Sitz-Steharbeitsplatzes
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Abb. 3 Arbeitshöhen in Bezug zur Arbeitsaufgabe (Körpermaße nach DIN 33402-2,
Abzüge und Zuschläge ca. 10 %, u.a. Zus...