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DGUV Information 213-106: Explosionsschutzdokument / 7 Glossar/Begriffsbestimmungen

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Atmosphärische Bedingungen

Atmosphärische Bedingungen im Sinne des Explosionsschutzes sind wie folgt definiert (§ 2 Abs. 13 Gefahrstoffverordnung):

  • - 20 °C ≤ T ≤ + 60 °C
  • 0,8 bar ≤ p ≤ 1,1 bar
  • Luft mit ca. 21 Vol-% Sauerstoff

(siehe auch Begriffserläuterung "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre" in diesem Abschnitt)

Brennzahl

Die Brennzahl (BZ) ist ein Kriterium für die Ausbreitung eines Brandes in abgelagertem Staub. Sie wird bestimmt durch lokale Einwirkung einer hinreichend starken Zündquelle auf eine Staubschicht mit bestimmter Geometrie. Die Brennzahl wird aufgrund des Reaktionsverhaltens festgelegt. Sie ist in Stufen von 1 bis 6 eingeteilt:

Brennverhalten Brennzahl BZ
Keine Entzündung BZ 1
Kurze Entzündung, schnelles Erlöschen BZ 2
Örtlich begrenztes Verbrennen oder Glimmen nahezu ohne Ausbreitung oder nur örtlicher Ausbreitung BZ 3
Glimmen oder Schwelen (ohne Funken oder Flammen) oder langsames Zersetzen ohne Flammen BZ 4
Langsame Verbrennung mit Flammen oder Funken BZ 5
Sehr schnelle Verbrennung mit Flammen oder sehr schnelles Zersetzen BZ 6

Dampfdruck

Druck des gesättigten Dampfes, d. h. des Dampfes, der sich in einem geschlossenen Gefäß im Gleichgewicht mit seiner flüssigen oder festen Phase befindet

Dichteverhältnis zu Luft

Das Dichteverhältnis zu Luft ist eine Verhältniszahl. Diese Zahl gibt die Dichte eines Dampfes (oder Gases) bezogen auf die Dichte von Luft des gleichen Zustandes an.

Explosion

Plötzliche Oxidations- oder Zerfallsreaktion mit Anstieg der Temperatur, des Druckes oder beider Größen gleichzeitig (DIN EN 13237:2003-11, siehe auch Abschnitt 1 dieser Schrift).

Explosionsdruck

Siehe Begriffserläuterung "Maximaler Explosionsdruck" in diesem Abschnitt.

Explosionsgruppe

 

1.

für Dampf/Luft- oder Gas/Luft-Gemische

Brände von Dampf/Luft- oder Gas/Luft-Gemischen kö...

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