Für den Schutz von Werkzeugmaschinen werden in der Regel automatische Löschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln oder Wasserfeinsprühtechnik eingesetzt. Das Schutzziel ist die Löschung der brennbaren Kühlschmierstoffe (Ölbrände). Beim Einsatz einer zentralen Absauganlage wird aufgrund des höheren Gefahrenpotenzials generell der Einsatz einer automatischen Löschanlage empfohlen.
In Einzelfällen, bei geringem Risiko und wenn kein bedienerloser Betrieb möglich ist, können Werkzeugmaschinen auch mit manuell ausgelösten Feuerlöschanlagen ausgerüstet werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass ein Brand möglichst schnell erkannt wird (z. B. mittels automatischer Branderkennung) und eine rasche Auslösung der Feuerlöschanlage sichergestellt ist.
Eine automatische Löschanlage für Werkzeugmaschinen besteht u.a. aus folgenden Komponenten:
- Branderkennungselemente (im Arbeitsraum der Werkzeugmaschine und an weiteren Orten, an denen Brandgefahr besteht, z. B. Absauganlage, Späneförderer),
- Brandmelderzentrale oder Steuereinrichtung (Branddetektion, Alarmierung, Überwachung und Steuerung der Löschanlage, ggf. Steuerung von Betriebsmitteln wie Maschinenabschaltung, Abschaltung oder Verschließen der Absauganlage – siehe auch Abbildung 51),
- Handauslösung (am Bedienpult oder in der Nähe der Maschine)
- Löschmittelbehälter (inkl. Schwundüberwachungseinrichtung) und Verteilerrohrnetz ins Innere der Maschine,
- Löschdüsen (geeignete Anordnung innerhalb der Maschine, um das Löschmittel im gesamten Löschbereich gleichmäßig zu verteilen),
- Alarmierungseinrichtungen, akustisch und optisch (akustische Alarmierungseinrichtungen mindestens 5 dB über Umgebungslärmpegel),
- gegebenenfalls Verriegelungsmöglichkeit für die Löschanlage,
- gegebenenfalls zeitliche Verzögerungseinrichtung (elektrisch/nicht-elektrisch),
- gegebenenfalls Druckentlastungseinrichtung.
Löschanlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Informationen hierzu finden sich z. B. in
- der Normenreihe DIN EN 12 094 für Bauteile und Systeme von Gaslöschanlagen,
- den Regelwerken (z. B. Regel "Einsatz von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen" (BGR 134), Information "Sicherheitseinrichtungen beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen" (BGI 888), Grundsatz "Grundsätze für die Prüfung von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen" (BGG 920),
- VdS-Richtlinien für Planung und Einbau von Löschanlagen (z. B. VdS 2093).
Wasserfeinsprühlöschanlagen müssen für den jeweiligen Anwendungsfall spezifiziert sein. Darüber hinaus muss die Wirksamkeit und Zuverlässigkeit mittels Brand- und Löschversuchen sowie entsprechenden Bauteil und Systemprüfungen nachgewiesen sein (siehe z. B. Europäische Technische Spezifikation DIN/CEN TS 14972 für Wasserfeinsprühlöschanlagen).
Auslegung, Planung und Einbau
Bei der Auslegung der Löschanlage wird risikospezifisch derjenige Bereich der Werkzeugmaschine festgelegt, der von der Branderkennungs- und Löschanlage geschützt werden soll, z. B. der Innenraum der Maschine, ggf. mit oder ohne Absaugung. Weiterhin sind Absperrklappen zur brandschutztechnischen Abtrennung dieses Bereiches (z. B. Innenraum von Absaugung) vorzusehen. Auf Basis dieser Festlegung erfolgt die Planung und Projektierung der Branderkennungs- und Löschanlage.
Zur Orientierung und Abschätzung des Löschmittelbedarfs bei automatischen CO2-Löschanlagen gilt ein Richtwert von 5 kg CO2 pro m³ Schutzvolumen (Löschbereich).
Der exakte Wert ist für jede Maschine/Anlage entsprechend den Regeln der Technik (z. B. VdS 2093) zu ermitteln.
Hierbei sind auch Abströmverluste zu berücksichtigen, die verringert werden können durch beispielsweise schnelle Abschaltung und geringen Nachlauf der Absaugung und entsprechend kleine Öffnungen im Maschinengehäuse.
Bei der Bemessung der Löschmittelmenge muss die Absauganlage bzw. deren Nachlauf berücksichtigt werden.
Beim Einsatz von Gaslöschanlagen ist zu prüfen, ob nach dem Freisetzen der Löschgasmenge ausreichende Druckentlastungsmöglichkeiten aus dem Löschbereich bestehen. Oftmals sind vorhandene Öffnungen oder Druckentlastungsklappen zum Explosionsschutz ausreichend. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
Auslegungs- und Ausführungskriterien für Löschanlagen gibt z. B. VdS Schadenverhütung GmbH (siehe www.vds.de) heraus.
Die Planung und der Einbau der Feuerlöschanlage müssen durch einen Fachbetrieb möglichst in Abstimmung mit dem Werkzeugmaschinenhersteller erfolgen.
Voraussetzungen für den Betrieb
Für einen sicheren Betrieb der Löschanlagen ist bei Werkzeugmaschinen zu beachten:
- Von der Werkzeugmaschine unabhängige Spannungsversorgung und Steuerung der Löschanlage (inklusive Notstromversorgung),
- Verriegelungsmöglichkeit (Blockierung) der Löschgaszufuhr zum Bedienerschutz, z. B. bei Einricht- und Wartungsarbeiten (nicht-elektrische Blockiereinrichtung oder elektrische, wenn gleichwertiges Sicherheitsniveau sichergestellt ist),
- regelmäßige Prüfung der Füllung im Löschmittelbehälter, z. B. durch Kontrolle des Löschmitteldruckes und/oder automatische Wiegeeinrich...