Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
Verfahren 05
Probenahme mit Pumpe und Adsorption an ThermoSorb-N-Kartuschen, Gaschromatographie mit TEA-Detektor (Thermal Energy Analyser) nach Elution
N-Nitrosamine - 05 - GC
(erstellt: September 2019/Ergänzung und Überarbeitung September 2021)
Zurückgezogene Verfahren (Erläuterungen siehe Seite 4)
Verfahren 01
Probenahme mit Pumpe und Adsorption an einem Sorbens, Gaschromatographie nach Elution
N-Nitrosamine - 01 - GC
(erstellt: Dezember 1983, zurückgezogen September 1992)
Verfahren 02
Probenahme mit Pumpe und Sorption an einer festen Sammelphase, Gaschromatographie nach Elution
N-Nitrosamine - 02 - GC
(erstellt: Januar 1987, zurückgezogen September 1992)
Verfahren 03
Probenahme mit Pumpe und Sorption an einer festen Sammelphase, Gaschromatographie nach Elution
N-Nitrosamine - 03 - GC
(erstellt: September 1992, zurückgezogen)
Verfahren 04
Probenahme mit Pumpe und Sorption an einer festen Sammelphase, Kapillar-Gaschromatographie nach Elution
N-Nitrosamine - 04 - GC
(erstellt: September 1992, zurückgezogen)
Erläuterungen zur Gültigkeit
Einige Messverfahren dieser Reihe entsprechen bezüglich der Validierung, der Bestimmungsgrenze und der Probenahme nicht mehr den Anforderungen an das aktuelle Regelwerk, können aber für spezielle Aufgabenstellungen oder als Grundlage für eine Weiterentwicklung der Verfahren herangezogen werden. Diese sind als eingeschränkt geeignet mit den folgenden Kategorien gekennzeichnet:
E1: Validierung entspricht nicht den aktuellen Anforderungen
E2: Bestimmungsgrenze genügt nicht den aktuellen Anforderungen
E3: Die Probenahme entspricht nicht den aktuellen Anforderungen
Diese Verfahren sind unverändert in der Version der damaligen Ausgabe im Anhang wiedergegeben.
Als zurückgezogen werden Messverfahren bezeichnet, wenn das Verfahren durch ein neueres anerkanntes Verfahren gleicher Methodik ersetzt oder die angewandte Methode veraltet, nicht mehr nachvollziehbar oder fehlerbehaftet ist.
Teil dieses Verfahrens sind die im "Allgemeinen Teil" (DGUV Information 213-500) beschriebenen Anforderungen und Grundsätze.
Die Verfahren wurden bis 1998 unter der Nummer ZH 1/120.xx und von 1999 bis 2013 unter der Nummer BGI 505-xx bzw. BGI/GUV-I 505-xx veröffentlicht.
Eine Übersicht über die aktuellen und zurückgezogenen Analysenverfahren aus der DGUV Information 213-5xx-Reihe finden Sie als Download unter http://analytik.bgrci.de.
Verfahren 05
Probenahme mit Pumpe und Adsorption an ThermoSorb-N-Kartuschen, Gaschromatographie mit TEA-Detektor (Thermal Energy Analyser) nach Elution
Erprobtes und von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes Messverfahren zur Bestimmung von N-Nitrosaminen in Arbeitsbereichen.
Für folgende Stoffe ist das Verfahren validiert.
Name |
CAS-Nr. |
Molmasse [g/mol] |
Siedepunkt [°C] |
N-Nitrosodimethylamin (NDMA) |
62-75-9 |
74,1 |
151 |
N-Nitrosomethylethylamin (NMEA) |
10595-95-6 |
88,1 |
163 |
N-Nitrosodiethylamin (NDEA) |
55-18-5 |
102,1 |
177 |
N-Nitrosodi-iso-propylamin (NDiPA) |
601-77-4 |
130,2 |
195 |
N-Nitrosodi-n-propylamin (NDPA) |
621-64-7 |
130,2 |
206 |
N-Nitrosodi-n-butylamin (NDBA) |
924-16-3 |
158,3 |
251 |
N-Nitrosopiperidin (NPIP) |
100-75-4 |
114,2 |
219 |
N-Nitrosopyrrolidin (NPYR) |
930-55-2 |
100,1 |
214 |
N-Nitrosomorpholin (NMOR) |
59-89-2 |
116,1 |
226 |
Es sind personengetragene und ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich.
Kurzfassung
Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration der auf Seite 5 genannten N-Nitrosamine im Arbeitsbereich personengetragen oder ortsfest bestimmt.
Bemerkung: Bei den höher siedenden N-Nitrosaminen können Minderbefunde auftreten.
Messprinzip: |
Mit Hilfe einer Probenahmepumpe wird ein definiertes Luftvolumen aus dem Atembereich durch eine ThermoSorb-N-Kartusche gesaugt. Die in der Luft am Arbeitsplatz gasförmig auftretenden flüchtigen N-Nitrosamine werden auf der Kartusche adsorbiert. Anschließend werden sie mit Dichlormethan/Methanol (3:1, v:v) eluiert und nach gaschromato-graphischer Trennung mit einem TEA-Detektor analysiert. |
Bestimmungsgrenze: |
absolut: |
0,004 µg je N-Nitrosamin pro Kartusche |
|
relativ: |
0,010 µg/m³ je N-Nitrosamin für 400 l Probeluftvolumen, 1 ml Desorptionsvolumen und 2 µl Injektionsvolumen |
Messbereich: |
Validiert im Bereich von 0,010 µg/m³ bis 0,075 µg/m³ bezogen auf ein Probeluftvolumen von 400 l. |
Selektivität: |
Störungen sind durch andere organische Stickstoffverbindungen möglich. Eine Identifizierung der N-Nitrosamine erfolgt durch Bestrahlung mit UV-Licht, was zu kleineren Signalen im Chromatogramm führt. |
Vorteile: |
Personengetragene und selektive Messungen möglich. |
Nachteile: |
Keine Messung bei relativer Luftfeuchte > 60 % möglich. |
Apparativer Aufwand: |
Pumpe, durchflussgeregelt |
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Volumenstrommessgerät |
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ThermoSorb-N-Adsorptionskartuschen |
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Gaschromatograph mit TEA-Detektor |
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UV-Lampe |
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Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.... |