Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sind immer dann bereitzustellen und zu benutzen, wenn die technischen und organisatorischen Maßnahmen ausgeschöpft sind und eine Restgefährdung verbleibt, die durch PSA weiter minimiert werden kann. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist vorher zudem die Substitution zu prüfen. PSA müssen für die jeweiligen Arbeitsbedingungen geeignet sein, den Beschäftigten zur Verfügung stehen. Die Kosten für PSA dürfen den Beschäftigten nicht auferlegt werden.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 37 Persönliche Schutzausrüstungen

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 38 Persönliche Schutzausrüstungen bei Betonierarbeiten

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

  • DGUV Information 212-515 "Persönliche Schutzausrüstungen" (bisher BGI 515)
  • DGUV Information 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe" (bisher BGI/GUV-I 868)
  • DGUV Information 212-139 "Notrufmöglichkeit für alleinarbeitende Personen" (bisher BGI/GUV-I 5032)
  • DGUV Information 212-014 "Hautschutz" (bisher GUV-I 8516)
  • DGUV Information 212-015 "Hautkrankheiten und Hautschutz" (bisher GUV-I 8559)
  • DGUV Information 212-016 "Warnkleidung" (bisher BGI/GUV-I 8591)
  • DGUV Information 212-019 "Chemikalienschutzkleidung bei der Sanierung von Altlasten, Deponien und Gebäuden" (bisher BGI/GUV-I 8685)
  • DGUV Grundsatz 312-906 "Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz" (bisher BGG 906)
  • DGUV Grundsatz 312-001 "Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen"
Gefährdungen

Gefährdungen entstehen in der Regel durch unsachgemäße Bereitstellung und falsche Benutzung von PSA, z.B.:

  • Die PSA schützt nicht vor den Gefährdungen, weil sie aufgrund falscher Auswahl ungeeignet ist.
  • Die Schutzfunktionen sind beeinträchtigt, weil mehrere PSA verwendet werden, die nicht aufeinander abgestimmt sind.
  • Es werden Zusatzausrüstungen verwendet, die nicht auf die PSA abgestimmt sind.
  • Die Schutzfunktion ist beeinträchtigt, weil die PSA verschmutzt ist.
  • Die Funktionstüchtigkeit ist nicht mehr gegeben, weil die PSA über die zulässige Gebrauchsdauer hinaus verwendet wird.
  • Die Schutzfunktion der PSA kann durch Veränderungen an der PSA beeinträchtigt werden, z. B. durch das Kürzen von Hosenbeinen, das Aufnähen von Taschen oder das Aufbringen von Beschriftungen.
  • Die PSA ist dem Benutzer nicht angepasst.
  • Die PSA wird nicht den Herstellerangaben entsprechend verwendet.
Maßnahmen

Gefährdungsbeurteilung

Voraussetzung für die Auswahl von geeigneter PSA ist die Kenntnis aller am Arbeitsplatz auftretenden Gefährdungen. Dazu gehören auch Gefährdungen, die durch die Tätigkeiten entstehen, bzw. die an benachbarten Arbeitsplätzen erzeugt werden.

Wenn PSA zur Minimierung vieler Gefährdungen gleichzeitig verwendet werden müssen, achten Sie darauf, dass die PSA-Arten aufeinander abgestimmt sind und zusammen verwendet werden dürfen.

Achten Sie darauf, dass die Gebrauchseigenschaften der PSA auf die Tätigkeit abgestimmt sind und die Beschäftigten durch die PSA nicht unnötig behindert werden.

Bereitstellung

Beschaffen Sie nur PSA, die mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist, die über eine aussagekräftige Herstellerinformation verfügt, bei der die Ersatzteilbeschaffung möglich und die Wartung über einen längeren Zeitraum gesichert ist.

Abb. 39 CE-Kennzeichnung

PSA müssen den Beschäftigten individuell passen. Auffanggurte, die nicht auf die Körperform des Benutzers abgestimmt sind oder Schutzhelme, die zu klein oder zu groß sind, beeinträchtigen die Schutzwirkung bzw. führen zu zusätzlichen Gefährdungen der Benutzer und Benutzerinnen.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 40 Stemmarbeiten mit geeigneter PSA

Detaillierte Informationen zur Auswahl der PSA finden Sie in den entsprechenden DGUV Regeln sowie in den Bausteinen E 600 bis 609 der BG BAU.

Stellen Sie sicher, dass eine ausreichende Anzahl von persönlichen Schutzausrüstungen für den Zeitraum der Tätigkeit zur Verfügung steht. Bei Chemikalienschutzkleidung (Einwegschutzkleidung) kann nach jeder Arbeitsunterbrechung oder bei jedem Wiedereintritt in den Tätigkeitsbereich neue Chemikalienschutzkleidung notwendig sein.

Hören Sie die Beschäftigten an, bevor Sie PSA zur Verfügung stellen. Die Tragebereitschaft von PSA ist erf...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?