Waschschleudermaschinen mit einer kinetischen Energie von mehr als 1500 Nm müssen mindestens jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.

 

Es empfiehlt sich, Waschschleudermaschinen, die längere Zeit außer Betrieb waren, vor Wiederinbetriebnahme zu prüfen.

Die kinetische Energie einer Trommel oder eines Läufers setzt sich aus der kinetischen Energie, die durch die Masse der Trommel selbst und durch die Zuladung entsteht, zusammen. Nach DIN 11 901 "Wäscherei- und Chemischreinigungsmaschinen; Messgrößen, Formelzeichen, Einheiten, Berechnungsformel" wird die kinetische Energie für Waschschleudermaschinen wie folgt berechnet:

Ek = 0,25 • mI • v²
mit
v = 0,523 • dT • nT • 10-4
Es bedeuten:
Ek = kinetische Energie in Nm (J)
mI = Nennbeladung (trocken) in kg
dT Trommelinnendurchmesser in mm
nT Trommeldrehzahl beim Schleudern in 1/min
 
Hinweis: Bei der Berechnung der kinetischen Energie wird als Messradius der halbe Trommelinnenradius angenommen.
Sachkundiger siehe Abschnitt 3.2.
Es liegt im Ermessen des Unternehmers, wen er mit der Prüfung beauftragt, vorausgesetzt, die Anforderungen an einen Sachkundigen nach Abschnitt 3.2 sind erfüllt.
Mit der Durchführung der Prüfung können z.B. beauftragt werden:
  • Betriebsingenieure,
  • Maschinenmeister,
  • Kundendienstmonteure der Hersteller

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