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VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit circa 34 Millionen Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über eine Million Unternehmen aus mehr als 100 Branchen - vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen. Weitere Informationen zur VBG finden Sie unter www.vbg.de |
Die in dieser Publikation enthaltenen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
In dieser Publikation wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.
Wenn in dieser Publikation von Beurteilungen der Arbeitsbedingungen gesprochen wird, ist damit auch immer die Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes gemeint.
Vorbemerkung
Diese BG-Information wurde in Zusammenarbeit zwischen der VBG, dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure und Lichttechnik von BR, Bavaria, DR, DW, HR, IRT, MDR, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, RTL, SF, SR, SRT, Studio Hamburg, Studio Babelsberg, SWR, WDR und ZDF erarbeitet.
Ziel ist es, ein einheitliches sicherheitstechnisches Niveau für die Bereitstellung und Benutzung von Scheinwerfern unter Berücksichtigung der spezifischen Betriebsweisen zu gewährleisten.
Anforderungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Scheinwerfern und deren Benutzung sind insbesondere in der Unfallverhütungsvorschrift "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" (BGV C1) sowie in den §§ 3, 4 und 10 der Betriebssicherheitsverordnung gestellt.
Diese BG-Information enthält unter anderem Kriterien und Merkmale für Scheinwerfer, die Bereitstellung sowie die qualifizierte Benutzung und Gefährdungsbeurteilung.
Die vorliegende BGI gibt außerdem eine Übersicht über anzuwendende Rechtsnormen und stellt Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.
1 Anwendungsbereich
Diese BG-Information gilt für die Bereitstellung und Benutzung von Scheinwerfern und deren Zubehör in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung, Präsentationen und Reportagen im Freien sowie in Innenräumen.
Zu den Veranstaltungs- und Produktionsstätten gehören zum Beispiel: Theater, Open-Air-Bühnen, Mehrzweckhallen, Studios beim Film, Fernsehen und Hörfunk, Ateliers, Spiel- und Konzertsäle, Schulen, Ausstellungen, Kabaretts, Varietés, Musicals, Messen, Bars, Diskotheken und Freilichtbühnen.
Hinsichtlich der besonderen Gefährdungen sind die Anforderungen der BGV C1 anzuwenden.
Anmerkung: Diese BG-Information gilt nicht für Dekorationsleuchten in Verkaufsräumen und Leuchten für den Hausgebrauch. |
2 Begriffe
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Die Bezeichnung Scheinwerfer, wie sie in dieser Schrift verwendet wird, wird branchenüblich für Leuchten zum Einsatz in Veranstaltungs- und Produktionsstätten benutzt. In den Normen wird der Begriff Leuchten verwendet. In dieser Schrift werden die Bezeichnungen so verwendet, wie sie in der Praxis benutzt werden.
2.1 Leuchten
Leuchten sind Beleuchtungsgeräte, bei denen durch Lampen erzeugtes Licht verteilt, gefiltert oder umgewandelt wird. Zur Lichterzeugung dienen Glühlampen, röhrenförmige Leuchtstofflampen und andere Entladungslampen.
Sie umfassen alle Teile, die zur Befestigung und zum Schutz der Lampen erforderlich sind, nicht aber die Lampen selbst, wohl aber deren erforderliches Zubehör einschließlich der Vorrichtungen zum Anschluss ans Netz.
2.2 Ortsfeste Leuchten
Ortsfeste Leuchten sind fest installierte Leuchten, die nur mit einem Werkzeug zu befestigen beziehungsweise zu entfernen sind. Die Befestigungen sind gegen Selbstlösen gesichert.
2.3 Ortsveränderliche Leuchten
Ortsveränderliche Leuchten können während des Betriebes bewegt und gestellt werden oder sind Leuchten, die ohne Werkzeug mit Verbindungselementen ortsveränderlich (DIN 15560-24 und -25) befestigt werden und mit einer zweiten unabhängig wirkenden Einrichtung (Sicherungsseil oder -kette) zu sichern sind.
Verbindungselemente sind zum Beispiel Rohrschellen, Hülsen und Aufnahmezapfen.
2.4 Arten von Scheinwerfern
Leuchten/Scheinwerfer für die Anwendung in Bühnen-, Fernseh-, Film- und Fotografie-Studios und in der Veranstaltungstechnik unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Funktionsweise und ihre optischen Systeme - siehe auch DIN 15560-1.
Fluter, Rampen, Flächenleuchten sind Strahler zur gleichmäßigen Ausleuchtung.
Linsenscheinwerfer haben eine über Linsen gebündelte und gerichtete Lichtführung. Das erzeugte Licht wird zum Teil direkt oder indirekt über Spiegel der Linse zugeführt. Arten: Stufenlinsenscheinwerfer, Fresnel-Linsenscheinwerfer, Pl...