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Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Aktualisierungen:
- Die Schrift wurde dem aktuellen Gefahrstoffrecht angepasst. Dabei wurden auch die Regelungen aus GHS und REACH berücksichtigt.
- Die Abschnitte Transport, Lagerung und Abfall wurden überarbeitet und der aktuellen Gesetzgebung angepasst.
- Beim Thema Staub werden nun die technischen Möglichkeiten zur Staubreduzierung ausführlich beschrieben. Die Matrix zu Staubexposition bei Bauarbeiten ist im Anhang ergänzt worden.
- Bei Asbest ist die Thematik Asbest in Spachtelmassen, Putzen und Fliesenklebern ergänzt worden.
- Die Themen Lithiumionenbatterien, Epoxidharze, Reparaturbitumen und Bolzensetzgeräte wurden neu aufgenommen.
- Die Betriebsanweisungen wurden aktualisiert und weitere Beispiele ergänzt.
Vorbemerkung
Auf den Bau- und Betriebshöfen, Autobahn-, Straßen- und Flussmeistereien (im Folgenden "Bauhof" genannt) werden eine Vielzahl von Produkten verwendet, von denen Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten sowie für die Umwelt ausgehen (Gefahrstoffe). Eine wichtige Voraussetzung für das Ergreifen wirkungsvoller Schutzmaßnahmen ist das Wissen um die möglichen Gefahren, die von diesen Gefahrstoffen ausgehen. Diese DGUV Information will hierzu einen Beitrag leisten.
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind in umfangreichen Vorschriften geregelt. Hierzu zählen europäische Verordnungen, wie die REACH-Verordnung und die CLP-Verordnung, die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie die einschlägigen DGUV Vorschriften, DGUV Regeln und DGUV Informationen. Mit dieser Broschüre sollen für Bauhöfe die Regelungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zusammengefasst und verständlich dargestellt werden.
Diese DGUV Information richtet sich an
- Unternehmensverantwortliche und Vorgesetzte, die für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verantwortlich sind,
- Sicherheitsbeauftragte, Personal- und Betriebsräte und Beschäftigte auf Bauhöfen, für die Tätigkeiten mit gefahrstoffhaltigen Produkten zum Arbeitsalltag gehören,
und an
- Aufsichtspersonen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, die sich über die Bandbreite der Gefahrstoffe, die auf einem Bauhof Verwendung finden, informieren wollen.
Diese DGUV Information will
- informieren über die Gefahrstoffe, die in Bauhöfen bei typischen Reparatur- und Wartungsarbeiten zum Einsatz kommen oder freigesetzt werden, und die möglichen Gesundheitsgefahren, die von ihnen ausgehen,
- hinweisen auf die gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ergeben,
- helfen, die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchzuführen und
- unterstützen durch die Darstellung geeigneter Schutzmaßnahmen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben.
Bei der Festlegung der fachspezifischen Themenschwerpunkte wurde auf die Bereiche Schreinerei, Lackiererei und Schlosserei verzichtet, da diese Bereiche Gegenstand der DGUV Information 213-033 "Gefahrstoffe in Werkstätten" sind. Im Besonderen wird auch auf die DGUV Information 213-079 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" hingewiesen. Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die mit der Fahrzeuginstandhaltung verbunden sind, sind die Schutzmaßnahmen der DGUV Regel 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung" und der DGUV Information 209-007 "Fahrzeuginstandhaltung" zu berücksichtigen. Für Tätigkeiten im Straßenbetrieb/Straßenunterhalt ist die DGUV Regel 114-016 "Straßenbetrieb, Straßenunterhalt" zu beachten.
Ein wichtiger Bestandteil dieser DGUV Information sind die im Anhang enthaltenen Beispiele von Betriebsanweisungsentwürfen, die dem Gefahrstoff-Informationssystem WINGIS online der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft entnommen worden sind (siehe Anhang 1 "Literaturverzeichnis" und Anhang 6 "Betriebsanweisungsentwürfe").
Impressum
Herausgegeben von: |
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de |
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Sachgebiet Gefahrstoffe des Fachbereichs Rohstoffe chemische Industrie der DGUV und der Abteilung Stoffliche Gefährdung der BG BAU |
Satz und Layout: |
Atelier Hauer + Dörfler, Berlin |
Bildnachweis: |
Titel: © ernsthermann/Fotolia; Abb. 1, 7, 8, 18-21: © BG BAU/Kersting; Abb. 2, 4-6, 9: © Dr. H.-D. Neumann; Abb. 3, 13-16: © BG BAU/H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH Hannover; Abb. 10: © UK Nord/Franke; Abb 11: © Arcadis Germany GmbH; Abb 12: © Josef Kraus; Abb S. 46: © RAL Gütegemeinschaft Mineralwolle e. V.; Abb 17: © O. Nicolai |
Copyright: |
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. |
Bezug: |
Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p213030 |
1 Allgemeines
1.1 Gefahrstoffe
Was sind Gefahrstoffe?
Gefahrstoffe können Reinstoffe (z. B. Ethanol, Acetylen), Gemische (Produkte wie Farben, Lacke, Reinigungsmittel) oder Erzeugnisse (z. B. Spanplatten) sein...