Allgemeines
Jeder Betrieb, der mobile Arbeitsmittel betreibt, muss über Fahrerinnen und Fahrer verfügen, die mit diesen Geräten sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Das trifft besonders bei geländegängigen Staplern mit veränderlicher Reichweite zu, den so genannten Teleskopstaplern. Details dazu sind dem DGUV Grundsatz 308-009 zu entnehmen. Auszüge aus diesem Grundsatz werden im Folgenden aufgeführt.
Bei der Beurteilung der Gefährdungen sind unterschiedliche Maßnahmen erforderlich.
Zu unterscheiden sind die folgenden Bauarten:
- Teleskopstapler mit starrem Oberwagen
- Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen
Teleskopstapler werden in Verbindung mit verschiedenen Anbaugeräten sehr vielfältig eingesetzt. Beispielsweise werden Teleskopstapler außer mit Gabelzinken häufig mit Ladeschaufeln oder Lasthaken ausgerüstet. Wird an Stelle der Gabelzinken eine Arbeitsbühne angebracht, wird das Gerät zur Hubarbeitsbühne.
Gängige Rüstzustände sind:
- Teleskopstapler, ausgerüstet mit Gabelzinken, Lasthaken oder Schaufel (siehe Abb. 37)
- Teleskopstapler, ausgerüstet mit Winde (Einsatz als Mobilkran) (siehe Abb. 38)
- Teleskopstapler, ausgerüstet mit Arbeitsbühne (Einsatz als Hubarbeitsbühne) (siehe Abb. 39)
Abb. 38 Teleskopstapler mit Gabelzinken, Lasthaken oder Schaufel
Abb. 38 Teleskopstapler mit Winde
Abb. 38 Teleskopstapler mit Arbeitsbühne
Beispielhafte Gefährdungen
Besonders mechanische Gefährdungen treten beim Verwenden von Teleskopstaplern auf. Dazu gehören:
Maßnahmen
Beispielhafte technische Maßnahmen
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen technische Maßnahmen zur Vermeidung oder, wenn das nicht möglich ist, zur Reduzierung der Gefährdung von Beschäftigten durch den Teleskopstapler treffen. Das können zum Beispiel folgende Maßnahmen sein:
- zwangsläufig wirksame Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit, z. B., wenn eine Trennung der Verkehrsbereiche von mobilen Arbeitsmitteln und Beschäftigten nicht möglich ist
- Maßnahmen zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit des Flurförderzeugs als ergänzende Maßnahme, wenn die ausreichende Sicht des Fahrpersonals nicht sichergestellt ist, z. B. durch akustische und optische Warneinrichtungen
- Einsatz von Kamera-Monitor-Systemen, 360-Grad-Kamera-Systemen, Zusatzspiegeln
- anhebbare, drehbare oder redundant ausgerüstete Fahrkabinen oder drehbare Staplersitze bei mobilen Arbeitsmitteln, die aufgrund der spezifischen betrieblichen Verwendung häufig rückwärts gefahren werden müssen
- Systeme, die mitfahrende Personen im Fall eines Aufpralls oder beim Umstürzen schützen, z. B. Rückhaltesysteme, Gurtstraffer, Airbags
- Einrichtungen zum Verhindern des unbefugten Ingangsetzens, z. B. Schlüsselschalter, Zugangscode, Magnetkarten- oder Chipsysteme
- Einrichtungen zur Vermeidung des Kippens, wie Sicherheitseinrichtungen zur Begrenzung des Neigungswinkels oder der Fahrgeschwindigkeit, elektronische Stabilitäts-Systeme
- Anbringen von Anschlagpunkten mit Rückhaltesystemen
- Verwendung von Rückhaltesystemen
Beispielhafte organisatorische Maßnahmen
- Betriebsanleitung und Prüfprotokolle einsehen.
- Anbaugeräte müssen geprüft und für den Teleskopstapler zugelassen sein.
- Arbeitstäglich Sicht- und Funktionsprüfung des Teleskopstaplers und der Anbaugeräte durchführen.
- Teleskopstapler nur auf tragfähigem Untergrund verfahren und abstützen.
- Gewicht von Lasten feststellen.
- Eindeutige Signale mit dem Anschlag-/Einweisungspersonal vereinbaren.
- Fahrweg kontrollieren (Gruben, Böschungen, Kanäle oder Schächte).
- Gegenseitige Gefährdungen auf der Montagestelle ausschließen und unter Umständen Arbeitsbereiche absperren.
- Anbaugeräte dürfen nur beim innerbetrieblichen Transport am Geräteträger verbleiben.
- Die Bedienperson muss die Fahrbahn und den durchzufahrenden Raum überblicken; sonst muss der Fahrbereich durch Einweisungspersonal gesichert werden.
- Während der Fahrt den Ausleger nicht anheben.
- Auf ausreichenden Abstand zu elektrischen Freileitungen achten (mindestens 5 m bei unbekannter Spannung).
- Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m zu festen Teilen der Umgebung einhalten.
- Anbaugeräte nur nach den Vorgaben des Herstellers verwenden.
- Beim Wechsel von Anbaugeräten mit Schnellwechseleinrichtung die Verriegelung überprüfen.
- Bei der Lastaufnahm...