Bei bewegungsarmen Tätigkeiten sind nur wenige oder keine dynamischen Bewegungen des Menschen erkennbar. In der Regel werden bewegungsarme Tätigkeiten im Sitzen oder Stehen ausgeführt, wobei es zu Überschneidungen mit Tätigkeiten in erzwungenen Körperhaltungen (siehe Kapitel 3) kommt.
Kennzeichnend für bewegungsarme Tätigkeiten sind grundsätzlich:
- ein Mangel an wirksamen Unterbrechungen der Tätigkeit (keine Entlastung durch Belastungswechsel)
- ein geringer physiologischer Energieumsatz
- geringe muskuläre Aktivität
Andauernde physische Inaktivität während der Arbeitstätigkeit kann zur Unterforderung des Muskel-Skelett- und des Herz-Kreislaufsystems führen.
Kurz- und mittelfristige Folgen einer bewegungsarmen Tätigkeit sind
- einseitige, statische Muskelbeanspruchung des Rumpfes, Nackens und der Beine; die Haltemuskulatur ist aktiv, aber die dynamischen Komponenten der Muskulatur fehlen.
- Muskelermüdung; die Stabilisierungsfunktion von Sehnen, Bändern, Muskeln und Bandscheiben wird hierdurch vermindert.
- sowie eine eingeschränkte Durchblutung der Extremitäten.
Langfristig kann Bewegungsarmut zu schmerzhaften funktionellen Einschränkungen des Bewegungsapparates, Muskelverspannungen (z. B. Rücken-/Nackenschmerzen), Schädigung der Sehnen, Bänder und Bandscheiben oder auch zu Krampfadern an den Beinen führen. Des Weiteren können degenerative Veränderung des Herz-Kreislaufsystems, Neigung zu Übergewicht und Stoffwechselstörungen (z.B. Diabetes Typ II und weitere Beanspruchungsfolgen) bei unangemessen hoher Energiezufuhr durch Nahrung oder kalorienhaltige Getränke in Verbindung mit körperlicher Inaktivität auftreten.
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Abb. 34 Spezielle Hocker und Stehhilfen sorgen für Abwechslung und Entlastung der Muskulatur
Typische Arbeiten, die von Bewegungsarmut betroffen sein können, sind beispielsweise Bürotätigkeiten und Arbeiten am PC; Fahrtätigkeiten (Busse, LKWs, Baufahrzeuge, Flurförderfahrzeuge, u.a.); Bedienen, Steuern oder Überwachen von Maschinen und Anlagen; Arbeiten an Mikroskopen (z. B. in Prüf- oder medizinischen Labors); feinmotorische Tätigkeiten (z. B. beim Goldschmieden oder zahntechnischen Arbeiten); taktgebundene Montagetätigkeiten und Prüfarbeiten; Kassentätigkeit im Einzelhandel; Gesundheitsdienst (z. B. lang andauerndes Stehen am OP-Tisch).
Jede dieser Tätigkeiten kann bei entsprechenden Bedingungen auch Zwangshaltungen beinhalten, wenn z. B. die Arbeit am Mikroskop keine Unterbrechung zulässt und lang anhaltend bewegungsarm (> 2 h) durchgeführt wird.
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Abb. 35 Drehstuhl mit hoher Sitzfläche auf Gleitern
Präventionsempfehlungen für die Praxis |
Um eine körperliche Unterforderung durch bewegungsarme Tätigkeiten zu vermeiden, können Sie folgende Maßnahmen in Ihrem Unternehmen ergreifen: |
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Abb. 36 Entlastung durch Haltungswechsel am höhenve...