Im Sinne dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

Schalung ist eine temporär errichtete Baukonstruktion anpassbarer Länge, Breite, Höhe und Neigung, die an der Verwendungsstelle aus Einzelbauteilen zusammengesetzt ihrer Bestimmung nach entsprechend verwendet werden kann. Sie gibt insbesondere dem Frischbeton seine Form, integriert die Einwirkungen (Kräfte/Lasten) und leitet diese über definierte Auflagerpunkte in eine geeignete Tragkonstruktion/Traggerüst ab. Einwegschalungen wie z.B. Papprohrschalungen sind Schalungen.

Schalungssystem besteht aus serienmäßig hergestellten Bauteilen einer Schalung- und/ oder Tragkonstruktion eines Herstellers. Die Verwendung wird durch die jeweilige systemgebundene Aufbau- und Verwendungsanleitung (A+V) geregelt.

Halbfertigteil ist eine einlagige oder zweilagige Betonscheibe mit eingebauten Gitterträgern. Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen Elementdecken und Doppelwandelementen. Zu den nicht ausreichend tragfähigen Teilen eines Bauwerks gehören unter anderem Halbfertigteile. Halbfertigteile erfüllen in der Regel teilweise oder vollständig die Funktion von Schalungen.

Tragkonstruktion wird als temporäre Unterstützung zur Ableitung aller unveränderlichen und veränderlichen Lasten insbesondere aus einer Schalung, einer Konstruktion oder eines Teiles eines Bauwerks benötigt, solange dieses nicht ausreichend tragfähig ist.

Traggerüst ist eine temporäre Unterstützung für einen Teil des Bauwerkes. Sie dient dazu, die durch den frisch eingebauten Beton erzeugte Last so lange aufzunehmen, bis die Konstruktion selbst eine ausreichende Tragfähigkeit erreicht hat. Sie nimmt auch Lasten von Bauteilen, Anlagen, Personen und Ausrüstung auf, die aus dem Aufbau, der Instandhaltung, der Änderung oder dem Entfernen von Gebäuden oder anderen Bauwerken resultieren. Sie kann zusätzlich als Unterstützungskonstruktion zur zeitweiligen Lagerung von Baustoffen, Bauteilen und Ausrüstung verwendet werden.

Zu den Traggerüsten zählen entsprechend der Art der Ausführung und dem Verwendungszweck folgende Baugruppen

  • Stützentürme bestehen aus vorgefertigten Bauteilen, deren Verbindungsmittel dauerhaft angebracht sind. Dadurch bedingt sind die Aufbauabmessungen vorbestimmt.
  • Rahmenstützen sind mehrstielige Traggerüststützen mit typenabhängigen Grundmaßen. Sie können aus vorgefertigten Einzelteilen als Fachwerkkonstruktion, bestehend aus vertikalen und horizontalen Rahmenelementen, zusammengesetzt werden. Aufgrund des relativ geringen

    Gewichtes der Einzelteile sind Rahmenstützen häufig auch für die Montage von Hand geeignet. Sie können auch aus Stahl- oder Aluminium-Baustützen mit dazwischen angeordneten Aussteifungsrahmen bestehen.

  • Schwerlaststützen sind Traggerüststützen, die aus vorgefertigten Einzelteilen zusammengesetzt werden können. Es handelt sich hierbei um Einzelstützen.
  • Schwerlasttürme sind Konstruktionen, bei denen Schwerlaststützen durch stahlbaumäßige Verbände zu mehrstieligen Türmen zusammengebaut werden. Durch verschiedene Typen der Verbände sind unterschiedliche Rastermaße möglich.
  • Jochträger sind Bauteile zur Lastverteilung,

    1. die im Traggerüstbau zwischen den Längsträgern und Schwerlaststützen angeordnet werden und insbesondere für die Demontage erforderlich sind,
    2. die sich im Schalungsbau zwischen den Querträgern oder den Halbfertigteilen und den Stützelementen befinden.
  • Längsträger aus Walzprofilen sind Bauteile, die auf Jochen auflagern. Es handelt sich im Traggerüstbau im Allgemeinen um Profilstähle. Speziell bei größeren Trägerlängen werden die Träger über Stirnplattenverbindungen auf die erforderliche Trägerlänge erweitert. Auf den Längsträgern kann z.B. eine Schalungskonstruktion montiert werden.
  • Fachwerk-/Rüstbinder sind Gerüstbauteile, die aus mehreren Einzelteilen zusammengesetzt sind. Der Einsatz von Fachwerk-/Rüstbindern dient zur Überbrückung größerer Feldweiten, bei denen der Einsatz eines Längsträgers nicht mehr wirtschaftlich ist. Die schlanke Bauart der Fachwerk-/Rüstbinder erfordert, dass diese über Rohr-Kupplungsverbindungen bzw. stahlbaumäßige Verbände horizontal ausgesteift werden.

Bemessungsklassen für Traggerüste und Nachweiskriterien sind in DIN EN 12812 definiert.

  • Bemessungsklasse A gilt für einfache Traggerüste bei eingeschränkten Bauteilgeometrien. Der Nachweis der Tragfähigkeit gilt auf Grundlage der herstellerspezifischen Bemessungshilfen als erbracht.
  • Bemessungsklasse B erfordert eine vollständige Bemessung auf Grundlage der Eurocodes:

    Der Nachweis ist bspw. durch eine projektbezogene Statik, durch eine geprüfte Typenstatik zu erbringen. Alternativ können herstellerspezifische Bemessungshilfen (auf Grundlage geprüfter statischer Unterlagen z.B. Tabellenwerke) benutzt werden.

Montagestelle sind die Bereiche auf der Baustelle, an denen kurzzeitige Tätigkeiten, z.B. die Verbindung von einzelnen Baugruppen und Bauteilen untereinander, durchgeführt werden. Sie müssen über die Baugruppen und Bauteile oder mit geeigneten Hilfsmitteln sicher zu erreichen sein.

Kurzz...

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