Das Schleifen mit in der Hand gehaltenen Maschinen, wie Winkel-, Gerad-, Exzenter- und Schwingschleifern, ist ein typisches Arbeitsverfahren, bei dem Schwingungen Einwirkungen auf das Hand-Arm-System der Bedienperson haben. Aber auch bei handgeführten Schleifmaschinen, wie Pendelschleifmaschinen, tritt diese Gefährdung auf.
Die gesundheitlichen Auswirkungen einer langzeitigen Einwirkung von Hand-Arm-Vibrationen können Durchblutungsstörungen, Nervenfunktionsstörungen, Gefäßschädigungen sowie Knochen- und Gelenkschäden sein. Besonders bekannt ist die so genannte Weißfinger-Krankheit. Sie bezeichnet Durchblutungsstörungen an den Fingern, die von langjährigen Vibrationsbelastungen verursacht werden. Das Risiko für das Auftreten dieser Erkrankungen erhöht sich bei niedrigen Umgebungstemperaturen, also bei Arbeiten in der Kälte. Seit 1/2015 sind zudem das durch Hand-Arm-Vibrationen (mit-)verursachte Carpaltunnel-Syndrom sowie das Hypothenar-/Thenar-Hammer-Syndrom in die Liste der Berufskrankheiten (Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung BKV) aufgenommen worden.
Zur Beurteilung von Vibrationsbelastungen ist der auf einen Bezugszeitraum von acht Stunden normierte Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) zu ermitteln.
Für Hand-Arm-Vibrationen sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ein Expositionsgrenzwert und ein Auslösewert wie folgt festgelegt worden (siehe Tabelle 10):
Expositionsgrenzwert A(8) = 5,0 m/s2
Auslösewert A(8) = 2,5 m/s2
Die Berechnung des Tages-Vibrationsexpositionswerts A(8) kann kompliziert werden, besonders wenn mehrere Arbeitsgeräte während einer Schicht eingesetzt werden. Wesentlich vereinfacht wird die Berechnung durch Vibrations- oder Kennwertrechner, wie sie zum Beispiel vom IFA (Institut für Arbeitsschutz) der DGUV erhältlich sind. Ergänzend kann eine fachkundige Beratung des Unternehmens erforderlich sein.
Anhaltspunkte als Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung können einer Tabelle mit Angaben für 5 verschiedene Bauarten von Schleifmaschinen entnommen werden, die auf der Internetseite der BAuA vorhanden ist. Einen Auszug aus dieser Tabelle zeigt Tabelle 9.
Bei Erreichen oder Überschreiten von Auslöse- oder Expositionsgrenzwert müssen technische und organisatorische Maßnahmen nach den Anforderungen der Verordnung vom Unternehmen festgelegt und durchgeführt werden (u. a. Maßnahmen zur Senkung der Exposition, Unterweisung, arbeitsmedizinische Vorsorge).
Tabelle 9 Schematischer Auszug aus der Tabelle mit Orientierungswerten zur Gefährdungsbeurteilung bei Hand-Arm-Vibrationen – Beispiel Winkelschleifer aus der TRLV Vibrationen
* AVS: Antivibrationssystem ahv: Schwingungsgesamtwert
Zur Ermittlung der Schwingungsbelastung am Arbeitsplatz und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 LärmVibrationsArbSchV eine besondere Fachkunde erforderlich. Praxisorientierte Konkretisierungen zur Verordnung enthalten die Technische Regel TRLV Vibrationen sowie unter anderem die DGUV Veröffentlichungen des DGUV-Fachbereichs Holz und Metall:
Auch die Angaben der Maschinenherstellfirmen können unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Herstellfirmen sind gemäß EG-Maschinenrichtlinie Anhang I, Nr. 2.2.1.1 verpflichtet, für handgeführte und handgehaltene tragbare Maschinen Vibrationskennwerte anzugeben: Ergeben sich Schwingungswerte oberhalb von 2,5 m/s2, müssen die Herstellfirmen den konkreten Wert benennen. Liegt der Wert nicht oberhalb 2,5 m/s2, müssen sie das angeben.
Die unter den definierten Prüfbedingungen von den Herstellfirmen ermittelten Vibrationskennwerte (Emissionen) entsprechen allerdings nur grob den tatsächlichen Einwirkungen (Immissionen) unter den speziellen Bedingungen am Arbeitsplatz.
Tabelle 10 Ampelprinzip zur Beurteilung der unmittelbaren Gefährdung durch Hand-Arm-Vibrationen
(schematisch nach TRLV Vibrationen, Teil 1, Abschnitt 6,2)
* Gem. ArbMedVV Anhang Teil 3 – zur Durchführung wird die DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen" empfohlen
Die Übertragbarkeit der normbasierten Herstellerangaben ist daher zu prüfen. Falls erforderlich, sind Korrekturen oder eigene Ermittlungen und Bewertungen durchzuführen.
Wie die Angaben der Maschinenherstellfirmen dazu genutzt werden können, zeigt zum Beispiel DIN CEN/TR 15350; DIN SPEC 45694 "Mechanische Schwingungen – Anleitung zur Beurteilung der Belastungen durch Hand-Arm-Schwingungen aus Angaben zu den benutzten Maschinen einschließlich Angaben von den Maschinenherstellern" oder das Informationsblatt des Fachbereichs HM: FBHM-017 Gefährdungsbeurteilung "Vibration" bei handgeführten und -gehaltenen Arbeitsmaschinen: Hinweise zur Nutzung von Herstellerangaben aus Bedienungsanleitungen.
Maßnahmen zur Vibrationsminderung b...