Das folgende Glossar definiert die in dieser Information verwendeten Begriffe.

Anzündmittel sind Gegenstände, die explosionsgefährliche Stoffe enthalten und die ihrer Art nach zur nicht-detonativen Auslösung von Explosivstoffen oder pyrotechnischer Gegenstände bestimmt sind.

Der Betreiber betreibt die Veranstaltungsstätte - er hat die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen und ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften verantwortlich. Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die rechtlich befugt und tatsächlich imstande ist, einen bestimmenden Einfluss auf die Veranstaltungsstätte, den Betrieb oder die Einrichtungen auszuüben. Dies sind z. B. Eigentümer/innen, Pächter/innen, Dauermieter/innen, Betriebsführer/innen, Betreibergesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder auch kommunale Eigenbetriebe.

Ein Effekt ist umgangssprachlich eine durch eine bestimmte Ursache hervorgerufene Wirkung optischer, akustischer oder kombinierter Art. Auf Bühnen, in Studios oder bei Veranstaltungen gelten als Effekte die Vorgänge, die Naturerscheinungen (z. B. Blitze) nachstellen oder das Publikum besonders beeindrucken sollen.

Die räumliche Ausdehnung eines Effektes bezeichnet man als Effektgröße - im Ausgangsbereich von pyrotechnischen Gegenständen entspricht diese deren Wirkbereich.

Anhand der Gefährdungen, die von dem Effekt bzw. von szenischen Vorgängen allgemein ausgehen, werden erforderliche Sicherheitsabstände festgelegt. Die Festlegung der Sicherheitsabstände erfolgt durch die nach der europäischen Richtlinie 2007/23/EG benannten Institutionen (z. B. Bundesamt für Materialforschung und -prüfung/BAM) auf der Grundlage nationaler Vorschriften.

Die Zone innerhalb eines festgelegten Sicherheitsabstandes wird als Gefahrbereich bezeichnet (siehe Bild 1 und Bild 2 roter und gelber Bereich). Die Verantwortung für diesen Bereich liegt bei der Person, die den Vorgang durchführt.

Ein geprüfter Requisiteur oder eine geprüfte Requisiteurin ist ein Requisiteur oder eine Requisiteurin mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einem Abschluss vor einer staatlich anerkannten Prüfstelle (z. B. der Industrie- und Handelskammer/IHK) oder einer vergleichbaren Fachausbildung in Verbindung mit mehrjähriger Berufserfahrung.

Personen, die über besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen bei der Realisierung bühnentechnischer Effekte verfügen, bezeichnet man als Effekt-Spezialisten oder Effekt-Spezialistinnen. Hierzu zählen auch Pyrotechniker und Pyrotechnikerinnen. Die für diesen Titel erforderliche Qualifikation richtet sich nach dem Grad der Gefährdung bzw. nach gesetzlichen Bestimmungen - z. B. den im Sprengstoffgesetz (SprengG) und Waffengesetz (WaffG) niedergelegten Vorschriften.

Szenischer Nebel ist ein künstlich erzeugter Effekt, der im Wesentlichen aus gebundenen Wassertröpfchen der Luftfeuchtigkeit besteht.

Nebelgeräte nach DIN 57 700-245 (VDE 0700-245) sind Geräte, die Nebel durch Verdampfen von Nebelpräparaten erzeugen, wobei das Nebelpräparat durch Druckgas und bzw. oder eine Pumpe gefördert werden kann.

Nebelpräparate sind flüssige ("Nebelfluide") oder feste Zubereitungen, die mit Hilfe von Nebelgeräten in Nebel umgesetzt werden.

Produktionsbereich wird der Bereich genannt, in dem die szenische Darstellung oder der szenische Vorgang stattfindet. Dieser darf nur von an der Produktion beteiligten Personen betreten werden.

Produktionsstätten für Film, Fernsehen, Hörfunk und Fotografie sind - einschließlich aller erforderlichen Einrichtungen und Geräte - Studios, Ateliers sowie Spiel- und Szenenflächen bei Außenaufnahmen.

Pyrotechnische Gegenstände sind Gegenstände, die Vergnügungs- oder technischen Zwecken dienen und explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische (pyrotechnische Sätze, Schwarzpulver) enthalten, die dazu bestimmt sind, unter Ausnutzung der enthaltenen Energie Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen zu erzeugen.

Pyrotechnische Sätze sind explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische, die zur Verwendung in pyrotechnischen Gegenständen oder zur Erzeugung pyrotechnischer Effekte bestimmt sind.

Rauch bezeichnet wolkenartige Gemische, die bei einem Verbrennungsprozess entstehen. Rauch wird vorrangig durch pyrotechnische Sätze und Gegenstände (z. B. Rauchpulver, Rauchsalze oder Rauchdochte) erzeugt.

Bei pyrotechnischen Gegenständen entspricht der Sicherheitsabstand (Mindestsicherheitsabstand) dem Gefahrbereich.

Szenisch eingesetzte Stäube sind fein verteilte Feststoffe, die in der Luft zu einer Wolke verwirbelt werden.

Als szenische Darstellung oder szenischer Vorgang gilt bei einer Bühnen-, Film-, Fernseh- oder Showproduktion der Handlungsablauf im Produktionsbereich.

Als Unternehmer wird die Person bezeichnet, der das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht. Demnach ist Unternehmer im unfallversicherungsrechtlichen Sinne, wer über die Haushaltsmittel bestimmt, das Tätigkeitsgebiet der B...

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