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Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Tiefbau des Fachbereichs Bauwesen der DGUV
Ausgabe: Dezember 2023
Titelbild: Philipp Hoy, Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW)
Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p101023
Vorbemerkung
DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogene Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.
DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.
1 Anwendungsbereich
Diese DGUV Regel für "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" findet Anwendung auf alle Taucheinsätze bei Forschungseinsätzen und bei Taucheinsätzen mit wissenschaftlicher Zielsetzung. Hierzu zählen z. B. Taucheinsätze in wissenschaftlichen Einrichtungen, in Einrichtungen aus den Feldern Natur- und Denkmalschutz, Taucheinsätze im Bereich Journalismus, Ingenieurwesen und Archäologie mit wissenschaftlichem Hintergrund, Taucheinsätze im Rahmen von Studien- und Examensarbeiten sowie freiberufliche Taucheinsätze mit wissenschaftlicher Zielstellung.
Diese DGUV Regel findet keine Anwendung bei Taucharbeiten, die in den Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 40 "Taucherarbeiten" fallen, in Bereichen von Hilfeleistungsunternehmen, Feuerwehren und Polizei.
Die DGUV Regel 101-023 "Forschungstauchen" wurde vom Sachgebiet Tiefbau des Fachbereichs Bauwesen der DGUV erstellt.
Die von den Fachbereichen der DGUV getroffenen Entscheidungen, insbesondere die zu DGUV Vorschriften und DGUV Regeln gegenüber Dritten getroffenen Auslegungen und die von ihnen durchgeführten Prüfungen und Zertifizierungen, werden von den Unfallversicherungsträgern anerkannt und beachtet (siehe DGUV Grundsatz 300-001 "Fachbereiche und Sachgebiete der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)").
2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe bestimmt:
Abstiegsgeschwindigkeit
Die Geschwindigkeit, mit der ein Taucher oder eine Taucherin absteigt oder absinkt (max. 15m/min).
Abstiegszeit
Das Zeitintervall für den Abtauchvorgang vom Verlassen der Wasseroberfläche bis zum Erreichen der geplanten Tauchtiefe (Arbeitsplatz/Grund).
Äquivalente Luftvergleichstiefe (ÄL)
Die Luftvergleichstiefe ist die gerätespezifische rechnerische Tauchtiefe für Mischgastauchgeräte.
Aufstiegsgeschwindigkeit
Die Geschwindigkeit der Druck- oder Tiefenreduzierung mit der ein Taucher oder die Taucherin zur Wasseroberfläche, zur ersten Austauchstufe oder von Austauchstufe zu Austauchstufe aufsteigt.
Aufstiegszeit
Die Zeit vom Verlassen des Grundes bis zum Erreichen der Wasseroberfläche oder der ersten Austauchstufe.
Auftauchen (Aufstieg)
Auftauchen ist das Aufsuchen einer geringeren Wassertiefe.
Austauchen
Austauchen ist ein nach Regeln festgelegtes Auftauchen zur Wasseroberfläche, es beginnt mit dem Austauchsignal.
Austauchstufe (AS)
In den Tauchtabellen definierte Tauchtiefenstufen, auf denen die entsprechend zugeordneten Austauchzeiten einzuhalten sind.
Austauchtabelle
Die Tabelle, in der für jedes Tauchprofil Austauchstufen entsprechend der durchgeführten Tauchzeiten und der maximal erreichten Tauchtiefen von Tauchgängen und Austauchzeiten aufgelistet sind.
Austauchzeit (ATZ)/Haltezeit
Das Zeitintervall, das in der Austauchtabelle für das Verweilen auf den jeweiligen Austauchstufen angegeben ist. Ab der 2. Austauchstufe besteht die Austauchzeit aus Aufstiegszeit bis zur nächsten Austauchstufe, einschließlich des Verweilens auf der Austauchstufe.
Besondere Gefahren und Erschwernisse
Z. B. starke Strömung, Einsätze in geschlossenen Räumen, Ansaugöffnungen von Saugrohrleitungen, einsturzgefährdete Strukturen, Bereiche mit Gefahr des Verhakens, Tauchen in Tiefen tiefer als 30 m.
Buddyrope (Tauchpartnerverbindungsleine)
Buddyrope ist eine Verbindungsleine zwischen zwei Tauchenden (Tauchp...