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DGUV Information 209-084: Industriestaubsauger und Entstauber

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[Vorspann]

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Tel.: 030 288763800

Fax: 030 288763808

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de
Sachgebiet: "Oberflächentechnik und Schweißen" des Fachbereichs "Holz und Metall" der DGUV
Ausgabe:

Februar 2017

DGUV Information 209-084
Bezug:

Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter

www.dguv.de/publikationen › Webcode: p209084

1 Einleitung

Bei spanender Bearbeitung von Werkstoffen entstehen Späne und Stäube. Die Stäube vieler Werkstoffe können, wenn sie eingeatmet werden, die Gesundheit des Menschen schädigen (z. B. Allergien oder Krebs erzeugen) oder in aufgewirbeltem Zustand mit der umgebenden Luft explosionsfähige Staub/Luft-Gemische bilden. Manche Stäube gelten als schädlich für die Umwelt. Außerdem können Späne und Stäube die Arbeitsumgebung verschmutzen und das Arbeitsergebnis, das heißt die Qualität, beeinträchtigen. Stäube müssen daher an der Entstehungsstelle erfasst und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Diese Informationsschrift gibt Hinweise dazu, was beim Aufsaugen, Abscheiden und Sammeln von Stäuben mit Entstaubern und Industriestaubsaugern zu beachten ist.

2 Anwendungsbereich

Diese Schrift behandelt:

  • Industriestaubsauger zum Aufsaugen abgelagerter Stäube
  • Entstauber für ortsveränderlichen Betrieb zum Absaugen von Staubemissionen aus Bearbeitungswerkzeugen (Elektrowerkzeugen wie Winkelschleifer) und handgeführten Maschinen (z. B. Parkettschleifmaschinen)

Stationäre Absauganlagen und -geräte sowie Kehrsaugmaschinen sind nicht Gegenstand dieser Informationsschrift. Informationen zu diesen Anlagen beinhaltet die DGUV Information 209-078 "Absauganlagen einkaufen - aber richtig". Für Arbeiten, bei denen Holzstaub und -späne entstehen, liefern die DGUV Information 209-044 "Holzstaub" und die DGUV Infor...

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