Vorbemerkung

Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung werden von

  • den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung

    und

  • dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)

in Abstimmung mit den Ländern und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben. Sie haben das Ziel, den Unternehmen eine Hilfe für den auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bezogenen Teil der Gefährdungsbeurteilung zu geben und werden als Information in das Sammelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Bestellnummer BGI/GUV-I 790-001 ff. aufgenommen.

Diese EGU wurden erarbeitet in Zusammenarbeit zwischen

  • Bundesverband Holz und Kunststoff, Berlin,
  • Fraunhofer Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung, Bremen,
  • Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf,
  • Planatol Adhesive GmbH, Rohrdorf,
  • Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, Mainz,
  • Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Heidelberg,
  • Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Köln,
  • Berufsgenossenschaft Holz und Metall, Mainz,
  • Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), Sankt Augustin,
  • Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA), Bochum.

1 Anwendungsbereich

Diese EGU beziehen sich auf den Einsatz von reaktiven Polyurethan (PUR)-Schmelzklebstoffen auf der Basis von Diphenylmethandiisocyanat (MDI) mit einem maximalen Anteil von 4 % Monomeren und dessen Prepolymeren in den Arbeitsbereichen:

  • Druckweiterverarbeitung,
  • Holz- und Holzwerkstoffbeschichtung,
  • Schuhherstellung,
  • Herstellung von Fahrzeuginnenausstattungen, Polstermöbeln und weitere Verfahren

    sowie

  • Abfüllung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen.

Die EGU beschreiben technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, die den Stand der Technik definieren. Die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen legt eine sichere Arbeitsweise unter Verzicht auf Messungen fest und gilt als Empfehlung zur Erfüllung der Gefährdungsermittlung nach der Gefahrstoffverordnung.

Hinsichtlich der inhalativen Exposition liegt nach TRGS 430 "Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen" bei Tätigkeiten mit reaktiven, heißen PUR-Schmelzklebstoffen auf der Basis von MDI eine mittlere Gefährdung vor. Da bei Tätigkeiten mit diesen reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen keine Exposition gegenüber anderen Isocyanaten besteht, genügt die Messung des monomeren MDI. In solchen "Monomer-dominierten Systemen" können die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) direkt zur Beurteilung der Gesamtexposition herangezogen werden.

Bei Anwendung der Schutzmaßnahmen entsprechend diesen Empfehlungen wird eine inhalative Belastung der Beschäftigten von 0,05 mg/m³ als Summenindex im Schichtmittel und als Spitzenexposition unterschritten. Tätigkeiten mit emissionsarmen PUR-Schmelzklebstoffen führen zu einer geringen Gefährdung. Für Niedrigtemperatur-Klebstoffe sind derzeit noch nicht ausreichend Messdaten vorhanden, um eine abschließende Expositionsbewertung vornehmen zu können.

Die Exposition der Haut gegenüber MDI ist bei der Handhabung und der mechanischen Bearbeitung von weitgehend ausreagierten PUR-Produkten als gering anzusehen. Eine mittlere bis hohe Gefährdung der Haut durch MDI ist gegeben bei Hautkontakt mit noch nicht ausreagierten reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen. Eine dermale Exposition ist jedoch bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen nach dieser EGU nicht gegeben.

Diese EGU finden keine Anwendung für Tätigkeiten mit

  • reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen mit mehr als 4 % monomerem MDI,
  • reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen mit anderen Isocyanaten als MDI,
  • Schmelzklebstoffen auf der Basis von Ethylenvinylacetat-Copolymeren (EVA), Polyester und Polyamid,
  • wässrigen oder lösemittelhaltigen Einkomponenten(1K)- oder Zweikomponenten(2K)-PUR-Klebstoffen,
  • strahlungshärtenden PUR-Acrylat-Mischschmelzklebstoffen

    sowie

  • anderen Gefahrstoffen wie z. B. Lösemitteln zur Reinigung von Anlagen.

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser EGU werden folgende Begriffe bestimmt:

  • Reaktive PUR-Schmelzklebstoffe (PUR-Hotmelts)

    Reaktive PUR-Schmelzklebstoffe (PUR-Hotmelts) sind einkomponentige Klebstoffe auf der Basis von Diphenylmethandiisocyanat und dessen Prepolymeren, die im Temperaturbereich von 80 bis 170 °C (in der Regel maximal 150 °C zu einem Polyurethan-Klebstofffilm (PUR, PU) verarbeitet werden. Die Klebewirkung tritt unmittelbar bei der Abkühlung durch Erstarren sowie über einen Zeitraum von ca. 6 bis 72 h durch chemische Reaktion der Isocyanatgruppen ein.

  • Isocyanate

    Isocyanate sind hochreaktive organische Verbindungen mit unterschiedlicher Grundstruktur, die als gemeinsames Merkmal die Isocyanatgruppe (-N=C=O) aufweisen. Isocyanate sind Reaktionspartner für Alkohole, Wasser, Amine oder für Polyole. In reaktiven Schmelzklebstoffen wird in der Regel nur MDI angetroffen.

  • Monomeres MDI (Diphenylmethandiisocyanat)

    Monomeres MDI (Diphenylmethandiisocyanat) ist ein Stoff mit zwei hochreaktiven, ...

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