Tageslicht
Die Arbeitsstättenverordnung fordert ausreichend Tageslicht in Arbeitsstätten.
Diese Forderung wird in der dazugehörigen Arbeitsstättenregel "Beleuchtung" ASR A3.4 konkretisiert. Danach muss in Büros am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 % erreicht oder mindestens ein Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche zur Raumgrundfläche von mindestens 1:10 eingehalten werden. Die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevorzugen.
Bei einem Tageslichtquotient größer als 2 % am Arbeitsplatz kann man in der Regel davon ausgehen, dass das Tageslicht zur Hälfte der jährlichen Arbeitszeit tagsüber mit einem Mindestwert von 300 Lux zur Beleuchtungsstärke beiträgt. Beleuchtungsstärken von 500 Lux und mehr müssen zeitweise aus einer Kombination von Tages- und Kunstlicht realisiert werden.
Dieser Tageslichtquotient wird bei einem Fensterflächenanteil von 1:10 (Fensterfläche zu Grundfläche) nur in Fensternähe und bei freistehenden Gebäuden erreicht. In der DGUV Information 215-211 "Tageslicht am Arbeitsplatz - leistungsfördernd und gesund" wird für Büros ein Fensterflächenanteil von 1:5 empfohlen.
Allein die Einhaltung des Tageslichtquotienten von 2 % garantiert noch nicht, dass am Arbeitsplatz immer hinreichend Licht vorhanden ist, vor allem im Sommer, wenn besonders an Süd-, Südost und Südwestfassaden die Sonnenschutzvorrichtungen geschlossen werden müssen. Ein genügender Tageslichteinfall auch bei Benutzung der Sonnenschutzvorrichtungen wird begünstigt, wenn zum Beispiel
- die Sonnenschutzvorrichtungen geöffnet werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
bei Jalousien und Lamellenstores die Lamellen entsprechend dem Sonnenstand mitgeführt werden (Cut-Off-Stellung, siehe auch Abschnitt 4), entweder über eine Steuerung motorisch oder durch den Nutzer.
Abb. 8 Jalousie mit unterschiedlich einstellbaren Lamellen
- Jalousien benutzt werden, deren Lamellen verschieden einstellbar sind. Wenn die Sonne in den Raum scheint, kann der untere Teil der Jalousie geschlossen werden, um Blendungen zu vermeiden, während die Lamellen im oberen Teil offen sind und das Tageslicht in den Raum an die Decke lenken.
Wenn draußen zu wenig oder kein Tageslicht vorherrscht, muss die künstliche Beleuchtung zugeschaltet werden.
Durch eine intelligente Steuerung des Sonnenschutzes zusammen mit der künstlichen Beleuchtung entsprechend dem Tageslichteinfall kann die Tageslichtversorgung optimiert und Energie eingespart werden.
Beleuchtungsstärke
Die Beleuchtungsstärke am Büro- und Bildschirmarbeitsplatz soll mindestens 500 Lux betragen. Höhere Beleuchtungsstärken können z. B. bei schwierigen Sehaufgaben oder für ältere Beschäftigte notwendig sein. Außerdem wirken sich höhere Beleuchtungsstärken insbesondere durch Tageslicht positiv auf die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Beschäftigten aus.
Begrenzung der Blendung
Auf der anderen Seite muss das Tageslicht in seiner Helligkeit so begrenzt werden, dass es nicht blendet. Die Blendung am Bildschirmarbeitsplatz kann entweder durch Fenster, Leuchten oder andere Flächen mit hoher Leuchtdichte hervorgerufen werden (Direktblendung) oder durch Reflexionen auf dem Bildschirm (Reflexblendung).
Die lichttechnische Größe für die Helligkeit ist die Leuchtdichte. Hohe Leuchtdichten treten an Lichtquellen selbst auf oder wenn ihr Licht durch Flächen hindurch scheint oder reflektiert wird.
Die Leuchtdichte der Sonne liegt ca. bei 2 × 109 cd/m², die Himmelsleuchtdichten können je nach Tages- sowie Jahreszeit und Bewölkungsgrad bis zu ca. 30.000 cd/m² betragen.
Helle Flächen im seitlichen Gesichtsfeld, die durch Fenster wahrgenommen werden, können relativ hohe Leuchtdichten aufweisen, ohne dass sich die Beschäftigten dadurch gestört fühlen. Dies ist auf die positive psychologische Wirkung des Tageslichtes und die Information über die Außenwelt zurückzuführen.
Wenn die Büro- und Bildschirmarbeitsplätze wie im Abschnitt 3.1 beschrieben mit Blickrichtung parallel zum Fenster und ausreichend entfernt von den Fenstern aufgestellt sind, kommt es meist nur zu störenden Blendungen, wenn die Sonne flach steht und direkt in den Raum hineinscheint oder von der Sonne angestrahlte Flächen vom Bildschirm reflektiert werden. Meist ist es erst dann notwendig, die Sonnenschutzvorrichtungen teilweise oder ganz zu schließen.
Scheint das Sonnenlicht auf geschlossene Sonnenschutzvorrichtungen, die aus einem lichtdurchlässigen Material bestehen, oder auf Lamellen, die das Licht in den Raum lenken, müssen die dabei entstehenden Leuchtdichten so weit begrenzt sein, dass sie sich nicht störend bemerkbar machen.
Die Störwirkung durch das Tageslicht ist neben dem subjektiven Empfinden der Beschäftigten von der vertikalen Beleuchtungsstärke am Auge, von der gesehenen Größe der Blendquelle (zum Beispiel heller Himmel, reflektierender bzw. hinterleuchteter Sonnenschutz, von der Sonne angestrahlte Flächen), von der allgemein im Raum vorherrschenden Helligkeit und den Helligkeitsunterschieden zwischen Sehaufg...