Auf Baustellen werden Stähle durch thermisches Schweißen oder Brennschneiden verbunden bzw. getrennt. Zum Verbinden von metallischen Werkstoffen werden hierbei überwiegend Autogen- sowie Lichtbogenschweißverfahren eingesetzt. Je nach Einsatzort und gewähltem Schweißverfahren können Gefährdungen, z.B. durch Stromschlag, Brand, Explosion, optische Strahlung, Verbrennung und einatembare Schadstoffe entstehen. Wechselnde Einsatzorte verlangen eine besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Ausführung der Schweißarbeiten.
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Abb. 65 Schweißen nur mit Schutzausrüstungen
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Abb. 66 Selbstabdunkelnder Schweißer-Schutzschirm
Weitere Informationen
- DGUV Information 209-010 "Lichtbogenschweißer" (bisher BGI 553)
- DGUV Information 209-011 "Gasschweißer" (bisher BGI 554)
- DGUV Information 209-016 "Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren" (bisher BGI 593)
- DGUV Information 205-002 "Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten" (bisher BGI 653)
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Bei Schweiß- und Brennschneidearbeiten auf Baustellen ist mit den nachfolgend aufgeführten besonderen Gefährdungen zu rechnen:
- Brände, Verpuffungen oder Explosionen durch austretendes Brenngas oder Sauerstoff sowie durch entzündliche Materialien im Arbeitsbereich
- Flammenrückschlag aufgrund mangelhafter oder fehlender Schutzeinrichtungen
- Verbrennungen durch heiße Werkstücke, Schlackespritzer und Schweißelektroden
- Haut- und Augenschäden durch nicht sichtbare Infrarot- und Ultraviolettstrahlung und Blendung durch intensive sichtbare Strahlung
- einatembare Schadstoffe wie Gase, Rauche, Stäube
- Stromschlag durch das Berühren von spannungsführenden Teilen
- Lärm
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Abb. 67 Schutzausrüstung beim Gasschweißen
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Abb. 68 Schutz weiterer Personen durch Abschirmung beim Lichtbogenschweißen
Sorgen Sie für die erforderliche Qualifikation Ihrer Beschäftigten. Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und die für die Schweißverfahren notwendigen Betriebsanweisungen. Legen Sie die entsprechenden Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik fest und unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter.
Brand- und Explosionsschutz
Sorgen Sie dafür, dass die allgemeinen Maßnahmen zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefährdungen eingehalten werden. Insbesondere sind bei Schweißarbeiten folgende Maßnahmen zu beachten:
- Entfernen Sie möglichst brennbare und entzündliche Stoffe im Arbeitsbereich.
- Treffen Sie ggf. weitere Maßnahmen, um das Entzünden von Stoffen durch offene Flammen, Schlackespritzer oder Elektrodenreste zu vermeiden.
- Betreiben Sie Autogeneinrichtungen nur mit den erforderlichen Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Druckminderer, Entnahmestellen- oder Einzelflaschensicherungen.
- Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre schweißtechnische Ausrüstung in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
- Schützen Sie Ihre schweißtechnische Ausrüstung auf Baustellen vor Beschädigungen durch druckfeste Überdeckungen von Gas-Schläuchen, Netzanschluss- und Schweißstromleitungen im Bereich von Verkehrswegen.
- Halten Sie geeignete Feuerlöscheinrichtungen bereit.
Schutz vor Verbrennungen und optischer Strahlung
Stellen Sie, je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung geeignete PSA zur Verfügung. Zum Schutz des Körpers werden u.a. Schweißerschürzen, Schutzanzüge, Lederstulpenhandschuhe, Nackenleder verwendet. Augenschutzgeräte wie z.B. Schutzschilde, Schutzschirme und Schutzbrillen müssen die entsprechend dem Schweißverfahren erforderliche Schutzstufe aufweisen.
Bei Lichtbogenverfahren haben sich Schutzschirme mit Schweißerschutzfiltern, die sich selbsttätig mit dem Zünden des Lichtbogens verdunkeln, besonders bewährt.
Schirmen Sie Arbeitsplätze beim Lichtbogenschweißen z.B. durch Stellwände oder Vorhänge so ab, dass weitere Personen gegen die Einwirkung der Strahlung geschützt sind (siehe Abbildung 68).
Schutz vor einatembaren Schadstoffen
In Abhängigkeit von den Werkstoffen, den Schweißzusatzstoffen und dem angewandten Schweißverfahren können unterschiedliche gas- und partikelförmige Schadstoffe in unterschiedlichen Konzentrationen freigesetzt werden. Wählen Sie vorrangig emissionsarm...