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Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
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E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Gefahrstoffe des Fachbereichs Rohstoffe und chemische Industrie der DGUV
Ausgabe: Juni 2023
Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
Bildnachweis: Titelbild: © Clerence/stock.adobe.com, Abb. 2, 3, 11, 12, 14, 16: © Steimer, Abb. 5, 6, 8: © Neumann/BG Verkehr, Abb. 4, 9: © Industriegasverband e. V. (IGV), Abb. 10: © Real GmbH, Abb. 13: © Fritz Fuchs, Abb. 15: © Dr. Wiesemeier
Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p213115
1 Vorwort
Die vorliegende DGUV Information beschreibt Tätigkeiten mit Trockeneis. Sie hilft, die Gefährdungen für die Beschäftigten zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Einsatz von Trockeneis erfolgt z. B.
- bei Lebensmittellagerung und -transport,
- im Gesundheitswesen (z. B. Transport von Impfseren),
- im Gastgewerbe,
- zu Reinigungszwecken (Trockeneis-Strahlen),
- in der Unterhaltungsbranche (Nebeleffekte).
Insbesondere beim Transport von Lebensmitteln sind in den letzten Jahren deutliche Steigerungen beim Einsatz von Trockeneis zu verzeichnen. Um den hohen Qualitätsanforderungen gerecht zu werden, stellt sich die Frage nach einer geeigneten Kühlung von Tiefkühlprodukten.
Hierbei können die nicht offensichtlichen Gefahren des Trockeneises zu einer ernsthaften bis tödlichen Gefahr durch Ersticken werden. Oftmals werden bei Tätigkeiten mit Trockeneis die von ihm ausgehenden Gefahren unterschätzt.
Der Einsatz von Trockeneis ist eine weitverbreitete, praxistaugliche Möglichkeit der Kühlung, da bei Trockeneis durch den direkten Übergang vom festen in den gasförmigen Zustand nach der Verwendung keine zu entsorgenden Rückstände verbleiben. Es ist lebensmittelrechtlich zugelassen und deklarationsfrei. Im Handel wird Trockeneis zur Kühlung von Tiefkühl- und Frischeprodukten in Versandverpackungen eingesetzt. Für die Konfektionierung der Versandstücke wird eine Vorratsmenge an Trockeneis gelagert und bereitgestellt. Dies erfolgt im Allgemeinen in den Räumlichkeiten der Versendenden.
Da vom verwendeten Trockeneis stetig gasförmiges CO2 entweicht, muss dies bei der Lagerung und der Auswahl der Fahrzeuge, die Versandstücke mit Trockeneis transportieren, berücksichtigt werden.
2 Geltungsbereich dieser DGUV Information
Diese DGUV Information behandelt Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit festem CO2 (Trockeneis). Es werden seine Herstellung aus flüssigem CO2, Lagerung und Transport sowie Verwendung in ausgewählten Spezialgebieten thematisiert.
In erster Linie soll diese DGUV Information die Verantwortlichen für Tätigkeiten mit Trockeneis in folgenden Bereichen unterstützen:
- Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen
- Festlegung der zum Schutz des Menschen und der Umwelt erforderlichen Maßnahmen und Verhaltensregeln
- Festlegung des Verhaltens im Gefahrenfall
- Festlegung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Ausarbeitung der Betriebsanweisung
- Durchführung der Unterweisungen
Über Gefährdungen durch ausschließlich gasförmiges CO2 (z. B. in Gruben und Schächten, bei Gärprozessen, beim Befahren von Behältern sowie durch CO2-Löschanlagen) informieren die in Kapitel 9 genannten Schriften.
3 Begriffsbestimmungen
In dieser DGUV Information gelten folgende Begriffe:
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen. Sie ist vor Beginn der Tätigkeit durchzuführen.
Gefahrgut
Gefahrgut sind entsprechend der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung nach den Vorgaben der internationalen Gefahrgutvorschriften entweder verboten oder unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Die Gefahrgutvorschriften regeln insbesondere die Kennzeichnung und Verpackung beim Transport sowie die dazugehörigen Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen.
Gefahrstoff
Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften. Sie können akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen, entzündlich, explosionsgefährlich oder gefährlich für die Umwelt sein. Sie sind entsprechend der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse, welche den Kriterien aus Anhang I der EG-Verordnung 1272/2008 (CLP-Verordnung) entsprechen.
Transportbehälter
Als Transportbehälter werden in dieser Schrift diejenigen Behälter bezeichnet, in welchen kleinere Mengen Trockeneis transportiert oder zur Kühlung anderer Güter eingesetzt werden.
Trockeneis
Trockeneis bezeichnet festes Kohlenstoffdioxid (CO2), auch Kohlendioxid genannt.
Vers...