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Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Gehörschutz im Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV
Ausgabe: Oktober 2024
Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
Druck: MAXDORNPRESSE GmbH & Co. KG, Obertshausen
Bildnachweis: Titel: © tunedin/Fotolia Abb. 1, 6, 7: © DGUV Abb. 2–5: © Tim Weiffenbach Abb. 8: © Sandra Dantscher, IFA
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p212686
Was ist mit Ihrem Gehör geschehen?
Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin hat eine auffällige Hörminderung festgestellt. Sie kann sich je nach Ausprägung so äußern, dass Sie höhere Töne schlechter wahrnehmen (z. B. Türklingel). Eventuell haben Sie schon Probleme, wenn in einer Gruppe mehrere Personen gleichzeitig reden oder Sie sich in einem Lärmbereich verständigen wollen.
Wie kann sich Ihr Gehörschaden entwickeln?
Wenn Sie Ihr Gehör sorgfältig schützen, wird sich Ihr Hörvermögen nicht weiter verschlechtern. Halten Sie sich weiterhin ungenügend geschützt in Lärmbereichen auf, wird sich der Hörverlust weiter verstärken. Bei schweren Hörschäden ist der soziale Kontakt zu den Mitmenschen stark beeinträchtigt.
Wie können Sie sich schützen?
Personen mit Hörverlust müssen ihr Gehör besonders schützen. Deshalb gilt für Sie:
- "Meiden Sie den Lärm am Arbeitsplatz und vermeiden Sie jeden Lärm in der Freizeit".
Ist dies nicht möglich, müssen Sie Ihr Gehör immer durch einen geeigneten und sorgfältig ausgewählten Gehörschutz schützen. Nur so kann eine weitere Zunahme des Hörverlustes und ein Arbeitsplatzwechsel vermieden werden.
Zu Ihrem Schutz verlangt der Gesetzgeber, dass Sie den zur Verfügung gestellten Gehörschutz in jedem Fall tragen. Für Sie besteht die Tragepflicht schon bei niedrigeren Schallpegeln (80 dB(A) gemittelt über die Arbeitsschicht) als für Ihre normalhörenden Kolleginnen und Kollegen.
Wir unterscheiden zwischen
- Kapselgehörschützern und
- Gehörschutzstöpseln einschließlich Gehörschutz-Otoplastiken.
Kapselgehörschützer
Kapselgehörschützer eignen sich vor allem bei wiederholt kurzzeitigem Aufenthalt in Lärmbereichen, weil
- sie sich schnell auf- und absetzen lassen,
- sie leicht zu handhaben sind und somit im praktischen Gebrauch immer einen gewissen Schutz für geschädigte Ohren bieten.
ACHTUNG |
Die Schutzwirkung von Kapselgehörschützern ist bei hohen Tönen größer als bei tiefen. Dadurch kann die schon durch Ihren Hörschaden eingeschränkte sprachliche Verständigung und die Erkennbarkeit von Warnsignalen noch zusätzlich verschlechtert werden. |
Besser geeignet sind in diesem Fall Kapselgehörschützer mit pegelabhängiger Dämmung, vor allem bei abwechselnd leisen und lauten Arbeitsphasen.
Hart gewordene Dichtungskissen sind nicht nur unbequem, sie vermindern auch die Schutzwirkung des Gehörschützers erheblich. Deshalb vergessen Sie bitte nicht, die Dichtungskissen regelmäßig auszutauschen.
Abb. 1 Kapselgehörschützer
Gehörschutzstöpsel
Gehörschutzstöpsel sind für Sie geeignet, wenn
- Sie sich längere Zeit im Lärm aufhalten und/oder
- zusätzlich andere persönliche Schutzausrüstungen oder Brillen getragen werden müssen,
- Sie keine Unverträglichkeit im Gehörgang spüren.
ACHTUNG |
Die richtige Handhabung – insbesondere bei den weitverbreiteten Schaumstoffstöpseln – will geübt sein, da sonst die Schalldämmung stark reduziert werden kann. Nur bei korrektem Sitz wird ein optimaler Schutz erreicht. |
Abbildungen 2 bis 5 können aus urheberrechtlichen Gründen nicht dargestellt werden.
Abb. 2 Einsetzen von Gehörschutzstöpseln
Abb. 3 Einsetzen von Gehörschutzstöpseln
Abb. 4 Fixieren des Gehörschutzstöpsels im Gehörgang
Abb. 5 Korrekt eingesetzter Gehörschutzstöpsel
Eine Besonderheit sind Bügelstöpsel, welche sich besonders leicht auf- und absetzen lassen und deshalb für häufiges kurzzeitiges Betreten von Lärmbereichen geeignet sind. Ihre Schutzwirkung ist jedoch geringer.
Abb. 6 Fertig geformte Gehörschutzstöpsel
Abb. 7 Bügelstöpsel
Gehörschutz-Otoplastiken
Gehörschutz-Otoplastiken sind eine Besonderheit unter den Gehörschutzstöpseln. Sie sind
- individuell nur für Ihre Ohren angepasst und bequem zu tragen,
- mit geringerem Aufwand korrekt einzusetzen,
- mit anderen Schutzausrüstungen (z.B. Schutzbrillen) gut verträglich,
- für länger dauernden Aufenthalt im Lärmbereich geeignet.
ACHTUNG |
Ein sicherer Schutz wird nur erreicht, wenn die Gehörschutz-Otoplastik vor der ersten Verwendung und danach in regelmäßigen Abständen von maximal drei Jahren überprüft wird. Lassen Sie sich das richtige Einsetzen z. B. vom Hersteller oder Lieferanten der Gehörschutz-Otoplastik oder Ihrer Betriebsärztin bzw. Ihrem Betriebsarzt zeigen. |
Abbildung 8 kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht dargestellt werden.
Abb. 8 Gehörschutz- Otoplastik
So hören Sie Sprache und Warnsignale
Sie sollten beachten, dass Sie bei einem Hörverlust eine eingeschränkte Sprachverständlichkeit und eine verringerte Warnsignalhörbarkeit haben können. Außerdem kann die Richtung, aus der das Warnsignal ...