Im Modell- und Formenbau kann die Haut durch den Kontakt mit Gefahrstoffen geschädigt werden, zum Beispiel mit Lacken oder Lösemitteln. Häufig sind Hauterkrankungen die Folge. Außerdem können Gefahrstoffe über die Haut in den Körper aufgenommen werden.
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Haushaltshandschuhe oder Einmal-Latexhandschuhe sind für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in der Regel nicht geeignet. Handschuhe aus saugfähigem Material (wie Baumwolle oder Leder) sind bei Tätigkeiten mit flüssigen oder pastösen Gefahrstoffen völlig ungeeignet. |
Wenn bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen mit Hautkontakt zu rechnen ist, müssen Chemikalienschutzhandschuhe benutzt werden. Dabei muss das Handschuhmaterial den verwendeten Gefahrstoffen entsprechend ausgewählt werden.
Chemikalienschutzhandschuhe sind neben dem CE-Zeichen und einer vierstelligen Ziffer auch mit einem spezifischen Piktogramm gekennzeichnet:
Abb. 15.3 Piktogramm für Chemikalienschutzhandschuhe zeigt einen gefüllten Erlenmeyerkolben und Dämpfe
Da die Anzahl der kommerziell erhältlichen Chemikalienschutzhandschuhe sehr groß ist, ist die richtige Auswahl nicht einfach. Einen "Universalhandschuh", der gegen alle Gefahrstoffe schützt, gibt es leider nicht.
Daher sollten in erster Linie die Empfehlungen der Hersteller/Lieferer eines Gefahrstoffs beachtet werden. Sie sind in den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern aufgeführt (Abschnitt 8.2). Erfahrungsgemäß sind die dort enthaltenen Angaben manchmal leider nur bedingt nutzbar.
Informationen zur Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe gibt es auch
- im Abschnitt 12 "Branchentypische Gefahrstoffe" dieser DGUV Information,
- in der DGUV Information 209-022 "Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen",
- in Stoff- und Handschuhdatenbanken (wie zum Beispiel GESTIS, GISCHEM, WINGIS),
- bei Handschuh-Herstellern und -Lieferern.
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Vor dem Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen muss der ordnungsgemäße Zustand geprüft werden (optische Prüfung auf Löcher, Risse, Versprödung, Quellung oder Verhärtung). Weisen Chemikalienschutzhandschuhe die genannten Mängel auf, dürfen sie nicht weiterverwendet und müssen sofort ersetzt werden.
Chemikalienhandschuhe haben nur eine begrenzte Tragedauer. Sie muss unbedingt beachtet und eingehalten werden, weil sonst eine Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet ist. Die Tragedauer eines Schutzhandschuhs "beginnt" dabei mit dem ersten Kontakt zwischen Gefahrstoff und Handschuh.
Erfahrungsgemäß darf die Tragedauer 1/3 der Durchbruchszeit des Schutzhandschuhs nicht überschreiten. Die Durchbruchszeit eines Chemikalienschutzhandschuhs kann zum Beispiel dem Sicherheitsdatenblatt des entsprechenden Gefahrstoffs entnommen werden (Abschnitt 8.2).
Beim Benutzen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert, da sie den Schweiß aufnehmen. Baumwollunterziehhandschuhe sollten regelmäßig gewechselt und gereinigt werden.
Können neben den Gefährdungen durch Gefahrstoffe auch noch andere Gefährdungen auftreten (z. B. Schnittverletzungen), muss das bei der Auswahl der Schutzhandschuhe berücksichtigt werden.
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Bei Tätigkeiten an sich drehenden Maschinenteilen (zum Beispiel Ständerbohrmaschine) dürfen Handschuhe aufgrund der Einzugsgefahr nicht getragen werden! |
In vielen Chemikalienschutzhandschuhen sind Bestandteile enthalten, die zu einer allergischen Reaktion der Haut führen können. Das ist häufig unumgänglich, da viele Chemikalienschutzhandschuhe ohne diese Bestandteile nicht hergestellt werden können. Liegt eine Sensibilisierung vor, muss der Kontakt zum betreffenden Handschuh vermieden und nach einer Alternative gesucht werden.
Weitere Informationen zu Chemikalienschutzhandschuhen sind in der DGUV Information 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe" enthalten. |