An ortsfesten Maschinen werden häufig Nassschleifverfahren angewendet. Dabei kann die Maschinenbedienperson in Kontakt mit wassermischbaren oder nicht wassermischbaren KSS kommen.
Durch den Kontakt mit dem KSS können Gesundheitsschäden auftreten, besonders:
- Hauterkrankungen durch direkten Kontakt des Kühlschmierstoffs mit der Haut (Ekzeme, Dermatosen, Sensibilisierung der Haut)
- Reizungen und Erkrankungen der Atemwege und der Lunge durch Einatmen der Kühlschmierstoffdämpfe und Aerosole (z. B. obstruktive Atemwegserkrankungen)
- Erkrankungen innerer Organe durch Aufnahme der Kühlschmierstoffe oder einzelner Kühlschmierstoffbestandteile über die Atemwege, die Haut oder den Mund in den Körper
Hautgefährdungen bei Tätigkeiten mit wassergemischten KSS entstehen im Wesentlichen durch Feuchtarbeit (TRGS 401). Diese Gefährdung wird verstärkt durch entfettend wirkende Stoffe. Daneben können mechanische Einwirkungen zu Mikroverletzungen, Stichen oder Schnitten führen und dadurch das Entstehen von Hauterkrankungen begünstigen. Näheres dazu wird in der DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" und in der DGUV Information 209-022 "Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen" beschrieben.
Zur Verhinderung von Hautkrankheiten ist der direkte Hautkontakt zum KSS nach Möglichkeit zu vermeiden. Das muss zuerst durch technische Maßnahmen angestrebt werden, wie geschlossene Maschine, automatische Beschickung, Einsatz von Spritzschutz usw.
Gewähren technische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz, sind persönliche Schutzausrüstungen zu benutzen, insbesondere geeignete Chemikalienschutzhandschuhe und bei Bedarf Schutzkleidung. Die Sicherheitsdatenblätter der KSS müssen im Abschnitt 8.2 Angaben über geeignetes Handschuhmaterial und die Handschuhdatenblätter (die Art des Materials und die Materialstärke) sowie zur Tragezeit (Durchbruchszeit des Handschuhmaterials bei bestimmten Gefahrstoffen) enthalten. Durchtränkte Kleidung ist rechtzeitig zu wechseln, um einen dauerhaften Kontakt zum KSS an exponierten Stellen, wie Ärmelrändern, zu vermeiden.
Wenn Schutzhandschuhe nicht eingesetzt werden können, kann der direkte Hautkontakt auch durch Hautschutz vermindert werden.
Geeignete Hautschutzpräparate sind auf den eingesetzten Kühlschmierstoff und die Tätigkeit abgestimmte
- Hautschutzmittel, soweit ein Wirksamkeitsnachweis vorliegt (vor und während der Arbeit),
- Hautreinigungsmittel (hautschonend, möglichst reibemittelfrei),
- Hautpflegemittel (nach der Arbeit).
Die richtige Auswahl und Anwendung sollte bei Bedarf in einem Hautschutzplan festgelegt werden. Einzelheiten dazu sind der DGUV Information 209-022 "Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen" und der DGUV Information 212-017 "Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln" zu entnehmen.
Eine gesundheitsgefährdende Exposition gegenüber KSS-Dämpfen/Aerosolen und Inhaltsstoffen muss bei Bedarf durch technische Maßnahmen verhindert werden. Dämpfe und Aerosole werden dann am besten durch Absaugeinrichtungen erfasst und gefahrlos aus dem Arbeitsbereich entfernt.
Auch hier können – wie bereits im vorangegangenen Abschnitt beschrieben – verschiedene Erfassungssysteme eingesetzt werden.
Die geschlossene Erfassungseinrichtung (Kapselung) ist auch hier die am besten wirksame Maßnahme, gefolgt von der halboffenen Erfassung. Am schwierigsten ist es bei einer offenen Erfassung, noch eine ausreichende Wirksamkeit zu erzielen. Aerosole können wirtschaftlich abgeschieden werden, Dämpfe nicht. Daher wird eine Fortluftführung ins Freie empfohlen. Die fortgeführte Luft ist durch frische Außenluft zu ersetzen. Weitergehende Informationen dazu finden Sie im IFA Report 6/2015 "Einsatz von Kühlschmierstoffen bei der spanenden Metallbearbeitung".
Zur Minimierung der von KSS ausgehenden Gefahren ist eine regelmäßige Überwachung der Kühlschmierstoffe erforderlich, bei wassermischbaren Kühlschmierstoffen betrifft das zum Beispiel Gebrauchskonzentration, pH-Wert, Nitritgehalt. Genauso wichtig sind eine sachgerechte Pflege und regelmäßige Reinigung des gesamten KSS-Kreislaufs (Tabelle 6).
Beschäftigte, die Umgang mit KSS haben, müssen zu möglichen Gesundheitsgefahren und erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Dazu ist eine Betriebsanweisung zu erstellen (Abb. 26, S. 35).
In der DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" sind alle wichtigen Aspekte zusammengefasst, die beim Umgang mit KSS zu beachten sind. Außerdem enthält sie die nach dem Stand der Technik einzuhaltenden Expositionsgrenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz.
Tabelle 6 Prüfplan für wassergemischte Kühlschmierstoffe
Firma: |
Prüfplan - für wassergemischte KSS - |
Nr.: |
Datum: |
Zu prüfende Größe |
Prüfmethoden |
Prüfintervalle |
Maßnahmen, Erläuterungen |
1 |
Wahrnehmbare Veränderungen |
Aussehen, Geruch |
täglich |
Ursachen suchen und beseitigen, z. B. Öl abskimmen, Filter überprüfen, KSS belüften. |
2 |
pH-Wert |
Labormethode: elektrometrisch mit pH-Meter (DIN 51369) |
Vor-Ort-Mess- Methode: mit pH-Papier (Spezialindikatoren mit geeignete... |