Einatmen

Gefahrstoffe, die als

  • Gase
  • Dämpfe
  • Schwebstoffe (zum Beispiel Sprühnebel, Stäube, Rauche)

Hautkontakt

Bei einigen Gefahrstoffen kann die Aufnahme in den Körper in gefährlichem Umfang durch die Haut erfolgen (hautresorptive Wirkung).

Dabei ist besonders die Haut an den Händen betroffen.

Eine hautresorptive Wirkung ist zum Beispiel häufig bei Lösemitteln in Lacken und Verdünnungen vorhanden.

Verschlucken

Vor allem aufgrund von mangelhafter Hygiene können flüssige und feste Gefahrstoffe verschluckt werden, zum Beispiel bei:

  • Essen mit verschmutzten Händen
  • Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Arbeitsbereich
  • Verschleppung von Gefahrstoffen über verschmutzte Türklinken, Handläufe und Armaturen auf die Lebensmittel
Daneben können Gefahrstoffe auch versehentlich verschluckt werden, weil sie zum Beispiel unsachgemäß in Getränkeflaschen umgefüllt wurden.

Abb. 4.1 Aufnahmewege von Gefahrstoffen in den Körper

 
Um die Aufnahme von Gefahrstoffen durch Verschlucken zu vermeiden, darf in den entsprechenden Arbeitsbereichen nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden. Aufgrund der Kontaminationsgefahr dürfen in diesen Bereichen auch keine Nahrungsmittel aufbewahrt werden. Vor Pausen (besonders vor der Nahrungsaufnahme) und nach Arbeitsende müssen die Hände gereinigt werden (Maßnahmen zur Hautreinigung beachten, siehe Abschnitt 15 "Persönliche Schutzausrüstungen - Hautmittel"). Aufgrund der Verwechslungsgefahr dürfen Gefahrstoffe niemals in Lebensmittelverpackungen (zum Beispiel Getränkeflaschen) umgefüllt werden.

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