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DGUV Information 209-054: Tätigkeiten mit Kontakt zu Bio ... / C1 Auslandsaufenthalte

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Beruflich erforderliche Auslandsaufenthalte in Endemiegebieten (z. B. Malariagebiete) fallen nicht unter den Geltungsbereich der BioStoffV; es handelt sich dabei um ein passives Ausgesetztsein gegenüber Mikroorganismen. Die BioStoffV kann jedoch in Bezug genommen werden. So können Erkrankungen, die auf einen beruflich bedingten Auslandsaufenthalt in Endemiegebieten zurückzuführen sind, als Berufskrankheit anerkannt werden.

Arbeitsaufenthalte im Ausland stehen häufig unter erschwerten klimatischen und hygienischen Bedingungen (z. B. Tropenaufenthalte). Neben ungewohnter Hitze, Feuchtigkeit und intensiver Sonneneinstrahlung können das auch schlechte sanitäre Zustände, mangelnde Trinkwasser- und Nahrungsqualität und das vermehrte Vorkommen von Krankheitserregern sein.

Ist mit derartigen besonderen gesundheitlichen Belastungen durch Klima, Lebens- und Tätigkeitsverhältnisse zu rechnen, muss vor einem solchen Auslandsaufenthalt von einer Ärztin oder einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen (z. B. Facharzt oder Fachärztin für Tropenmedizin) eine verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV durchgeführt werden. Dabei ist die arbeitsmedizinische Empfehlung "Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen" der DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen zu beachten (bisher DGUV Grundsatz G 35).

Außerdem sollte der untersuchende Arzt oder die untersuchende Ärztin Hinweise zu vorbeugenden Verhaltens- und Hygienemaßnahmen geben und unter Berücksichtigung des individuellen Gesundheitszustands des oder der Beschäftigten Empfehlungen zu einer vorbeugenden Medikamenteneinnahme oder Schutzimpfung aussprechen.

Die Kosten für im Rahmen de...

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