16 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten

Lehrgangsschwerpunkte
  • Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
  • Umgang mit Motorsägen und Werkzeugen
  • Arbeitseinsatz unter Praxisbedingungen, z. B. Arbeit am liegenden Holz, sowie Holzbauarbeiten, Fällung von Schwachholz bis 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHD)[1]
Teilnahmevoraussetzungen
  • Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" i. V. m. DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten", körperliche und geistige Eignung
  • persönliche Schutzausrüstung für die Motorsägenarbeit
Theoretische Lehrinhalte Dauer mindestens 8 UE
1 Maschinen und Geräte
  1.1 Motorsäge
    Aufbau und Funktion der Motorsäge
    Auswahl geeigneter Motorsägen
    Sicherheitseinrichtungen der Motorsäge
    Rückschlagarme Schneidgarnituren
    Gesundheits- und umweltfreundliche Betriebsstoffe
  1.2 Werkzeuge, Hilfsgeräte, Hilfsmittel z.B.
    Keile, Fällheber, Wendehaken, Sappi, Spalthammer, Äxte
    Hand- und Stangensäge, Hochentaster, ggf. Anbaugeräte zur Motorsäge
2 Arbeitsschutz
  2.1 Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
    Voraussetzungen, z. B. keine Alleinarbeit, sicherer Stand, Erste Hilfe und Rettungskette, Umgebungseinflüsse
    Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen
    Betriebsanweisung
    Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstung
    Gefahrenbereiche, z. B. Schwenkbereich der Motorsäge, Fallbereich - doppelte Baumlänge -, Baumbeurteilung
    Zufallbringen hängengebliebener Bäume
    Unzulässige Arbeitsweisen und Arbeitstechniken, z. B. Abklotzen, Umschneiden aufhaltender Bäume
    Absicherung des Arbeitsortes (siehe auch "Sicherung von Arbeitsstellen im Verkehrsbereich - RSA")
    Verantwortung für die Durchführung von Motorsägen- und Baumarbeiten - Aufsichtsführung -, Pflichten der Beteiligten
    Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignung
  2.2 Arbeitstechniken
    Starten der Motorsäge
    Grundlagen der Schnitttechniken am liegenden Holz, z. B. Fächerschnitt, Stechschnitt, Reaktion der Motorsäge bei ein- und auslaufender Kette
    Fälltechniken für Gehölze bis 20 cm Brusthöhendurchmesser, z. B. Schrägschnitt, Fällheberschnitt
    auf Stock setzen von Gehölzen
    Entastungstechniken
3 Wartung und Pflege der Motorsäge und Werkzeuge, z. B.
  Regelmäßige Pflege und Wartung nach Herstellerangaben
  Beurteilung der Schneidgarnitur
    Kette auf Schärfe, Zahngeometrie und Schärftechnik
    Zustand der Sägeschiene

 

Praktische Lehrinhalte Dauer mindestens 8 UE
4 Motorsägeneinsatz in der Praxis
  4.1 Arbeitsvorbereitung
    Prüfung des betriebssicheren Zustands
    Instandhaltungsarbeiten, Montage von Schiene und Kette, Einstellen der Kettenspannung
    Schärfen der Sägekette
  4.2 Ermittlung der Einsatzbedingungen
    Sicherheitstechnische Beurteilung der auszuführenden Arbeiten, z. B. Baumbeurteilung
    Gefahrenbereiche festlegen, Fallbereich des Baumes, Fallbereich von Ästen
    Sicherungsmaßnahmen, z. B. Absperrung von Wegen
    Maschinen- und Gerätebereitstellung entsprechend der durchzuführenden Arbeit
    Personaleinsatz, Verantwortung, Aufsicht und Weisungsbefugnis
  4.3 Schnittübungen am liegenden Holz und am stehenden Schwachholz
    Vermitteln von Schnitttechniken, z. B. Fächerschnitt, Stechschnitt, Reaktion der Motorsäge bei ein- und auslaufender Kette
    Aufarbeitungstechniken
    auf Stock setzen von Sträuchern
    Berücksichtigung von Spannungen im Holz, Ursachen, Verteilung und Auswirkungen, Bestimmen von Zug- und Druckseite
    Holzzuschnitte
  4.4 Fällung von Schwachholz
    Fälltechnik, z. B. Schrägschnitt und Fällheberschnitt, ggf. fachgerechtes Zufallbringen hängengebliebener Bäume
    Einsatz von Hilfswerkzeugen wie z. B. Keile, Fällheber, Wendehaken, Schubstange

Pro Ausbilder bzw. Ausbilderin dürfen in der Regel im Praxisteil 4 Personen, in begründeten Einzelfällen abweichend maximal 6 Personen, ausgebildet werden.

Die Gesamtstundenzahl beträgt mindestens 16 UE zu 45 Minuten, die über zwei zusammenhängende Lehrgangstage zu verteilen sind. Die Inhalte müssen praxisgerecht vermittelt werden.

Eine personenbezogene Lernerfolgskontrolle der theoretischen und praktischen Ausbildung ist erforderlich. Eine erfolgreiche Teilnahme ist zur Zertifikatsvergabe (Muster einer Bescheinigung siehe Anlage 3) und für die Absolvierung des Moduls B und des Moduls C erforderlich.

Aus dem auszustellenden Zertifikat muss hervorgehen, dass Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Sägen mit der Motorsäge am liegenden Holz und zum Fällen von Schwachholz bis zu einem Brusthöhendurchmesser von 20 cm unter einfachen Verhältnissen erworben wurden.

[1] Der Brusthöhendurchmesser wird in einer Höhe von 1,30 m über dem Boden gemessen.

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