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DGUV Information 209-052: Elektrostatisches Beschichten ... / Anhang 1 Festlegung feuer- und explosionsgefährdeter Bereiche mit Zoneneinteilung - Verarbeitungsbeispiele

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Es wird empfohlen, die Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, in Zonen einzuteilen. Die Einteilung der Zonen erfolgt in Abhängigkeit von der Art der Beschichtungsstoffe und der Beschaffenheit der Anlage.

Verarbeiten von entzündbaren flüssigen Beschichtungsstoffen (A1.1)

Für die Zonenfestlegung an Lackierarbeitsplätzen zum Verarbeiten von entzündbaren flüssigen Beschichtungsstoffen können zwei unterschiedliche Beurteilungsgrundlagen herangezogen werden:

Beim Konzentrationskriterium erfolgt die Zonenfestlegung nach der rechnerischen mittleren Durchschnittkonzentration brennbarer Lösemittel in Luft, deren Berechnung in der DIN EN 12215 beschrieben ist (siehe Anhang 4.1). Dabei steht "verspritzte Höchstmenge flüssiger organischer Beschichtungsstoffe/Stunde" für den maximalen Massestromwert, der auch bei kurzzeitigem Einsatz nicht überschritten wird.

Bei der Anwendung dieses Kriteriums wird unterschieden, ob die rechnerische mittlere Durchschnittskonzentration kleiner als 25 % der Unteren Explosionsgrenze UEG (mit oder ohne Bedienperson) oder größer als 25 % der UEG (nur zulässig ohne Bedienperson) ist.

Das Konzentrationskriterium ist überwiegend für neuere Anlagen anzuwenden, bei denen der Hersteller die Einhaltung der DIN EN 12215 oder DIN EN 13355 bestätigt hat.

Überwiegend für ältere Anlagen oder für einfache Lackiereinrichtungen (z. B mobile Absaugwände), die nicht die Anforderungen der DIN EN 12215 oder DIN EN 13355 erfüllen, wird die Zoneneinteilung nach der Höhe des Flammpunkts des Beschichtungsstoffs vorgenommen. Beispiele zum Flammpunktkriterium siehe DGUV Information 209-046.

Hinweise:
  • Derzeit werden DIN EN 12215 und DIN EN 13355 überarbeitet. Nach derzeitigem Stand wird es eine Reduzierung der Ex-Zoneneinteilung geben: auf sämtliche Zo...

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