Das sichere Betreiben von Schleifwerkzeugen setzt voraus, dass der Bedienperson stets die Besonderheiten dieses Werkzeugs bewusst sind – auch im Vergleich mit anderen Maschinenwerkzeugen. Aus diesem Grund ist unter Berücksichtigung der von den Herstellfirmen mitgelieferten Betriebsanleitung eine Betriebsanweisung für Schleifarbeiten zu erstellen und den Beschäftigten zugänglich zu machen.
Die mit den Schleifarbeiten beschäftigten Personen sind im Rahmen der Unterweisung mit der Betriebsanweisung und den an ihrem Arbeitsplatz auftretenden sonstigen Gefährdungen vertraut zu machen. Zur Unterstützung der Unterweisung sind im Anhang 5 für den Winkelschleifer, die Schleifmaschine mit dem höchsten Unfallgeschehen, die häufigsten Unfallursachen dargestellt.
Generell gilt die Empfehlung, beim Schleifen Handschuhe zu tragen. Im Einzelfall kann die Gefährdungsbeurteilung zum Beispiel bei Geradschleifern jedoch ergeben, dass die Gefahr des Aufwickelns besteht. In diesem Fall muss das Tragen von Handschuhen verboten werden.
An Tisch- und Ständerschleifmaschinen mit sich abnutzenden Schleifkörpern ist durch Nachstellen stets darauf zu achten, dass der Spalt zwischen Schleifkörperumfangsfläche und Schutzhaube nicht größer als 5 mm und zwischen Schleifkörperumfangsfläche und Werkstückauflage nicht größer als 3 mm wird.
Dadurch wird verhindert
- dass Bruchstücke nach vorn aus der Schutzhaube austreten können und die unmittelbar vor der Maschine im Gefahrenbereich stehenden Personen treffen,
- dass das Werkstück zwischen Auflage und Schleifkörper eingezogen wird.
Die an stationären automatischen Schleifmaschinen vorhandenen Verriegelungseinrichtungen oder sonstige Schutzeinrichtungen (z. B. Lichtschranken) dürfen nicht umgangen oder unwirksam gemacht werden.
Arbeiten bei geöffneten Schutzeinrichtungen sind in speziellen Betriebsarten (z. B. Einrichtbetrieb, Sonderbetriebsarten, Servicebetrieb) von geschulten Personen durchzuführen. Beim Kauf von Schleifmaschinen muss darauf geachtet werden, dass alle benötigten sicheren Betriebsarten vorhanden sind.
Bei Handschleifmaschinen muss die Bedienperson die bewegliche Schutzhaube stets so einstellen, dass sie sich zwischen Bedienperson und Werkzeug befindet. Außerdem ist das Ablegen des Winkelschleifers nach dem Ausschalten mit noch nachlaufender Scheibe ohne eine geeignete Ablagevorrichtung verboten. Dabei besteht die Gefahr des unkontrollierten Wegschleuderns der Maschine mit entsprechenden Folgen, wie Personen- oder Sachschäden.
Neben der Einhaltung der Arbeitshöchstgeschwindigkeit beziehungsweise der zulässigen Drehzahl und der erforderlichen Einspannlänge bei Werkzeugen mit Schaft ist die Beachtung von Verwendungseinschränkungen von besonderer Bedeutung. Aus dem Unfallgeschehen kann geschlossen werden, dass Unfälle – besonders beim Betrieb von Handmaschinen – häufig durch Missachtung dieser Verwendungseinschränkungen verursacht werden.
Ein Beispiel dafür ist die Ausführung von Schrupparbeiten mit Trennschleifscheiben, obwohl sie mit der Verwendungseinschränkung "Nicht zulässig für Seitenschleifen" versehen sind. Der Seitenbelastbarkeit von Trennschleifscheiben sind enge Grenzen gesetzt.
Abb. 20 Durch unzulässige Seitenlast gebrochene Trennschleifscheibe
Die Durchführung von Schrupparbeiten mit Trennscheiben ist daher eine unsachgemäße Verwendung mit hohem Unfallrisiko. Da auf Winkelschleifern immer dünnere Trennscheiben eingesetzt werden, gewinnt das verantwortungsvolle Vorgehen der Bedienperson eine immer größere Bedeutung für ein unfallfreies Arbeiten (Abb. 20).
Eine weitere Ursache für häufig schwere Unfälle mit Winkelschleifern ist das Verkanten oder Einklemmen der Trennschleifscheibe in der Schnittfuge – meist auch verursacht durch unsachgemäße Arbeitsweise, wie mangelnde Einspannung des Werkstücks. Es kommt dann zu einem Zurückschlagen der Schleifmaschine – dem so genannten KickBack. Häufig wird dabei die Trennschleifscheibe zerstört (Abb. 21) und die sich nahezu unkontrollierbar bewegende Schleifmaschine verursacht zum Teil sehr schwere Verletzungen.
Auch zusätzlich von den Herstellfirmen gegebene Anwendungs- und Handhabungshinweise müssen beachtet werden. Neben der Qualität des Schleifergebnisses hat die Beachtung dieser Hinweise indirekt auch mit der sicheren Handhabung zu tun.
Die Herstellfirmen geben zum Beispiel an, für welche Werkstoffe gebundene Schleifscheiben geeignet sind. Gewöhnlich wird unterschieden zwischen Schleifscheiben zum Bearbeiten von Metall und Stein. Für die Metallbearbeitung werden üblicherweise Scheiben mit Korund als Schleifmittel verwendet. Für die Steinbearbeitung kommen dagegen Scheiben mit Siliciumcarbid zur Anwendung.
Abb. 21 Trennschleifscheibe nach Rückschlag
Abb. 22 Diamanttrennschleifscheibe mit abgerissenem Segment
Abb. 23 Verschlissene Schleifsegmente
Heute werden für die Steinbearbeitung mit Handmaschinen jedoch meist Diamanttrennscheiben eingesetzt. Bei deren Befestigung auf der Schleifspindel ist unbedingt die auf der Schleifscheibe durch einen Pfeil ...