Verfahren 01
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung der Partikel auf einem goldbeschichteten Kernporenfilter, Präparation des Filters und Auswertung mit Rasterelektronenmikroskop (REM) und energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (EDXA)
Fasern - 01 - REM/EDXA (erstellt: Januar 1991, zurückgezogen: April 2004)
Verfahren 02
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung der Partikel auf einem goldbeschichteten Kernporenfilter, Präparation des Filters und Auswertung mit Rasterelektronenmikroskop (REM) und energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (EDXA)
Fasern - 02 - REM/EDXA (erstellt: April 2004, zurückgezogen: März 2013)
Verfahren 03
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung der Partikel auf einem goldbeschichteten Kernporenfilter, Präparation des Filters und Auswertung mit Rasterelektronenmikroskop (REM) und energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (EDXA)
Fasern - 03 - REM/EDXA (erstellt: März 2013, ersetzt Verfahren BGI 505-46 -02 vom April 2004)
Teil dieses Verfahrens sind die im "Allgemeinen Teil" (BGI/GUV-I 505-0) beschriebenen Anforderungen und Grundsätze.
Eine Übersicht über die aktuellen und zurückgezogenen Analysenverfahren der BGI/GUV-I 505 finden Sie als Download unter http://analytik.bgrci.de
Verfahren 03
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung der Partikel auf einem goldbeschichteten Kernporenfilter, Präparation des Filters und Auswertung mit Rasterelektronenmikroskop (REM) und energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (EDXA)
Erprobtes und von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes, diskontinuierliches Verfahren zur Bestimmung anorganischer Fasern der Länge L > 5 µm, der Breite 0,2 µm ≤ D < 3 µm und des Länge-zu-Breite-Verhältnisses L/D > 3 (Kriterien nach WHO [2]) in der Luft in Arbeitsbereichen.
Es sind personenbezogene oder ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich.
Die Probenahme erfolgt durch Abscheidung von Partikeln aus der mit einer Pumpe angesaugten Luft auf einem goldbeschichteten Kernporenfilter.
Die Auswertung wird mit dem Rasterelektronenmikroskop (REM) unter Verwendung der energiedispersiven Röntgenmikroanalyse (EDXA) durchgeführt.
Dieses Verfahren benutzt das in der VDI-Richtlinie 3492 [1] beschriebene Bestimmungsprinzip. Es ergänzt das phasenkontrastmikroskopische Verfahren BGI/GUV-I 505-31 [3] in solchen Fällen, in denen
1. |
verschiedene Arten von anorganischen Fasern vorhanden sind, die voneinander und gegebenenfalls von organischen Fasern unterschieden werden müssen, |
2. |
die Nachweisgrenze des phasenkontrastmikroskopischen Verfahrens nicht ausreicht, um die Einhaltung vorgegebener Grenzwerte und Auslöseschwellen zu überwachen. |
Dieses Verfahren ermöglicht den Nachweis und die Identifizierung von Asbestfasern, Calciumsulfatfasern und anderen anorganischen Fasern mit einer Breite von D ≥ 0,2 µm. Faserförmige Partikel mit D < 0,2 µm werden separat ausgewiesen, aber bei der Berechnung des Messergebnisses nicht berücksichtigt, da entsprechend den Erläuterungen (13) in TRGS 900, Abschnitt 3, die hier beschriebene Methode als Alternative zur lichtmikroskopischen Methode BGI/GUV-I 505-31 [3] eingesetzt werden kann, wenn zusätzlich zur Quantifizierung die Identifizierung der faserförmigen Partikel erforderlich ist. Mit der Methode BGI/GUV-I 505-31 sind Fasern dünner als etwa 0,2 µm nicht erkennbar. Dazu kommt, dass eine Identifizierung so dünner Fasern mit EDXA im Allgemeinen nicht gewährleistet ist.
Das infrarotspektroskopische Verfahren in Kombination mit der Phasenkontrastmikroskopie (BGI 505-30 [4]) erlaubt eine direkte quantitative Massenanteilbestimmung von Asbest im Feinstaub bzw. nach entsprechender Aufarbeitung in Materialproben und kann bei Bedarf wertvolle Zusatzinformationen in Ergänzung der Verfahren BGI/GUV-I 505-31 und DGUV Information 213-546 liefern.
Messungen im Sinne der Asbest-Richtlinien der Länder [5] werden nach [1] vorgenommen. Sie sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens.